Rechtsprechung
| BVerwG, 14.12.2006 - 5 B 39.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Frage der Klärungsbedürftigkeit der Bedeutung von § 1 Abs. 3 Nr. 1 Ausgleichleistungsgesetz (AusglLeistG) im Revisionsverfahren; Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Nr. 1 AusglLeistG; Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Reparationsschädengesetzes (RepG) von dem des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AusglLeistG § 1 Abs. 3 Nr. 1
Ausschluß von Ausgleichsleistungen bei Reparationsschäden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 12.01.2006 - 2 K 1166/04
- BVerwG, 14.12.2006 - 5 B 39.06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.05.2002 - 3 B 64.02
Beschlagnahme eines Vermögenswertes als Wegnahme zu Reparationszwecken - Begriff …
Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 5 B 39.06
Rn. 3 Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, weil ihre Beantwortung sich - wie das Verwaltungsgericht gegenüber entsprechendem Klagevorbringen zutreffend festgestellt hat - bereits auf der Grundlage des den Beteiligten bekannten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - (Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 2) ergibt, an dem der beschließende Senat festhält.Auch insoweit sieht der beschließende Senat keinen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf, zumal es bereits in dem genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2002 - BVerwG 3 B 64.02 - (…a.a.O.) zur Rückgabeproblematik heißt:.
- BVerwG, 01.02.2012 - 5 B 44.11
Wegnahme von Wirtschaftsgütern; Enteignung auf der Grundlage eines SMAD-Befehls
Ihm unterfallen sowohl die Demontage von Produktionsanlagen und deren Wiederaufbau in der Sowjetunion (…vgl. Urteil vom 16. September 2004 a.a.O.) als auch die Überführung von weiterhin auf dem Boden der Sowjetischen Besatzungszone produzierenden Industriebetrieben in sowjetisches Eigentum (…vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2002 a.a.O. S. 3 f. und vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 5 B 39.06 - ZOV 2007, 174).
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