Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.2005 - 5 B 39.04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen unzureichender Sachaufklärung - Auswirkungen des Wegfalls des Arbeitsplatzes erst nach dem Wegfallvermerk auf die Wirksamkeit der Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 27.08.1999 - 5 K 2193/98
- OVG Thüringen, 26.11.2003 - 3 KO 858/01
- BVerwG, 25.01.2005 - 5 B 39.04
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 25.04.2006 - 3 KO 217/05
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur ordentlichen Kündigung eines …
Auf die vom Kläger am 19. Februar 2004 eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht - wegen eines Aufklärungsmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 86 Abs. 1 VwGO ) - durch Beschluss vom 25. Januar 2005 (Az.: BVerwG 5 B 39.04) das vorgenannte Senatsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.a) Den Fortbestand des Arbeitsplatzes des Klägers tragen schon die diesbezüglichen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 25. Januar 2005 (Az.: BVerwG 5 B 39.04), an die der Senat im Rahmen seiner nunmehr erneut zu treffenden eigenen Entscheidung über die Berufung der Beigeladenen entsprechend § 144 Abs. 6 VwGO gebunden ist.
- BVerwG, 31.07.2007 - 5 B 81.06
Sonderkündigungsschutz eines Schwerbehinderten - Aufklärungspflicht der …
Rn. 2 1. Die Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), welche die Beschwerde unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2000 (BVerwG 8 B 154.00 ) und vom 12. November 2004 (BVerwG 1 B 33.04 ) darauf stützt, dass das Oberverwaltungsgericht sich "vollumfänglich" an den die Aufhebung seines vorangegangenen Urteils wegen Verfahrensmangels (Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht) und die Zurückverweisung aussprechenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2005 (BVerwG 5 B 39.04 ) gebunden gesehen habe, greift nicht durch. - LAG Thüringen, 18.10.2007 - 3 Sa 14/07
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Auflösung des …
Zwischenzeitlich hob das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 25.01.2005 (- 5 B 39.04 -) das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 26.11.2003 auf und verwies den Rechtsstreit zurück.
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