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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.11.2016 - 5 B 282/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49929
OVG Sachsen, 18.11.2016 - 5 B 282/16 (https://dejure.org/2016,49929)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.11.2016 - 5 B 282/16 (https://dejure.org/2016,49929)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. November 2016 - 5 B 282/16 (https://dejure.org/2016,49929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG, § 80 Abs. 5 VwGO
    Zwischenverfügung, Zwischenentscheidung, Hängebeschluss; effektiver Rechtsschutz, abstrakte Möglichkeit schwerer und unabwendbarer Nachteile, Pfändung eines Geschäftskontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2016 - 5 B 282/16
    Verfassungsrechtlich liegt es unter Berücksichtigung der Effektivität verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes zwar nahe, für die Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens - zumindest soweit ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht offensichtlich aussichtslos oder rechtsmissbräuchlich ist - von Maßnahmen der Vollstreckung abzusehen, jedoch nur, wenn andernfalls schwere und unabwendbare Nachteile drohen (BVerfG, Einstweilige Anordnung v. 11. Oktober 2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 20.08.2012 - 7 VR 7.12

    Elbvertiefung: Antrag auf Zwischenentscheidung abgelehnt

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2016 - 5 B 282/16
    Rn. 3 Ob eine solche Zwischenentscheidung (ein sog. "Hängebeschluss") nötig ist, weil zu befürchten ist, dass bis zur abschließenden gerichtlichen Eilentscheidung unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vollendete Tatsachen geschaffen werden, ist im Wege einer Interessenabwägung zu ermitteln (BVerwG, Beschl. v. 20. August 2012 - 7 VR 7/12 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 B 460/09

    Gasversorgungsleitung; Zwischenentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2016 - 5 B 282/16
    Rn. 3 Ob eine solche Zwischenentscheidung (ein sog. "Hängebeschluss") nötig ist, weil zu befürchten ist, dass bis zur abschließenden gerichtlichen Eilentscheidung unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vollendete Tatsachen geschaffen werden, ist im Wege einer Interessenabwägung zu ermitteln (…BVerwG, Beschl. v. 20. August 2012 - 7 VR 7/12 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 15.09.2011 - 5 B 135/11

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Erledigungserklärung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2016 - 5 B 282/16
    Rn. 6 Einer Kosten- und Streitwertentscheidung bedarf es nicht, weil das Verfahren auf Erlass einer Zwischenentscheidung einschließlich des ihm zugeordneten Beschwerdeverfahrens keine eigenständige Kostenfolge auslöst und die Kosten des Beschwerdeverfahrens Kosten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens sind (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2011 - 5 B 135/11 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • OVG Sachsen, 28.12.2012 - 4 B 171/12

    Zwangsgeldfestsetzung, Prüfungsumfang, effektiver Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2016 - 5 B 282/16
    Anderes gilt nur bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung (SächsOVG, Beschl. v. 28. Dezember 2012 - 4 B 171/12 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 2 S 1916/17

    Hängebeschluss im abgabenrechtlichen Eilverfahren

    Geht es - wie hier - um die Durchsetzung der Verpflichtung zur Zahlung öffentlicher Abgaben, droht wegen deren Rückzahlbarkeit grundsätzlich nicht der Eintritt irreversibler Zustände oder schwerer, irreparabler Nachteile (vgl. SächsOVG, Beschlüsse vom 18.11.2016 - 5 B 282/16 - und 28.12.2012 - 4 B 171/12 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1804

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Rn. 33 Geht es - wie hier - um die Durchsetzung der Verpflichtung zur Zahlung öffentlicher Abgaben, droht wegen deren Rückzahlbarkeit grundsätzlich nicht der Eintritt irreversibler Zustände oder schwerer, irreparabler Nachteile (vgl. SächsOVG, B.v. 18.11.2016 - 5 B 282/16 - und v. 28.12.2012 - 4 B 171/12 - jeweils juris).
  • VG Augsburg, 05.05.2023 - Au 8 S 23.517

    Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung, Tiefgarage, (kein) …

    Rn. 34 Geht es - wie hier - um die Durchsetzung der Verpflichtung zur Zahlung öffentlicher Abgaben, droht wegen deren Rückzahlbarkeit grundsätzlich nicht der Eintritt irreversibler Zustände oder schwerer, irreparabler Nachteile (vgl. SächsOVG, B.v. 18.11.2016 - 5 B 282/16 - und v. 28.12.2012 - 4 B 171/12 - jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 18.12.2023 - B 1 S 23.1014

    Kosten für Fortnahme von Rindern, Bestandsauflösung nach Rinderhaltungsverbot, …

    Rn. 33 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung zur unbilligen Härte bei Kostenforderungen (…BayVGH, B.v. 20.10.2022 - 6 CS 22.1804 - juris Rn. 31 ff.) ausgeführt, dass bei der Durchsetzung der Verpflichtung zur Zahlung öffentlicher Abgaben wegen deren Rückzahlbarkeit grundsätzlich nicht der Eintritt irreversibler Zustände oder schwerer, irreparabler Nachteile droht (vgl. auch SächsOVG, B.v. 18.11.2016 - 5 B 282/16 und B.v. 28.12.2012 - 4 B 171/12 - juris).
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