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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12240
OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20 (https://dejure.org/2020,12240)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.2020 - 5 B 36/20 (https://dejure.org/2020,12240)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 2020 - 5 B 36/20 (https://dejure.org/2020,12240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 12
    Prüfung, Wiederholungsmöglichkeit, Rücktritt; unerkannte Prüfungsunfähigkeit, Erfolgskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20
    An die Unverzüglichkeit des Rücktritts ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 -, BVerwGE 80, 282, juris Rn. 11; st. Rspr.).

    Es stellt in diesem Zusammenhang auch ein starkes Indiz für eine gemessen an den vorgenannten Grundsätzen missbräuchliche Ausübung des Rücktrittsrechts dar, dass der Antragsteller mit der sinngemäßen Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit gewartet hat, bis ihm das Scheitern in der Prüfung bekanntgegeben worden war (BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 -, BVerwGE 80, 282, juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20
    Dass § 26 Abs. 2 SO den Studierenden diesbezüglich die Mitwirkungspflicht auferlegt, unverzüglich die Gründe für den Rücktritt oder das Versäumnis der verantwortlichen Lehrkraft schriftlich mitzuteilen, dient dem gleichermaßen verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 -, BVerwGE 106, 369, juris Rn. 19 ff. m. w. N. zur st. Rspr.) und schränkt die Berufszugangsfreiheit eines Prüflings nicht unverhältnismäßig ein.
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20
    Ob der Prüfling die Art seiner Erkrankung richtig einordnen konnte und ob er die Erkrankungssymptome richtig gedeutet hat, ist unerheblich (BVerwG, Beschl. v. 25. Januar 2018 - 6 B 36.17 -, juris Rn. 25 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20
    Die unverzügliche Geltendmachung des Rücktritts ist nicht nur aus Gründen der Beweissicherung geboten, vielmehr soll mit dieser Verpflichtung auch verhindert werden, dass ein Prüfling zunächst abwartet, wie das Prüfungsergebnis ausfällt, und er sich somit unter Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit ungerechtfertigte Vorteile verschafft (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 2 ME 90/16

    50% Anker; Bestehensgrenze; Dokumentationsechtheit; Eignung von Prüfungsfragen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20
    Für Verfahren, die das endgültige Nichtbestehen von Erfolgskontrollen im Studiengang Medizin betreffen, ist in Anlehnung an Nr. 36.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (SächsVBl. 2014, Heft 1, Sonderbeilage) regelmäßig ein Streitwert von 7.500 EUR angemessen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2016 - 2 ME 90/16 -, juris).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84

    Umfang der Obliegenheit eines Prüflings zur unverzüglichen Geltendmachung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20
    Ob er hingegen auch schon ohne diese ihm obliegende, unverzügliche sachkundige Klärung seines gesundheitlichen Zustandes seine Leistungsminderung als Prüfungsunfähigkeit bewertet und erfasst hat, ist darüber hinausgehend nicht von ausschlaggebender Bedeutung (BVerwG, Beschl. v. 2. August 1984 - 7 B 129.84 -, Rn. 2, juris).
  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 2 B 263/18

    Beamter; Polizeianwärter; Wiederholungsprüfung; Hochschulrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.04.2020 - 5 B 36/20
    Der Wert ist in dem auf vorläufige Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung zu halbieren, Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 2 B 263/18 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 5 A 704/18

    Diplomarbeit; Betreuung; Zwischenverteidigung; Gesetzesvorbehalt; Fürsorge; Rüge; …

    Ein Prüfling hat indes bei etwaigen für eine Leistungsminderung sprechenden Anzeichen sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob seine Leistungsfähigkeit durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist und muss auch aus solchen Gegebenheiten die in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Konsequenzen unverzüglich ziehen (…BVerwG, Beschl. v. 25. Januar 2018 - 6 B 36.17 -, juris Rn. 25 m. w. N. zur st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 5 B 36/20 -, juris Rn. 6).
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