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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12819
BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08 (https://dejure.org/2008,12819)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.2008 - 5 B 22.08 (https://dejure.org/2008,12819)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 2008 - 5 B 22.08 (https://dejure.org/2008,12819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Verweisung auf einen Abschluss in Magnitogorsk im Zusammenhang mit der Gewährung von BAföG; Berücksichtigung von Abschlüssen in Magnitogorsk als berufsqualifizierender Abschluss i.R.d. Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG allgemein anwendbar ist, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend beantwortet (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - BVerwGE 102, 200, vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 5.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 116 = DVBl 1997, 1436 und zuletzt vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 12.07 - juris).

    Zu den Personengruppen ohne die erforderliche Wahlmöglichkeit gehört nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10. April 2008 a.a.O.) grundsätzlich auch die Gruppe der Spätaussiedler.

    Der Senat hat sich wiederholt zur Problematik der Berücksichtigung von im Ausland verbrachten Ausbildungszeiten bei einer vom Förderungsbewerber angestrebten Inlandsausbildung geäußert (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 3.96 - BVerwGE 106, 1 und - BVerwG 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 sowie zuletzt vom 10. April 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97

    Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;; …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08
    Der Senat hat sich wiederholt zur Problematik der Berücksichtigung von im Ausland verbrachten Ausbildungszeiten bei einer vom Förderungsbewerber angestrebten Inlandsausbildung geäußert (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 3.96 - BVerwGE 106, 1 und - BVerwG 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 sowie zuletzt vom 10. April 2008 a.a.O.).
  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG allgemein anwendbar ist, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend beantwortet (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - BVerwGE 102, 200, vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 5.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 116 = DVBl 1997, 1436 und zuletzt vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 12.07 - juris).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 3.96

    Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte bei Auslandsausbildung.

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08
    Der Senat hat sich wiederholt zur Problematik der Berücksichtigung von im Ausland verbrachten Ausbildungszeiten bei einer vom Förderungsbewerber angestrebten Inlandsausbildung geäußert (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 3.96 - BVerwGE 106, 1 und - BVerwG 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 sowie zuletzt vom 10. April 2008 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 5.96

    Ausbildungsförderung für Vertriebene - Abbruch einer im Herkunftsland begonnenen …

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG allgemein anwendbar ist, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend beantwortet (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - BVerwGE 102, 200, vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 5.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 116 = DVBl 1997, 1436 und zuletzt vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 12.07 - juris).
  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; …

    Diese Regelung ist danach nicht anwendbar auf im Ausland erworbene Ausbildungsabschlüsse von Förderungsbewerbern, denen keine derartige Wahlmöglichkeit für eine Inlandsausbildung zur Verfügung stand (BVerwG, Beschluss vom 14. August 2008 - 5 B 22.08 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Maßgeblich ist, ob sich der Förderungsbewerber, der im Ausland einen dort berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss erworben hat, sich bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine Ausbildung im Ausland entschieden hat (BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 5 C 12.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 123 S. 3 und Beschluss vom 14. August 2008 - 5 B 22.08 - juris Rn. 4).

    Die teleologische Begrenzung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG beruht - wie oben dargelegt - in zentraler Weise darauf, dass es nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen ist, Auszubildende von der Ausbildungsförderung auszuschließen, wenn zum Zeitpunkt der Auslandsausbildung eine Wahlmöglichkeit für eine Inlandsausbildung nicht bestanden hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. August 2008 - 5 B 22.08 - Rn. 4).

  • VG Lüneburg, 20.01.2010 - 5 A 155/08

    Feststellung der faktischen Geschäftsführertätigkeit in gewerberechtlich …

    und der J., der Antragstellerin im Verfahren 5 B 22/08, gelegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 20 B 165/08

    Sozialhilfe

    Rn. 7 Zudem kann den Ausführungen des Sozialgerichts (und der zitierten Rechtsprechung: LSG NRW, Beschluss vom 21.08.2008 - L 5 B 22/08 R) in dieser Allgemeinheit auch aus weiteren Gründen nicht gefolgt werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - L 12 B 45/09

    Sozialhilfe

    Rn. 4 Bereits mit Beschlüssen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26.02.2009 und vom 25.06.2009 - L 20 B 165/08 SO und L 12 B 38/09 AS - wurde darauf hingewiesen, dass der zitierten Rechtsprechung des 5. Senats (Beschluss vom 21.08.2008 - L 5 B 22/08 R -) in der Allgemeinheit, bei Untätigkeitsklagen sei die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich, nicht gefolgt werden kann, weil zu beachten sei, dass das Rechtsinstitut der Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren und deren Voraussetzungen dem juristischen Laien nicht ohne weiteres bekannt sein dürften und müssten.
  • VG Gelsenkirchen, 09.11.2016 - 15 K 400/15

    Ausländischer Studienabschluss; Ehegatte; teleologische Reduktion

    Rn. 26 vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 5 C 21/95 -, BVerwGE 102, 200-204 und vom 10. April 2008 - 5 C 12/07 -, sowie Beschlüsse vom 14. August 2008 - 5 B 22.08 - und vom 11. August 2011 - 5 B 16.08 -, alle Entscheidungen in juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 13 B 1887/08
    Rn. 7 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. August 2008 - 5 B 22.08 -, juris, Urteil vom 17. März 2008 - 6 C 22.07 -, NVwZ 2008, 691; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 6 P 16.07 -, BVerwGE 130, 165.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - 13 B 1886/08
    Rn. 7 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14. August 2008 - 5 B 22.08 -, juris, Urteil vom 17. März 2008 - 6 C 22.07 -, NVwZ 2008, 691; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 6 P 16.07 -, BVerwGE 130, 165.
  • VG Saarlouis, 01.07.2011 - 3 K 579/10

    Ausnahme von der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 BAföG bei erwerbstätigen …

    Rn. 19 § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG bestimmt zwar, dass berufsqualifizierend ein Ausbildungsabschnitt auch dann ist, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung berechtigt(Der erworbene Abschluss entspricht ausweislich der Bescheinigung des Bildungsministeriums vom 28.10.2003 nicht einer Befähigung zum Lehramt an saarländischen Schulen.).Das BVerwG versteht diese gesetzliche Regelung in Satz 2 unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung teleologisch allerdings einschränkend dahin, dass sie Auszubildende betrifft, die sich bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine Ausbildung im Ausland entschieden haben.(Vgl. etwa BVerwG Beschluss vom 14.08.2008 - 5 B 22.08 - juris;… Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: März 2011, § 7 Rdnr. 13 m.w.N.)Daran fehlt es hier, denn die Ausbildung in der Ukraine erfolgte unstreitig zu einer Zeit, als die Reisebeschränkungen zwischen den Ländern des Ostblocks und der Bundesrepublik Deutschland noch nicht aufgehoben waren.(Ausbildung: 1983 - 1988; Aufhebung der Reisebeschränkungen nach den Feststellungen der Beklagten seit 03.10.1990).
  • VG Augsburg, 08.03.2022 - Au 3 K 21.1322

    Keine Ausbildungsförderung für weiteres Studium

    Diese Regelung ist danach nicht anwendbar auf im Ausland erworbene Ausbildungsabschlüsse von Förderungsbewerbern, denen keine derartige Wahlmöglichkeit für eine Inlandsausbildung zur Verfügung stand (BVerwG, Beschluss vom 14. August 2008 - 5 B 22.08 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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