Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1987 - 5 B 21.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klage auf Ausbildungsförderung für das fünfte Semester eines Studiums an einer Fachhochschule - Rechtzeitigkeit der Vorlage eines Leistungsnachweises - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach Maßgabe des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1985 - 7 S 1981/85
- BVerwG, 14.10.1987 - 5 B 21.86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48 …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1987 - 5 B 21.86
Die Bescheinigung entspricht daher bei dieser Fallgestaltung nur dann den Anforderungen des § 48 BAföG, wenn sie sich auf den Leistungsstand des laufenden Semesters erstreckt (Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 65.79 - <BVerwGE 62, 253, 257 f, 260> [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 65/79]; Urteil vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - ). - BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 48.81
Auslegung des Begriffs des " jeweils erreichten Fachsemesters" im Sinne des § 48 …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1987 - 5 B 21.86
Die Bescheinigung entspricht daher bei dieser Fallgestaltung nur dann den Anforderungen des § 48 BAföG, wenn sie sich auf den Leistungsstand des laufenden Semesters erstreckt (Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 65.79 - <BVerwGE 62, 253, 257 f, 260> [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 65/79]; Urteil vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - ).
- BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch …
Nach dieser Vorschrift hätte es nämlich ausgereicht, wenn sie sich in der Zeit vom Beginn des Sommersemesters 1991 bis zum Vorliegen des Ergebnisses ihrer mißlungenen Klausur eine Bescheinigung ihrer Hochschule hätte ausstellen lassen, daß sie die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des dritten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hatte (vgl. BVerwGE 62, 253 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 65/79]; BVerwG, Urteile vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 -sowie Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 21.86 - ). - BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, besteht der Sinn dieser Regelung darin, es dem Auszubildenden zu ermöglichen, ohne Gefahr für den Förderungsanspruch die erforderliche Bescheinigung innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen (vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 21.86 - sowie Urteil vom 23. Januar 1992 - BVerwG 5 C 15.88 - ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 B 218/14
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs für die …
Rn. 20 - 5 B 21.86 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 9,.
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