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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24866
VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05 (https://dejure.org/2005,24866)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28.11.2005 - 5 B 473/05 (https://dejure.org/2005,24866)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 28. November 2005 - 5 B 473/05 (https://dejure.org/2005,24866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ermittlung der Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten anhand des Stückzahlmaßstabs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 2 S 1 KAG ND; § 80 Abs 5 VwGO; Art 105 Abs 2a GG
    Abgabebescheid; aufschiebende Wirkung; Beweislast; Durchschnitt; Durchschnittswerte; Einspielergebnisse; Erfolgsaussichten; Erhebungsintervall; Erhebungsmaßstab; Gesamtdurchschnitt; Gewinnmöglichkeit; Interessenabwägung; Pauschalsteuer; Schwankungsbreite; Spielgeräte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Zur Begründung trägt sie unter Bezugnahme insbesondere auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Stückzahlmaßstab (Urteile vom 13.4.2005 - 10 C 5/04, 10 C 8/04, 10 C 9/04 -) und unter Vorlage von Übersichten über die Einspielergebnisse der von ihr betriebenen Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit für das Jahr 2004 und die Monate Januar bis einschließlich September 2005 im Wesentlichen vor, die vom Bundesverwaltungsgericht für zulässig erachtete Schwankungsbreite der Einspielergebnisse sei bei ihrer Spielhalle.

    Mit Urteil vom 13. April 2005 (10 C 5/04) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der in einer Vergnügungssteuersatzung gewählte Erhebungsmaßstab nach der Stückzahl der Spielautomaten dann nicht mehr den nach Art. 105 Abs. 2a GG gebotenen zumindest lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler aufweist und deshalb verfassungsrechtlich unzulässig ist, wenn die Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse der Automaten gleicher Art im Satzungsgebiet abweichen, der Gesamtdurchschnitt also um mehr als 25 % über- oder unterschritten wird.

  • VG Oldenburg, 13.10.2005 - 2 B 4073/05

    Entstehung der Steuerschuld (hier: Vergnügungssteuer)

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Unter Hinweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 13. Oktober 2005 (2 B 4073/05) macht sie ergänzend geltend, die satzungsrechtlichen Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld seien unklar.

    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 13. Oktober 2005 (2 B 4073/05 - Homepage des Nds. OVG im Internet) geltend macht, die satzungsrechtlichen Regelungen über die Entstehung der Steuerschuld seien nicht hinreichend bestimmt, folgen daraus ebenfalls keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gegen sie gerichteten Abgabenbescheides.

  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Dementsprechend kann mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Rat der Stadt Braunschweig die Vergnügungssteuersatzung ggf. auch ohne die von den Satzungsbestimmungen im Übrigen teilbare und ohnehin nur auf Antrag des Steuerpflichtigen und mit Zustimmung der Antragsgegnerin zum Tragen kommende Bestimmung des § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung erlassen hätte (vgl. zur Teilnichtigkeit von Satzungen BVerwG, Beschl. v. 1.8.2001 - 4 B 23/01 - NVwZ 2002, 205 f., m. w. N.).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Oberverwaltungsgerichts ist nicht erforderlich, dass der vorgezogene Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld in der Satzung ausdrücklich festgelegt wird (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1997 - 9 L 4663/95 - Nds. RPfl. 1998, 19 f.).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95

    Straßenreinigung; Gebührenschuld; Zeit der Entstehung; Halbseitige Reinigung; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Einer ausdrücklichen Festlegung des Zeitpunktes bedarf es nur, wenn die Gebührenschuld vor dem Ende des Erhebungszeitraums entstehen soll (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 - Nds. VBl. 1997, 214 f.).
  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der …

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Bei verständiger Würdigung regelt § 10 Abs. 1 der Satzung den Zeitpunkt des Entstehens der abstrakten Steuerpflicht und trifft keine Aussage zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld, die für den jeweiligen Erhebungszeitraum jeweils neu entstehen muss (…vgl. VG Oldenburg, a. a. O.; VG Göttingen, Urt. v. 1.2.2005 - 3 A 228/03 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1997 - 9 L 4663/95

    Kindergartengebühren; Gebühren; Unverhältnismäßige Gebührenprogression

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Oberverwaltungsgerichts ist nicht erforderlich, dass der vorgezogene Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld in der Satzung ausdrücklich festgelegt wird (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1997 - 9 L 4663/95 - Nds. RPfl. 1998, 19 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - 4 M 80/05

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Ob sich unter Berücksichtigung der gegen die Aussagekräftigkeit der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen sprechenden Gesichtspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass im Hinblick auf stark schwankende Einspielergebnisse Zweifel daran bestehen, ob der Stückzahlmaßstab rechtmäßig aufrechterhalten werden kann, bedarf im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes keiner Entscheidung, denn derartigen Zweifeln müsste zwar seitens der Antragsgegnerin und ggf. durch das Gericht nachgegangen werden, die dafür erforderlichen Ermittlungen übersteigen aber den Rahmen eines Eilverfahrens und müssen deshalb ggf. dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.1.2005 - 4 M 80/05 - VG Münster, Beschl. v. 5.8.2005 - 9 L 544/05 - juris).
  • VG Münster, 05.08.2005 - 9 L 544/05

    Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer

    Auszug aus VG Braunschweig, 28.11.2005 - 5 B 473/05
    Ob sich unter Berücksichtigung der gegen die Aussagekräftigkeit der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen sprechenden Gesichtspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass im Hinblick auf stark schwankende Einspielergebnisse Zweifel daran bestehen, ob der Stückzahlmaßstab rechtmäßig aufrechterhalten werden kann, bedarf im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes keiner Entscheidung, denn derartigen Zweifeln müsste zwar seitens der Antragsgegnerin und ggf. durch das Gericht nachgegangen werden, die dafür erforderlichen Ermittlungen übersteigen aber den Rahmen eines Eilverfahrens und müssen deshalb ggf. dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.1.2005 - 4 M 80/05 - VG Münster, Beschl. v. 5.8.2005 - 9 L 544/05 - juris).
  • VG Gießen, 10.07.2009 - 8 L 1315/09

    Gebührenunterdeckung

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers genügt diese Regelung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (U. v. 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, NVwZ-RR 1998, 135; ebenso VG Braunschweig, B. v. 28.11.2005 - 5 B 473/05 -, juris, Rdnr. 17), wonach es einer ausdrücklichen Festlegung des Zeitpunktes der Entstehung bedarf, wenn die Abgabenschuld - hier gemeint als Vorauszahlung - vor dem Ende des Erhebungszeitraumes entstehen soll.
  • VG Gießen, 26.05.2009 - 8 L 312/09

    Entwässerungsgebühr

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers genügt diese Regelung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (U. v. 20.03.1997 - 9 L 2554/95 -, NVwZ-RR 1998, 135; ebenso VG Braunschweig, B. v. 28.11.2005 - 5 B 473/05 -, juris, Rdnr. 17), wonach es einer ausdrücklichen Festlegung des Zeitpunktes der Entstehung bedarf, wenn die Gebührenschuld - hier gemeint als Vorauszahlung - vor dem Ende des Erhebungszeitraumes entstehen soll.
  • VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 88/06

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Jahressteuerbescheid; Unanfechtbarkeit; …

    Denn die Steuerpflicht braucht nur einmal zu entstehen, wohingegen die Steuerschuld jeweils für den Erhebungszeitraum immer wieder neu entstehen muss (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2005 - 2 B 4073/05 - s. auch VG Braunschweig, Beschluss vom 28.11.2005 - 5 B 473/05 - jeweils JURIS).
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