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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.02.2012 - 5 B 289/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2059
OVG Sachsen, 16.02.2012 - 5 B 289/10 (https://dejure.org/2012,2059)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.02.2012 - 5 B 289/10 (https://dejure.org/2012,2059)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 5 B 289/10 (https://dejure.org/2012,2059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 4 S. 3
    Rettungsdienstgebühren, Prüfungsmaßstab, Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 B S 456/02

    Abwasserbeitrag, Aufschiebende Wirkung, Vorteilsgrundsatz, Typengerechtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2012 - 5 B 289/10
    Es reicht hingegen nicht aus, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfes nach derzeitigem Erkenntnisstand im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als offen zu bewerten sind (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2003, SächsVBl. 2004, 34).
  • OVG Sachsen, 07.09.2010 - 5 B 66/10

    Abwasserbeitrag, Hinterliegergrundstück, Baulast

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2012 - 5 B 289/10
    Eine solche liegt nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (SächsOVG, Beschl. v. 7. September 2010 - 5 B 66/10 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.06.2007 - 5 BS 73/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.02.2012 - 5 B 289/10
    Soweit es um die Anwendung der einem Abgabenbescheid zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen, insbesondere der Abgabensatzung, geht, ist der Verfahrensausgang als offen zu bewerten, sofern die Rechtsgrundlagen nicht offensichtlich unwirksam sind (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2007 - 5 BS 73/07 -).
  • OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21

    Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer …

    Soweit überwiegend davon ausgegangen wird, dass für ernstliche Zweifel im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO ein Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wahrscheinlicher sein muss als ein Misserfolg und bei offenen Erfolgsaussichten der Eilantrag grundsätzlich ohne Erfolg bleibt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. Februar 2012 - 5 B 289/10 -, juris Rn. 9; v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, SächsVBl. 2004, 34, 35; st. Rspr.;… HessVGH, Beschl. v. 26. März 2008 - 8 TG 2493/07 -, juris Rn. 24; anders: BVerwG, Beschl. v. 3. Juli 1981 - 8 C 83.81 -, beck-online BeckRS 1981, 31249755), kann dies nur in Fällen der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten gelten.
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