Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Durchsagen; Emission; Kernbereich; Lärm; Musik; Musikbeschallung; Pause; Redebeiträge; Schall; Unterbrechung; Versammlung; Versammlungsfreiheit; versammlungsrechtliche Auflage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10
Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18
Rn. 13 Eine Beschränkung auf das Abspielen von Musik und Redebeiträge von jeweils maximal 10 Minuten mit anschließender Pause von 5 Minuten unterstreicht weiterhin den Schutz unbeteiligter Dritter sowie der Anwohner durch schädigende Einwirkung von Lärm (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. November 2010 - 11 LA 298/10).".Rn. 27 Zwar kann nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und des beschließenden Gerichts nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls eine Anordnung rechtmäßig sein, nach der eine Musikbeschallung anlässlich einer Versammlung durch Pausen in dem auch hier in Rede stehenden Umfang - 10 Minuten Beschallung, anschließend 5 Minuten Pause - zu unterbrechen ist (vgl. bspw. Nds. OVG, B. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 22 ff.; VG Braunschweig, B. v. 06.04.2018 - 5 B 151/18 - n.v.), und spricht nach summarischer Prüfung vieles dafür, dass auch im Hinblick auf fortgesetzte Redebeiträge eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen kann: Hinsichtlich ihrer faktischen Auswirkungen auf Anwohner, unbeteiligte Dritte sowie Polizeibeamte, die aus dienstlichen Gründen vor Ort sind, unterscheiden sich die von (Schall-)Emissionen von Musik- und Redebeiträgen, abgesehen davon, dass eine Musikbeschallung mit geringerem Einsatz als Redebeiträge über seinen sehr langen Zeitraum aufrechterhalten werden kann, nicht wesentlich, sofern sie jeweils elektronisch auf das gleiche Lautstärkemaß verstärkt werden.
Dem Grunde nach lassen sich deswegen die Erwägungen, aufgrund derer nach der Rechtsprechung der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Einzelfall eine langanhaltende Musikbeschallung im Rahmen einer Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen kann (vgl. Nds. OVG, B. v. B. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 7 ff. sowie Rn. 22 ff.) auf Redebeiträge übertragen.
Insoweit unterscheiden sie sich maßgeblich von einer Musikbeschallung, die regelmäßig - so auch im dem Sachverhalt, über den das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 10. November 2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 25 - entschieden hatte - keinen wesentlichen Bezug zum inhaltlichen Anliegen der Versammlung aufweist.
- OVG Sachsen, 22.03.2019 - 5 A 237/18
Syrien, Wehrpflicht, Verfolgungsgrund, Anknüpfung; Drittstaat sicher, Türkei, …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18
Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 A 237/18 wird wiederhergestellt.Rn. 15 Am 22. Mai 2018 hat die Antragstellerin Anfechtungsklage erhoben, mit der sie sich gegen Ziffer 1 Satz 4 des Bescheids vom 22. Mai 2018 wendet, soweit dieser sich auch auf Redebeiträge bezieht (gerichtliches Aktenzeichen: 5 A 237/18).
Rn. 24 Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 A 237/18 ist aber aus materiell-rechtlichen Gründen wiederherzustellen.
Rn. 25 Nach diesem Maßstab überwiegt vorliegend das Interesse der Antragstellerin an einer aufschiebenden Wirkung der Klage 5 A 237/18 gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Vollziehung.
- VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
Abwägung; Aufzug; Beschränkung; Demonstration; …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18
Die behördliche Gefahrenprognose muss sich auf nachweisbare Tatsachen stützen; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, juris Rn. 23 m.w.N).Die Abwägung, ob und wie weit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen, obliegt vielmehr der Versammlungsbehörde bzw. ihr folgend dem Verwaltungsgericht (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 ME 164/11
Vollständiges Verbot einer Versammlung ist bei möglicher Verringerung der …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18
Soweit möglich, ist deswegen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen; im Übrigen kommt es auf eine sorgsame Interessenabwägung an (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 01.06.2011 - 11 ME 164/11 -, juris Rn. 13 m. w. N.). - VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3503/10
Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbots infolge der Ankündigung …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18
Rn. 12 Hinsichtlich des festgesetzten Richtwertes von 90 db(A) verweise ich insbesondere auf den Beschluss des VG Hannover vom 12.08.2010 (Az. 10 B 3412/10 und 10 B 3503/10). - VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3412/10
Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbots infolge der Ankündigung …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18
Rn. 12 Hinsichtlich des festgesetzten Richtwertes von 90 db(A) verweise ich insbesondere auf den Beschluss des VG Hannover vom 12.08.2010 (Az. 10 B 3412/10 und 10 B 3503/10).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2022 - 11 OA 61/22
Auffangwert; Auffangwert, halber; Empfehlung; Ermessen; Streitwertbeschwerde; …
In der erstinstanzlichen Rechtsprechung wird mittlerweile - soweit ersichtlich überwiegend - ebenfalls der Empfehlung in Ziffer 45.4 des Streitwertkatalogs gefolgt (…vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 27.10.2021 - AN 4 S 21.01807 - juris Rn. 93;… VG Frankfurt, Beschl. v. 11.12.2020 - 5 L 3330/20.F - juris Rn. 40;… VG Regensburg, Beschl. v. 13.11.2020 - RO 4 S 20.2767 - juris Rn. 55;… VG Augsburg, Urt. v. 14.7.2020 - Au 8 K 19.1736 - juris Rn. 35;… dasselbe, Beschl. v. 28.4.2022 - 7 K 1394/22 - juris Rn. 42;… VG Karlsruhe, Urt. v. 14.5.2020 - 3 K 5923/18 - juris Rn. 41;… VG Gießen, Beschl. v. 28.2.2022 - 9 L 423/22.GI - juris Rn. 26;… VG Oldenburg, Beschl. v. 12.7.2021 - 7 B 2319/21 - juris Rn. 41;… VG Kassel, Beschl. v. 18.6.2021 - 6 L 1137/21.KS - juris Rn. 26;… VG Bremen, Beschl. 28.4.2021 - 5 V 807/21 - juris Rn. 38;… VG Darmstadt, Beschl. v. 3.12.2020 - 3 L 1995/20.DA - juris Rn. 33;… VG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.2020 - 5 B 25/20 - juris Rn. 16; VG Braunschweig, Beschl. v. 29.5.2018 - 5 B 238/18 - juris Rn. 32;… VG Mainz, Beschl. v. 20.7.2017 - 1 L 625/17.MZ - juris Rn. 15;… VG Weimar, Beschl. v. 30.4.2020 - 7 E 589/20 - juris Rn. 18, unter Bezugnahme auf unveröffentlichte Entscheidungen des ThürOVG, Beschlüsse v. 3.5.2016 - 3 EO 274/16 - und v. 6.6.2018 - 3 EO 420/18 -). - VG Düsseldorf, 09.02.2022 - 18 L 250/22
Versammlung; Aufzug; Versammlungsort; Ordner; Glasflaschen
Rn. 18 Vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 11 LC 84/20 -, juris, Rn. 52; VG Braunschweig, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 5 B 238/18 -, juris, Rn. 26.
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