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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3354
BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82 (https://dejure.org/1982,3354)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1982 - 5 B 25.82 (https://dejure.org/1982,3354)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1982 - 5 B 25.82 (https://dejure.org/1982,3354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82
    Nach der durch BVerwGE 50, 161 eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel dann gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erheblichen Umstände - insbesondere also sowohl der vom Amt für Ausbildungsförderung wahrzunehmenden, am Zweck und Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch des Interesses des Auszubildenden - nicht mehr zugemutet werden kann.

    Der Beschluß des Berufungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde bezeichneten, in BVerwGE 50, 161 und 58, 270 veröffentlichten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Zwar wäre es mit BVerwGE 50, 161 [165 f.] unvereinbar, wenn das Verwaltungsgericht in seinem Urteil, auf dessen Gründe das Berufungsgericht verwiesen hat, nur solche Gründe als wichtig anerkannt hätte, die den Förderungsbewerber praktisch vor die Alternative Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel stellen.

    Indessen hat das Verwaltungsgericht im Anschluß an diese Wendung in den Urteilsgründen gerade die in BVerwGE 50, 161 [164] angeführten Abwägungskriterien zitiert, dann in Übereinstimmung mit BVerwGE 50, 161 [165 f.] darauf hingewiesen, daß erst mit zunehmender Dauer der bisherigen Ausbildung sich die Anforderungen an die Anerkennung als wichtigen Gründen steigern und schließlich - wiederum in Anlehnung an BVerwGE 50, 161 [165] - ausgeführt: "So wird eine in den ersten beiden Semestern allmählich deutlich gewordene mindere Eignung für bzw. Abneigung gegen das unter falschen Vorstellungen gewählte Fach unter Umständen noch als wichtiger Grund angesehen werden können, während dies im fortgeschrittenen Studium nicht dieselbe Berücksichtigung erwarten darf".

  • BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 12.78

    Gewährung von Ausbildungsförderung - Wechsel eines Studienfachs

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82
    Das ist von ihm insbesondere dann zu erwarten, wenn er - wie im vorliegenden Fall - eine Hochschulausbildung nicht unmittelbar nach dem Abitur, sondern erst zwei Jahre später begonnen hat (vgl. BVerwGE 58, 270 [273, 274]).

    Der Beschluß des Berufungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerde bezeichneten, in BVerwGE 50, 161 und 58, 270 veröffentlichten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Ebensowenig weicht der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs von BVerwGE 58, 270 ab, soweit er sich dem Verwaltungsgericht anschließt, als dieses in seinem Urteil ausgeführt hat, bei zumutbarer Information vor Aufnahme des Studiums hätte der Kläger - diese Passage fehlt in dem in der Beschwerde angeführten wörtlichen Zitat des erstinstanzlichen Urteils -.

    In diesen Ausführungen liegt keine Abweichung von BVerwGE 58, 270.

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82
    Wie der Kläger selbst erkannt hat, läßt sich ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht entnehmen (vgl. auch BVerwGE 23, 149 [151 ff.]).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht einschränkend darauf hingewiesen, daß dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zuzumuten ist, den Gründen, die einer Fortsetzung der Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BBVerwGE 50, 161 [165, 166]; 58, 270 [273]; Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - Buchholz BVerwG 436.36 § 7 BAföG Nr. 15).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 5 B 12.80

    Abgrenzung zwischen einer Verlagerung des Studienschwerpunkts und eines …

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1982 - 5 B 25.82
    Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er unverzüglich die erforderlichen Konsequenzen ziehen (Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwGE 5 B 12.80 - Buchholz BVerwG 436.36 § 7 BAföG Nr. 17).
  • BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des …

    Rn. 18 Soweit es das Bundesverwaltungsgericht bislang abgelehnt hat, grundrechtlich fundierte Ansprüche auf Förderung der Berufsausübung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. November 2015 - 5 C 14.14 - BVerwGE 153, 292 Rn. 20 und Beschluss vom 27. Juli 2015 - 6 B 12.15 - Buchholz 402.43 § 21 MRRG Nr. 4 S. 7) oder auf finanzielle Unterstützung für eine Ausbildung (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1966 - 5 C 88.64 - BVerwGE 23, 149 ; ferner Urteil vom 2. Februar 1989 - 5 C 2.86 - BVerwGE 81, 242 und Beschluss vom 16. September 1982 - 5 B 25.82 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 29) anzuerkennen, hat es sich allein auf das Freiheitsgrundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG bezogen.
  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Daß auch Art. 12 Abs. 1 GG nicht verletzt ist, ergibt sich schließlich daraus, daß auf diese Vorschrift ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung nicht gestützt werden kann (s. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1982 - BVerwG 5 B 25.82 - und vom 9. April 1986 - BVerwG 5 B 33.85 - ).
  • VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008

    Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)

    Denn ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung lässt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht entnehmen (vgl. BVerwG, B.v. 16.09.1982 - 5 B 25/82 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 29, unter Verweis auf BVerwG, U.v. 26.1.1966 - V C 88.64 - BVerwGE 23, 149 [151 ff.]).
  • BVerwG, 09.04.1986 - 5 B 33.85

    Anspruch auf Förderung eines Soziologiestudiums - Verfassungsrechtliche Bedenken …

    Aus Art. 12 Abs. 1 GG läßt sich ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung nicht entnehmen (BVerwG, Beschluß vom 16. September 1982 - BVerwG 5 B 25.82 - ).
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