Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1980 - 5 B 47.79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 15.04.2014 - 22 K 39.14
Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Berlins
Rn. 20 Die durch diese Anforderungen an die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bewirkten Einschränkungen des Art. 12 GG sind wegen des damit verbundenen Schutzes wichtiger Gemeinschaftsgüter auch verfassungsgemäß, selbst wenn man in ihnen nicht nur Berufsausübungsregelungen, sondern wegen ihrer praktischen Folgen subjektive Zulassungsvoraussetzungen für den Architektenberuf sieht (so BVerwG, Urteil vom 27. November 1973 - I C 15.65 -, Buchholz 431.1 Architekten Nr. 1, und Beschluss vom 25. Juni 1980 - 5 B 47.79 -, juris Rn. 2; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 27. Mai 1970 - 2 BvR 117/65 -, juris Rn. 42). - BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 25. Juni 1980 - BVerwG 5 B 47.79 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 6) ausgeführt, daß die Normierung persönlicher Zulassungsvoraussetzungen für den Architektenberuf, wie sie das Niedersächsische Architektengesetz enthält, zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter geboten ist und auch zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Bautätigkeit nicht außer Verhältnis steht.
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