Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Förderungsfähigkeit einer Auslandsausbildung; Quantitativer Umfang der Grenzüberquerung ; Tägliche Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte vom ständigen Wohnsitz aus ; Lediglich berufsbegleitende Ausbildung neben einer vorgeschriebenen Berufstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 20.07.2001 - 6 A 18/99
- OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 2/03
- BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03
die Ausbildung an einem Abendgymnasium; vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 59.85 - betr. - BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 28.93
Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Anspruch auf Förderung für eine dritte …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03
eine dauernde Berufstätigkeit von 40 Wochenstunden mit Präsenzpflicht neben der Ausbildung; vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 28.93 - betr. - BVerwG, 30.10.1975 - V C 15.74
Abendgymnasium - Ausbildungsförderung - Berufstätigkeit
Auszug aus BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine lediglich berufsbegleitende Ausbildung neben einer vorgeschriebenen Berufstätigkeit bzw. eine lediglich in Teilzeitform neben der Berufstätigkeit durchgeführte Ausbildung keine förderungsfähige Ausbildung im Sinne des § 2 Abs. 5 BAföG ist, weil sie die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1975 - BVerwG 5 C 15.74 - <BVerwGE 49, 279> betr. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1998 - 16 B 2290/98
Ausbildungsförderung für ausländische Ausbildungsgänge i.S.d. …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03
Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage dieser Rechtsprechung die ausbildungsbegleitende praktische Tätigkeit der Klägerin nach Maßgabe der Ausbildungsbestimmungen in Würdigung der einzelnen Regelungen der Hogeschool zur Überprüfung, Begleitung und theoretischen Vertiefung der berufspraktischen Tätigkeit in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluss vom 27. November 1998 - 16 B 2290/98 - vorangehend Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 2. Oktober 1998 - 1 L 1435/98 -) als integrierten Bestandteil der Hochschulausbildung bewertet, nicht aber als eine neben der Ausbildung betriebenen Tätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1988 - 14 A 1207/86
Auszug aus BVerwG, 22.12.2003 - 5 B 51.03
Dass eine solche Bewertung einer in die Ausbildung integrierten beruflichen Tätigkeit grundsätzlich rechtlich möglich ist, bedarf nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren; der erforderliche Zusammenhang zwischen Studium und Praxis muss allerdings durch die von der Hochschule in den Ausbildungsbestimmungen gesetzten Rahmenbedingungen in der Weise gewährleistet sein, dass der berufspraktische, außerhalb des organisatorischen Zusammenhangs der Hochschule durchgeführte Teil der Ausbildung einen integrierten Bestandteil der Hochschulausbildung darstellt (vgl. dazu auch OVG Münster, Urteil vom 29. Juni 1988 - 14 A 1207/86 - ).
- LSG Hessen, 15.12.2020 - L 9 AS 535/20
Hartz IV für behinderten Teilzeit-Studenten
Ein Teilzeitstudium ist gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG nicht förderungsfähig, weil es die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 28/93 -, juris, Rn. 19; Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 5 B 51/03 -, juris, Rn. 3). - BSG, 21.06.2023 - B 7 AS 11/22 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten bei …
Handelt es sich demgegenüber bei einer berufspraktischen Tätigkeit um einen integrierten Bestandteil der Hochschulausbildung und nicht um eine neben dieser Ausbildung betriebene Tätigkeit, schließt § 2 Abs. 5 BAföG eine Förderung nicht aus (BVerwG vom 22.12.2003 - 5 B 51.03 - juris RdNr 3 mwN). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2025 - L 6 AS 976/24 Ein Teilzeitstudium ist gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG nicht förderungsfähig, weil es die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.12.1994, 11 C 28/93, juris Rn. 10 und Beschluss vom 22.12.2003, 5 B 51/03, juris Rn. 3; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 17.01.2023, L 9 AS 2924/22, juris Rn. 34; LSG Hessen…, Beschluss vom 15.12.2020, L 9 AS 535/20 B ER, juris Rn. 25; LSG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 21.07.2022, L 14 AS 189/21, juris Rn. 32 ff.).
- OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 8 LB 30/22
Gewährung eines sog. Ledigenzuschlags zur Altersrente (ärztliches …
Eine klarstellende Ergänzung der Alterssicherungsordnung musste sich ihm auch nicht mit Rücksicht auf die vom Gesetzgeber daraufhin vorgenommene Klarstellung in § 48 Abs. 4 Satz 2 SGB VI aufdrängen, zumal im Bereich der Ausbildungsförderung bereits in der Ursprungsfassung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 19. September 1969 (…BGBl. I 1969, S. 1719) für eine Förderung verlangt wurde, dass "... die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im allgemeinen voll in Anspruch nimmt" (damals: § 2 Abs. 4 BAföG; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.12.2003 - 5 B 51/03 -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 18.06.2020 - 3 A 855/18
Berufsfachschule; Vollzeitausbildung; Praktikum
Dagegen ist eine lediglich berufsbegleitende Ausbildung neben einer vorgeschriebenen Berufstätigkeit und eine lediglich in Teilzeitform neben der Berufstätigkeit durchgeführten Ausbildung keine förderfähige Ausbildung i. S. d. § 2 Abs. 5 BAföG, weil sie die Arbeitskraft der Studenten nicht voll in Anspruch nimmt (vgl. Nr. 2.5.2 VwV BAföG; BVerwG, Beschl. v. 22. Dezember 2003 - 5 B 51/03 -, juris Rn. 3 m. w. N.;… SächsOVG, Urt. v. 10. Oktober 2019 - 3 A 716/17 -, juris Rn. 20 f. m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 08.07.2019 - 4 ME 128/19
Arbeitskraft; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Beurlaubung; Förderung; …
Bei einer solchen Sachlage ist es aber ausbildungsrechtlich geboten und dem Auszubildenden überdies zumutbar, sich zur Vermeidung der Überschreitung der Förderungshöchstdauer beurlauben zu lassen, weil Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1988 - 5 C 59/85 -, NVwZ-RR 1989, 81;… BVerwG, Urt. v. 14.12.1984 - 11 C 28.93 -, NVwZ-RR 1995, 285; BVerwG, Beschl. v. 22.12.2003 - 5 B 51.03 -, Senatsbeschl. v. 22.4.2016 - 4 LA 373/15 -). - OVG Sachsen, 10.10.2019 - 3 A 716/17
Ausbildung; weitere Ausbildung; Vollzeitstudium
Hiernach muss die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nehmen (BVerwG, Beschl. v. 22. Dezember 2003 - 5 B 51/03 -, juris Rn. 3 m. w. N.). - VG Halle, 15.03.2011 - 5 B 26/11
Masterstudiengang, Grundbewilligungsbescheid
Denn der von § 2 Abs. 5 Satz 1 HS 2 BAföG statuierte Leistungsausschluss betrifft nicht die Förderung im konkreten Fall, sondern die abstrakte Förderungsfähigkeit (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Juni 2009, L 13 AS 39/09 B ER; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2003, 5 B 51.03; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994, 11 C 28.93; jeweils zitiert nach juris).
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