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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1510
BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 (https://dejure.org/2000,1510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
    Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln

  • Judicialis

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens - Kraftfahrzeug - Finanzierung - Sozialhilfemittel

  • RA Kotz

    Sozialhilfeempfänger: Haltung eines Kfz als unwirtschaftliches Verhalten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 25 Abs. 2 Nr. 2
    Sozialhilfe - Sozialhilfe für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens; Haltung eines Kraftfahrzeugs, Finanzierung der - mit Sozialhilfemitteln.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1958
  • NVwZ 2001, 927 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1064
  • DÖV 2001, 787
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Da die "persönlichen" Bedürfnisse des täglichen Lebens ihrem Wesen nach solche aus freier, selbstbestimmter und -gestalteter, eben "persönlicher" Lebensführung sind (BVerwGE 105, 281 ; 106, 99 ), ist der Hilfeempfänger in seiner Disposition darüber frei, ob er die ihm zustehenden Mittel auf viele oder wenige und welche von ihm ausgewählte Bedürfnisse aufteilt.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99

    Halten eines Personenkraftwagens; Autohaltung (Kosten); Einkommen, …

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    BVerwG 5 B 217.99 OVG 12 L 2523/99.
  • OVG Bremen, 19.02.1988 - 2 B 17/88
    Auszug aus BVerwG, 29.12.2000 - 5 B 217.99
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen in seinem Beschluss vom 19. Februar 1988 - 2 B 17/88 - (FEVS 37, 471) ausgeführt, dass zum unwirtschaftlichen Verhalten i.S.d. § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG auch zu rechnen seien "die Kosten für die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs, wenn dieses nicht benötigt wird und seine Betriebskosten außer Verhältnis zu dem Betrag stehen, der im Regelsatz für die Benutzung von Verkehrsmitteln vorgesehen ist"; diese Ausführungen finden sich aber lediglich in einem obiter dictum, weil das Gericht aus anderem Grund die Kürzung der Regelsatzleistung für nicht rechtens hielt.
  • SG München, 27.04.2005 - S 50 AS 82/05

    Anfechtung der Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach …

    Nach der bisherigen Rechtsprechung zum BSHG war es dem Sozialhilfeträger ebenfalls verwehrt, dem Hilfeempfänger vorzuschreiben, wie er die nach Regelsätzen gewährte Hilfe innerhalb der Bedarfsgruppe verbraucht, da der Regelsatz insgesamt zur Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse zur Verfügung stand und der Hilfeempfänger selbst bestimmen konnte, ob er Ausgaben an einer Stelle stark einschränkt zugunsten von höheren Ausgaben für andere Bedürfnisse (z.B. OVG Münster vom 09.11.2000, Az.: 22 A 351/99; BVerwG vom 29.12.2000 NJW 2001, 1958).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 2420/02

    Vorliegen von Hilfebedürftigkeit bei Verfügung über ein Kraftfahrzeug in jüngerer …

    Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • VG Düsseldorf, 22.05.2003 - 20 L 1444/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen i.S.d. …

    Rn. 26 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 - 16 B 2420/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
  • VG Mainz, 17.08.2001 - 1 L 753/01

    Sozialhilfe - einstweilige Anordnung - unzumutbarer Nachteil

    Es ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, NJW 2001, 1958; OVG Münster FEVS 1999, 37; OVG Lüneburg FEVS 1997, 559) anerkannt, dass der Hilfeempfänger über Sozialhilfemittel grundsätzlich frei verfügen kann, sofern nicht die Grenze des unwirtschaftlichen Verhaltens im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 BSHG erreicht wird.
  • VG Gelsenkirchen, 16.08.2001 - 17 L 1491/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …

    Rn. 20 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, DVBl. 2001, 1064; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2000 - 16 B 1330/00 - ,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 16 B 216/03
    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 5 B 217.99 -, FEVS 52, 444.
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