Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.1987 - 5 B 41.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausbildungsförderung - Einkommen - Gesetzliche Unfallrente - Steuerfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 30.11.1983 - 3 K 1386/83
- BVerwG, 05.11.1987 - 5 B 41.86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 905
- NVwZ-RR 1988, 32 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95
Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Sie stellt zwar eine steuerfreie Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung dar (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG; Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 10 S. 1 f. und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 12 S. 3 (3 f.); Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 S. 11 (12 f.)), ist jedoch zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt und deshalb als Einkommen anzurechnen (ebenso: Nr. 14.102 WoGVwV, abgedruckt bei: Schade/Schubart/Kohlenbach, WoGG, § 14 Anm. II; OVG Hamburg, Urteil vom 27. November 1987 - OVG Bf I 49/85 - ZMR 1988, 353 ff.; Driehaus, in: Buchsbaum/Driehaus/Heise, Wohngeldrecht, WoGG, Erl. - BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit - …
Denn die gesetzliche Unfallrente (Verletztenrente) gilt unabhängig von der Beurteilung, ob sie die Begriffsmerkmale der Leibrente erfüllt, wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) nicht als Einkommen im Sinne des § 21 BAföG (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 -NJW-RR 1988, 905> und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 -). - VGH Hessen, 22.09.1992 - 9 UE 2489/89
Verletztenrente nach der RVO ist anrechenbares Einkommen nach dem BSHG
Die Verletztenrente (als gesetzliche Unfallrente) gilt daher wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit nach § 3 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes nicht als Einkommen im Sinne von § 21 Abs. 1 BAföG (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 05. November 1987 - 5 B 41.86 -). - BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89
Unterfallen der steuerfreien Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die gesetzliche Unfallrente, unabhängig davon, ob sie die Begriffsmerkmale der Leibrente erfüllt, wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit nicht als Einkommen im Sinne des § 21 BAföG gilt (Beschluß vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 -). - VG Köln, 14.02.2002 - 21 K 11037/97
Ausgestaltung der Pflicht zur Rückzahlung eines Ausbildungförderungsdarlehens; …
Rn. 20 Vgl. zur steuerfreien Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - vom 21. September 1989 - 5 C 28/87 -, NVwZ 1990 264 und Beschluss vom 5. November 1987 - 5 B 41/86 -, NJW-RR 1988, 905 und die erkennende Kammer zum steuerfreien Stipendium mit Urteil vom 03. März 1993 - 21 K 507/92.
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