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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 50.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3336
BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 50.81 (https://dejure.org/1981,3336)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1981 - 5 B 50.81 (https://dejure.org/1981,3336)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1981 - 5 B 50.81 (https://dejure.org/1981,3336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtentscheidung über eine Schätzwertbeschwerde eines Flurbereinigungsteilnehmers - Fiktion der Beschwerdeablehnung - Anspruch auf nachträgliche Entscheidung der Spruchstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 124.65

    Entfallen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei dessen …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 50.81
    Der Betroffene trägt vielmehr bei Versäumung der Frist des § 142 Abs. 3 FlurbG a.F. (§ 142 Abs. 2 FlurbG F. 1976) das Risiko, daß, obwohl der Bescheid der Flurbereinigungsbehörde für ihn nicht mehr anfechtbar ist, die Spruchstelle doch noch über seinen Widerspruch entscheidet (vgl. auch BVerwGE 28, 305 [308] zu dem inzwischen aufgehobenen § 76 VwGO).
  • BVerwG, 14.01.1971 - IV CB 145.68

    Widerspruch/Planänderung, nachträgliche; Wertermittlung/Zustand, tatsächlicher; …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 50.81
    Durch sie wurde mithin in gleicher Weise wie durch Erlaß eines formellen Bescheides das Beschwerdeverfahren abgeschlossen und damit die Voraussetzung für die Anfechtungsklage nach § 141 Abs. 1 FlurbG geschaffen (Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG 4 B 219.68 - Beschluß vom 14. Januar 1971 - BVerwG 4 CB 145.68 - [Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 2]).
  • BVerwG, 24.06.1970 - IV B 219.68

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 50.81
    Durch sie wurde mithin in gleicher Weise wie durch Erlaß eines formellen Bescheides das Beschwerdeverfahren abgeschlossen und damit die Voraussetzung für die Anfechtungsklage nach § 141 Abs. 1 FlurbG geschaffen (Beschluß vom 24. Juni 1970 - BVerwG 4 B 219.68 - Beschluß vom 14. Januar 1971 - BVerwG 4 CB 145.68 - [Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 2]).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Unwirksamkeit einer bedingten Widerspruchsrücknahme - …

    Obwohl § 142 Abs. 2 Satz 2 FlurbG seinem Wortlaut nach keine Ausnahme kennt, hat das Bundesverwaltungsgerichtim Beschluß vom 13. Juli 1981 - BVerwG 5 B 50.81 - (Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 3) erwogen und offengelassen, ob dann etwas anderes gilt, wenn der Teilnehmer durch das Verhalten der Behörde davon abgehalten wurde, fristgerecht Klage zu erheben.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10

    Klagebefugnis von Mitinhabern eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Mitbesitz …

    Eine Ausnahme ist aus Gründen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch geboten, wenn die Flurbereinigungsbehörde bei dem Widersprechenden den Eindruck erweckt hat, er dürfe mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides (noch) rechnen und folglich mit der Untätigkeitsklage noch weiter abwarten, ohne die Klagemöglichkeit zu verlieren (…BayVGH, Urt. v. 20.04.2004 - 13 A 02.718 -, RdL 2004, 322, juris Rdnr. 18 m.w.N. aus der Literatur; offengelassen von BVerwG, Urt. v. 13.07.1981 - 5 B 50.81 -, Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 3 …und Urt. v. 16.08.1995 - 11 C 2.95 -, RdL 1995, 332).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 13 A 14.2106

    Die Zuteilung eines nur schwer zu bewirtschaftenden Steilhangs durch den …

    Dies ist der Fall, wenn die Behörde den Eindruck erweckt, der Teilnehmer dürfe mit dem Erlass des Widerspruchsbescheids noch rechnen (BVerwG, B.v. 13.7.1981 - 5 B 50.81 - Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 3; BayVGH, U.v. 20.4.2004 - 13 A 02.718 - RdL 2004, 322;… Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 142 Rn. 16a).
  • VGH Bayern, 20.04.2004 - 13 A 02.718

    Sachentscheidung des Gerichts bei Zurückweisung eines Widerspruchs als …

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  • OVG Niedersachsen, 24.05.2005 - 15 KF 6/04

    Klage/Untätigkeitsklage; Klage/Klagefrist

    Selbst wenn die formellen Voraussetzungen für einen Wiedereinsetzungsantrag vorgelegen hätten und ungeachtet des Wortlauts des § 142 Abs. 2 Satz2 FlurbG, der keine Ausnahme kennt, die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung für den Fall angenommen würde, wenn ein Beteiligter durch das Verhalten der Behörde davon abgehalten wird, fristgerecht zu klagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.Juli1981 - BVerwG 5 B 50.81 - Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 3), wäre für den Kläger nichts gewonnen.
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