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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3873
VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16 (https://dejure.org/2017,3873)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.02.2017 - 5 B 3030/16 (https://dejure.org/2017,3873)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 5 B 3030/16 (https://dejure.org/2017,3873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 HessKAG, StrBS der Stadt Alsfeld
    Straßenbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HessKAG § 11; StrBS der Stadt Alsfeld
    Ausbau; natürliche Betrachtungsweise; selbstständig; Stichweg; Straßenbeitrag; Umbau; Verkehrsbedeutung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stichweg als selbstständige Anlage: Verkehrsbedeutung entscheidend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Anlagenbegriff im Straßenbaubeitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenbeitrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16
    Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild (etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung) abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56; Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 A 2373/09 -, HSGZ 2010, 317 = KStZ 2011, 109).

    Vielmehr ist die jeweilige Verkehrsbedeutung der Stichstraße - und ihr Verhältnis zur Verkehrsbedeutung des Hauptstraßenzugs - nur eines der Kriterien neben den oben genannten, nach den im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist, ob eine selbstständige Anlage vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Mai 2013 - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58; Urteil vom 8. Juli 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16
    Eine derartige Eigenständigkeit kann regelmäßig ab einer bestimmten Länge (vgl. zu entsprechenden Anhaltspunkten: BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247) und einer dieser Länge angemessenen Zahl zusätzlich erschlossener Grundstücke in Betracht kommen.
  • VGH Hessen, 28.05.2013 - 5 A 579/13

    Straßenbeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16
    Vielmehr ist die jeweilige Verkehrsbedeutung der Stichstraße - und ihr Verhältnis zur Verkehrsbedeutung des Hauptstraßenzugs - nur eines der Kriterien neben den oben genannten, nach den im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist, ob eine selbstständige Anlage vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Mai 2013 - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58;… Urteil vom 8. Juli 2010, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 06.12.2005 - 5 TG 1729/05

    Straßenbaubeitrag; Anlagenbegriff; Verzweigung eines Hauptstraßenzuges

    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16
    Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild (etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung) abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56; Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 A 2373/09 -, HSGZ 2010, 317 = KStZ 2011, 109).
  • VGH Hessen, 22.08.2006 - 5 TG 1481/06
    Auszug aus VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16
    {RN: 5} Nach der vom Verwaltungsgericht angesprochenen Entscheidung des Senats vom 22. August 2006 (- 5 TG 1481/06 -, HSGZ 2006, 423 = GemHH 2007, 43)kann im Straßenbeitragsrecht eine abzweigende Sackgasse, der als "Anliegerstraße" eine andere Verkehrsbedeutung als dem Hauptstraßenzug zukommt, weil dieser überwiegend inner- oder überörtlichem Durchgangsverkehr dient, auch dann als selbstständige Verkehrsanlage angesehen werden, wenn sie die Länge von über 100 m, auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit für das Erschließungsbeitragsrecht abzustellen ist, nicht erreicht.
  • VGH Hessen, 18.02.2020 - 5 A 1646/18

    Straßenausbaubeitragspflicht eines nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks

    Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlange ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild abzustellen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 Juris Rn. 3 ;… vom 5. Juli 2012 - 5 B 1092/12 -, Juris Rn. 9 und vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, Juris Rn. 4 ).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsausbaubeitragsrecht geht der Senat davon aus, dass ein gerade verlaufender Stichweg in der Regel erst ab einer Länge von über 100 m zu einer selbstständigen Anlage wird (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017, a.a.O.).

    Eine das "Erschließungsgebiet" der Zufahrtsstrecke aussparende Bestimmung des Abrechnungsgebiets kommt insoweit auch dann nicht in Betracht, wenn die Ausbaumaßnahme ausschließlich im Bereich des Hauptstraßenzugs durchgeführt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 2005 und vom 8. Februar 2017, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    und (die auch weniger als 100 Meter lange) S. nach der Beitragssatzung aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung mit unterschiedlichen Anliegeranteilen abzurechnen, so sind sie auch zwingend als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 5, 6;… vgl. auch Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28;… Sächs. OVG, Beschl. v. 18.8.2008 - 5 A 198/08 -, juris Rn. 12; nach dem Hess. VGH, Beschl. v. 08.2.2017 - 5 B 3030/16 -, juris Rn. 5 sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend).
  • VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16

    Straßenbeitrag

    Für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ist - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild (etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung) abzustellen (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, DWW 2017, 112 = juris mit weiteren Nachweisen der Senatsrechtsprechung).

    Handelt es sich indessen um eine relativ kurze Verzweigung des Hauptstraßenzuges, deren Aufgabe darin besteht, einem oder einigen wenigen Grundstücken im Hintergelände die Zufahrt vom bzw. zum Hauptstraßenzug zu ermöglichen, so scheidet, was die Verzweigung als solche angeht, in der Regel sowohl die Annahme einer selbstständigen Erschließungsanlage als auch eines gesondert abrechnungsfähigen Abschnitts aus (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 18.01.2018 - 5 B 1217/17

    Straßenausbaubeitrag

    Die Rechtsprechung des Senats geht davon aus, dass ein gerade verlaufender Stichweg erst ab einer Länge von über 100 m zu einer selbstständigen Anlage wird, allerdings kann im Straßenbeitragsrecht eine abzweigende Sackgasse, der als "Anliegerstraße" eine andere Verkehrsbedeutung als dem Hauptstraßenzug zukommt, weil dieser überwiegend inner- oder überörtlichem Durchgangsverkehr dient, auch dann als selbstständige Verkehrsanlage angesehen werden, wenn die Länge von über 100 m nicht erreicht wird (Senatsurteil vom 18. Dezember 2017 - 5 A 679/16 - Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, DWW 2017, 112 = HSGZ 2017, 330, vom 28. Mai 2013 - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58, vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris, und vom 22. August 2006 - 5 TG 1481/06 -, HSGZ 2006, 423 = GemHH 2007, 43 = KStZ 2007, 77, sämtlich auch Juris).
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136

    Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme

    Zu berücksichtigen sind bei dieser Einzelfallbetrachtung insbesondere die Anzahl der durch die Sackgasse zusätzlich erschlossenen Grundstücke, die Kontinuität der angrenzenden Bebauung und die straßenmäßige Ausstattung von Hauptstraße und Sackgasse (HessVGH, B.v. 8.2.2017 - 5 B 3030/16 - juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

    Zu berücksichtigen sind bei dieser Einzelfallbetrachtung insbesondere die Anzahl der durch die Sackgasse zusätzlich erschlossenen Grundstücke, die Kontinuität der angrenzenden Bebauung und die straßenmäßige Ausstattung von Hauptstraße und Sackgasse (HessVGH, B.v. 8.2.2017 - 5 B 3030/16 - juris Rn. 5).
  • VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17

    Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des …

    Solcherart unselbständige Zufahrten werden in der Regel angelegt, um die Bebauung von nicht unmittelbar an eine selbständige Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücken zu ermöglichen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, juris Rn. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, juris Rn. 4 -6).
  • VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16
    Zum anderen widerspreche diese Entscheidung der Entscheidung des VGH Kassel vom 06.02.2017 (5 B 3030/16), wonach die Frage nach der Selbständigkeit eines von einem (Haupt-) Straßenzug abzweigenden Stichweges als Erschließungsanlage nach der natürlichen Betrachtungsweise zu beurteilen sei.
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