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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10258
VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11 (https://dejure.org/2012,10258)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.01.2012 - 5 B 2209/11 (https://dejure.org/2012,10258)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Januar 2012 - 5 B 2209/11 (https://dejure.org/2012,10258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04

    Klage gegen erhöhte Steuersätze für sog. Kampfhunde im Gebiet der Stadt Frankfurt …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Dezember 2006 - (-5 UE 3545/04 -, GemHH 2007, 920 = ZKF 2007, 92 = HSGZ 2007, 125) darauf hingewiesen, dass eine Kommune mit ihrer Hundesteuersatzung neben dem Zweck der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck verfolgen kann, um die Haltung bestimmter Hunde aufgrund eines abstrakten Gefährdungspotenzials einzudämmen.

    Schließlich hat die Bevollmächtigte der Antragstellerin einen Gleichheitsverstoß nicht mit dem Hinweis auf das Senatsurteil vom 6. Dezember 2006 (5 UE 3545/04) dargelegt, da dieser Entscheidung eine nicht vergleichbare Satzungsregelung zugrundelag.

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
    Vor diesem Hintergrund ist angesichts der Gestaltungsfreiheit der Satzungsgeberin die Gleichbehandlung von Hunderassen vergleichbarer abstrakter Gefährlichkeit nicht zu beanstanden, auch wenn die vergleichbaren Sachverhalte in der Vergangenheit aufgrund sachlich vertretbarer Gesichtspunkte - Zuordnung der Rasse Rottweiler zu den Gebrauchshunderassen - unterschiedlich geregelt waren (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - 9 B 8.11 -, Juris und Urteil vom 19. Januar 2002 - 11 C 8.99 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
    Nur wenn Letzteres der Fall ist, wäre er gehindert, gleichsam sehenden Auges eine in erheblicher Weise auf offensichtlich unrichtigen Angaben begründete Regelung zu übernehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2010 - 9 B 74.09 -, Juris und vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 -, NVwZ 2005, 1325 = KStZ 2006, 32; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 9 LA 163/10 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3020/08

    Hundesteuer bei Sozialhilfeempfänger; Festsetzung von Hundesteuer im Voraus

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
    Zwar mag der Höhe des Belastungsunterschiedes im Einzelfall Indizwirkung hinsichtlich der Frage eines faktischen Haltungsverbots zukommen (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2005 - 6 C 10038/05 -, Juris zu einem 33-fachen Belastungsunterschied; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Juni 2010 - 14 A 3020/08 -, NWVBl 2011, 156).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
    Nur wenn Letzteres der Fall ist, wäre er gehindert, gleichsam sehenden Auges eine in erheblicher Weise auf offensichtlich unrichtigen Angaben begründete Regelung zu übernehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2010 - 9 B 74.09 -, Juris und vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 -, NVwZ 2005, 1325 = KStZ 2006, 32; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 9 LA 163/10 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10

    Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden der Rasse …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
    Nur wenn Letzteres der Fall ist, wäre er gehindert, gleichsam sehenden Auges eine in erheblicher Weise auf offensichtlich unrichtigen Angaben begründete Regelung zu übernehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2010 - 9 B 74.09 -, Juris und vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 -, NVwZ 2005, 1325 = KStZ 2006, 32; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 9 LA 163/10 -, Juris).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11

    Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
    Vor diesem Hintergrund ist angesichts der Gestaltungsfreiheit der Satzungsgeberin die Gleichbehandlung von Hunderassen vergleichbarer abstrakter Gefährlichkeit nicht zu beanstanden, auch wenn die vergleichbaren Sachverhalte in der Vergangenheit aufgrund sachlich vertretbarer Gesichtspunkte - Zuordnung der Rasse Rottweiler zu den Gebrauchshunderassen - unterschiedlich geregelt waren (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - 9 B 8.11 -, Juris …und Urteil vom 19. Januar 2002 - 11 C 8.99 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
    Selbst wenn man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 6.99 -, NVwZ 2000, 929) davon ausgeht, dass mit dem erhöhten Steuersatz rückwirkend in einen noch nicht abgeschlossenen Lebenssachverhalt eingegriffen wird, weil die Anschaffung eines Hundes typischerweise eine auf Dauer angelegte Entscheidung des Hundehalters ist, handelt es sich um eine unechte Rückwirkung, weil nicht nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 6 A 10616/16

    Zulässigkeit einer Steuer auf das Halten gefährlicher Hunde von 1000 EUR jährlich

    Auch damit liegt die jährliche Steuer eher im oberen Bereich, sie fällt aber keineswegs "völlig aus dem Rahmen" (vgl. auch für von der Rechtsprechung gebilligte erhöhte Hundesteuern OVG SH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 2 LB 34/15 -, juris: 1.200 EUR jährlich bei 12, 5-fachem Satz; HessVGH, BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 4 B 12.567 -: 700 EUR jährlich bei 20-fachem Satz; Beschluss vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, juris Rn. 5: 900, 00 EUR jährlich; OVG SH, Urteil vom 23. Januar 2006 - 4 L 289/05 -, juris: 18, 5-facher Steigerungssatz; OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 B 472/01 -, juris Rn. 7: 1.656,00 DM jährlich [entspr.
  • VGH Hessen, 19.01.2026 - 5 B 2517/25

    Billigkeit der Festsetzung einer Hundesteuer

    Der kommunale Steuersatzungsgeber kann sich für Zwecke der Hundesteuer die Wertungen der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hess. HundeVO/Hessische Hundeverordnung) zu eigen machen, wenn er auf Regelungen dieser Landesverordnung verweist oder diese wörtlich übernimmt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein örtlicher Steuersatzungsgeber Regelungen eines anderen Normgebers durch Verweisung oder wörtliche Übernahme in seinen Normtext übernehmen, wenn er dieselbe oder eine vergleichbare Regelung erlassen und sich dabei den Wertungen der übernommenen Normierungen anschließen will (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, juris Rdnr. 4 ).

    Bei der Definition gefährlicher Hunde hat sie - wie zuvor dargelegt - durch die (nahezu wortgleiche) Übernahme der Regelungen von § 2 HundeVO die Wertungen der Hessischen Hundeverordnung übernommen (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, juris Rdnr. 4 ).

  • VGH Hessen, 19.01.2026 - 5 B 2517/255 B 2517/25

    BILLIGKEIT; EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ; HUNDESTEUER; KOMMUNALE …

    Der kommunale Steuersatzungsgeber kann sich für Zwecke der Hundesteuer die Wertungen der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hess. HundeVO/Hessische Hundeverordnung) zu eigen machen, wenn er auf Regelungen dieser Landesverordnung verweist oder diese wörtlich übernimmt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein örtlicher Steuersatzungsgeber Regelungen eines anderen Normgebers durch Verweisung oder wörtliche Übernahme in seinen Normtext übernehmen, wenn er dieselbe oder eine vergleichbare Regelung erlassen und sich dabei den Wertungen der übernommenen Normierungen anschließen will (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, juris Rdnr. 4).

    Bei der Definition gefährlicher Hunde hat sie - wie zuvor dargelegt - durch die (nahezu wortgleiche) Übernahme der Regelungen von § 2 HundeVO die Wertungen der Hessischen Hundeverordnung übernommen (Senatsbeschluss vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, juris Rdnr. 4).

  • VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 A 804/14
    Denn unabhängig von dem ordnungsrechtlichen Rahmen können die Kommunen mit ihrer Hundesteuersatzung neben dem Zweck der Einnahmeerzielung auch einen Lenkungszweck verfolgen, der darauf gerichtet ist, die Haltung von Hunden mit einem besonderen Gefährdungspotenzial im Gemeindegebiet einzudämmen, und in diesem Zusammenhang von der Unwiderleglichkeit der festgestellten Gefährlichkeit des Hundes ausgehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Dezember 2006 - 5 UE 3545/04 -, HSGZ 2007, 125 = ZKF 2007, 92 = GemHH 2007, 920; bestätigt durch Senatsbeschlüsse vom 3. Januar 2012 - 5 B 2209/11 -, Juris, und vom 10. Januar 2013 - 5 A 2205/12.Z -).
  • VG Frankfurt/Main, 14.02.2013 - 6 K 2799/12

    Erhebung von Hundesteuer - "Örtlichkeit" der Hundesteuer

    All dies haben das Gericht in seinem Beschluss vom 27.10.2011 (6 L 2727/11.F) und der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 03.01.2012 (5 B 2209/11) ausführlich dargelegt.
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