Rechtsprechung
| VG Hannover, 25.09.2003 - 5 B 2942/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Arzt; Ruhen der Approbation; Sterbehilfe; Sofortvollzug
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 12 Abs. 1 GG; § 6 Abs. 1 Nr. 1 BAÖ
Sofortvollzug des Ruhens der Approbation bei Verdacht der unzulässigen Sterbehilfe; Bestehen einer dringenden Gefahr für das Leben von Patienten; Erfordernis eines eingeleiteten Strafverfahrens; Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung auf Grund der Verdichtung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortvollzug des Ruhens der Approbation bei Verdacht der unzulässigen Sterbehilfe; Bestehen einer dringenden Gefahr für das Leben von Patienten; Erfordernis eines eingeleiteten Strafverfahrens; Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung auf Grund der Verdichtung ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.09.2003 - 5 B 2942/03
- OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1760 (Ls.)
- NJW 2004, 311
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1992 - 5 B 2973/92
Verfassungsrechtliche Vorgaben; Einleitung eines Strafverfahrens; Erheben einer …
Auszug aus VG Hannover, 25.09.2003 - 5 B 2942/03
Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf die Zeit nach der Anklageerhebung liefe dem Zweck der Bestimmung, effektive Gefahrabwehr durch vorläufige berufsregelnde Maßnahmen zu ermöglichen, zuwider (so auch OVG Münster, B. vom 27.11.1992, MedR 1993, 355 - Juris).Allerdings ist der Grad der im Einzelfall erforderlichen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung auch abhängig vom Gewicht der Straftat und dem daraus sich ableitenden Umfang an Gefahren für die von einer Ruhensanordnung zu schützenden Rechtsgüter (OVG Münster, B. v. 27.11.1992, MedR 1993, 355, - Juris).
- OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung
Beschluss vom 16.3.2004 - 8 ME 164/03 -, NJW 2004, 1750; abweichend hiervon war das VG Hannover als Vorinstanz davon ausgegangen, dass bei Straftaten gegen das Leben, wie sie im gegebenen Fall in Rede standen, die "überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ausreichend" sei, vgl. Beschluss vom 25.9.2003 - 5 B 2942/03 -, NJW 2004, 311 (312); das VG Lüneburg wiederum hält in Übereinstimmung mit dem ihm übergeordneten OVG die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung für notwendig, um eine Ruhensanordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO zu rechtfertigen, vgl. Beschluss vom 19.6.2003 - 5 B 28/03 -, dokumentiert bei Juris; ähnlich wie das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 29.8.2002 hatte das VG Schleswig bereits mit Beschluss vom 22.12.1989 - 12 B 80/89 -, Leitsatz dokumentiert bei Juris, die Auffassung vertreten, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Anordnung des Ruhens der Approbation nach Einleitung des Strafverfahrens durch Erhebung der Anklage nicht verlangt, dass vom Verwaltungsgericht (nochmals) geprüft wird, ob eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der strafgerichtlichen Verurteilung besteht.
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