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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 28.04.2000 | VG Berlin, 16.08.2001

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 16.08.2001 - 5 B 4.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22784
OVG Berlin, 16.08.2001 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2001,22784)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2001 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2001,22784)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2001 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2001,22784)
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Wird zitiert von ... (9)

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2000 - 5 B 4.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14021
BVerwG, 28.04.2000 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2000,14021)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2000 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2000,14021)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2000 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2000,14021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Aufnahmebescheides, wenn Deutsch weder die Muttersprache noch die bevorzugte Umgagssprache geworden ist - Angabe einer anderen Nationalität bei Ausstellung des ersten Inlandspasses - Klärung der Fragen nach der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 5 B 4.00
    Die in diesem Zusammenhang von der Beschwerde angesprochene Frage, "wann und unter welchen Umständen die nichtdeutsche Nationalität, die in den Paß eingetragen worden ist, von einem Bekenntnis oder einer Erklärung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG ausgegangen werden kann", ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingegen hinreichend geklärt und damit nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. Urteile vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ; vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ; Urteil vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - BVerwGE 105, 60 ).

    Grundsätzlich geklärt sind auch die von der Beschwerde angesprochenen Fragen nach der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes in seiner alten oder seiner neuen Fassung (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - a.a.O., S. 135 f.).

  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 5 B 4.00
    Die in diesem Zusammenhang von der Beschwerde angesprochene Frage, "wann und unter welchen Umständen die nichtdeutsche Nationalität, die in den Paß eingetragen worden ist, von einem Bekenntnis oder einer Erklärung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG ausgegangen werden kann", ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingegen hinreichend geklärt und damit nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. Urteile vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ; vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ; Urteil vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - BVerwGE 105, 60 ).

    Das Berufungsgericht ist unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - (BVerwGE 105, 60 ) zutreffend davon ausgegangen, daß eine - gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen - zu erstellende Prognose, ob eine Angabe der deutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten Inlandspasses für den jeweiligen Aufnahmebewerber mit schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden gewesen wäre, voraussetzt, daß zu diesem Zeitpunkt ein bestimmtes Berufsziel wenigstens in Umrissen feststand.

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung, …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 5 B 4.00
    Die in diesem Zusammenhang von der Beschwerde angesprochene Frage, "wann und unter welchen Umständen die nichtdeutsche Nationalität, die in den Paß eingetragen worden ist, von einem Bekenntnis oder einer Erklärung im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG ausgegangen werden kann", ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingegen hinreichend geklärt und damit nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. Urteile vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ; vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ; Urteil vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - BVerwGE 105, 60 ).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99

    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 5 B 4.00
    Die Zulassung der Revision im Verfahren BVerwG 5 B 125.99 (= BVerwG 5 C 25.99) betraf eine andere Fallgestaltung (Erklärung zur deutschen Nationalität in der Forma I und späterer Wechsel zur russischen Nationalität).
  • BVerwG, 14.08.2001 - 5 B 136.00

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revison

    Die damit von der Beschwerde angesprochene Frage nach der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes in seiner alten oder seiner neuen Fassung ist bereits grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ff.); die von der Beschwerde angeführten Umstände begründen keinen weiterreichenden Vertrauensschutz im Sinne einer verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Beibehaltung der bei Antragstellung oder der im Ablehnungszeitpunkt bestehenden Rechtslage (vgl. auch Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 5 B 4.00 -).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 16.08.2001 - 5 B 4.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,71445
VG Berlin, 16.08.2001 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2001,71445)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.08.2001 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2001,71445)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. August 2001 - 5 B 4.00 (https://dejure.org/2001,71445)
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