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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.2004 - 5 B 42.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12361
BVerwG, 21.01.2004 - 5 B 42.03 (https://dejure.org/2004,12361)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2004 - 5 B 42.03 (https://dejure.org/2004,12361)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 5 B 42.03 (https://dejure.org/2004,12361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Einbeziehung eines Inhabers einer Funktion mit Leitungskompetenz und Entscheidungskompetenz im Bereich der Planwirtschaft in den Ausschlusstatbestand des Bundesvertriebenen- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 15.00

    Ausschluss vom Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft wegen Nähe zum …

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 5 B 42.03
    Was das Grundsätzliche angeht, ist in der auch von der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass solche Funktionen unter den Ausschlusstatbestand fallen können ; denn der Senat hat insbesondere in seinem Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 15.00 - (Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 3 = DVBl 2001, 1526) klargestellt, dass Funktionen mit Entscheidungs- und Leitungskompetenz, "insbesondere soweit sie gelenkt von der KPdSU ausgeübt wurden, für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems als bedeutsam geltend in Betracht kommen können".

    Die behauptete Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von dem in dem genannten Urteil des ernennenden Senats vom 29. März 2001 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz, dass § 5 Nr. 2 b BVFG "in Bezug auf die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems maßgeblich auf eine konkret ausgeübte Funktion abstellt und nicht auf die gesamte Einrichtung, in der die Funktion ausgeübt wird", liegt ebenfalls nicht vor.

    Damit war im konkreten Fall die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidende Voraussetzung für die Annahme einer für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam geltenden oder aufgrund der Umstände des Einzelfalls bedeutsamen Funktion erfüllt, nämlich die Kennzeichnung der Funktion des Klägers durch die "Aufgabe, den Willen der Partei in staatlichen, wirtschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen durchzusetzen" (Urteil vom 29. März 2001, a.a.O.).

  • VG Minden, 16.09.2005 - 4 K 724/03

    Ablehnung der Aufnahme nach dem BVFG; Rechtsstellung als Spätaussiedler und …

    Hingewiesen werde auch auf das Urteil des OVG NRW vom 23.08.2002 - 2 A 4618/99 - und auf die Entscheidung des BVerwG vom 21.01.2004 - 5 B 42.03 -, wonach ein Sowchosdirektor vom Spätaussiedlerstatus auszuschließen sei.

    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.2001 - 5 C 15.00 - Urteil vom 12.04.2001 - 5 C 19/00 -, DVBl. 2001, 1527 ff.; OVG NRW, Urteile vom 25.10.2002 - 2 A 958/01 - und vom 07.03.2003 - 2 A 5622/00 - Beschluss vom 17.10.2003 - 2 A 3546/02 - und Urteil vom 16.06.2003 - 2 A 4323/01 - zur Funktion des Sowchosdirektors und zu deren Bewertung vgl. weiter BVerwG, Beschluss vom 21.01.2004 - 5 B 42.03 -.

  • BVerwG, 01.08.2007 - 5 B 148.07

    Zulassung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Vorliegen …

    Soweit die Beschwerde eine Herausarbeitung einer Kasuistik von Sachverhalten, Funktionen oder Ämtern anstreben sollte, die nach den Umständen des Einzelfalls und den einzelnen Handlungen des Geschädigten stets oder doch im Regelfall die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 AusglLeistG erfüllten, führte dies nicht auf eine Fragestellung, die einer revisionsgerichtlichen Klärung zugänglich wäre, weil für den mit der Beschwerde angesprochenen Amts- und Funktionsbereich die Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 4 AusglLeistG auch eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls voraussetzt (s. zu § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG, Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - BVerwG 5 B 96.03 und BVerwG 5 B 42.03 - juris).
  • BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18

    Ausüben einer für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems …

    Ob der Inhaber einer Funktion mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz im Bereich der Planwirtschaft danach unter den Ausschlusstatbestand fällt, lässt sich nicht unabhängig von der konkreten Funktion des Inhabers der Position beurteilen und ist deshalb insoweit eine Frage des jeweiligen Einzelfalles (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 5 B 42.03 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 49.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Abgesehen davon, dass die von der Beschwerde bezeichneten Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - BVerwG 5 B 42.03 sowie BVerwG 5 B 96.03 - zu § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG ergangen sind und somit nicht die gleiche Rechtsnorm betreffen, hat sich das Verwaltungsgericht nach den vorstehenden Darlegungen gerade nicht der Einsicht in die von der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so auch der von der Beschwerde herangezogene Beschluss vom 1. August 2007 - BVerwG 5 B 148.07 juris) begründete Notwendigkeit verschlossen, die das NS-Regime fördernden Tätigkeiten des Geschädigten (zu ermitteln sowie) einzelfallbezogen zu würdigen.
  • BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 5.04

    Ausschluss des Direktors einer Sowchose vom Spätaussiedlerstatus; Relevanz einer …

    Die Herausarbeitung einer Kasuistik von Sachverhalten, deren Subsumtion unter die Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 Buchstabe b BVFG eine Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles voraussetzt, ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - BVerwG 5 B 42.03 - und - BVerwG 5 B 96.03 -).
  • VG Köln, 02.05.2017 - 7 K 6239/16
    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.01.2004 - 5 B 42.03 und 5 B 96.03 - sowie Beschluss vom 23.01.2004 - 5 B 6.03 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 12 A 4269/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …

    Rn. 11 21. Januar 2004 - 5 B 42.03 -.
  • VG Köln, 14.10.2019 - 7 K 15307/17
    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 B 88.18 - ("Sowchosdirektor"), Beschluss vom 23.01.2004 - 5 B 6.03 - ("Staatsanwalt/Kriminalist"), Beschluss vom 21.01.2004 - 5 B 42.03 - ("Sowchosdirektor").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - 2 A 736/03

    Anspruch auf Anerkennung als Spätaussiedler

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 15.00 -, DVBl 2001, 1526; sowie Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - 5 B 42/03 - und - 94.03 -.
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