Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.2005 - 5 B 51.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2005 - 12 S 476/05
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2005 - 12 S 657/05
- BVerwG, 22.07.2005 - 5 B 51.05
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 2.06
Als Erinnerung gegen den Kostenansatz von 50 EUR gewertete Eingabe des Klägers - …
Mit seinem Schreiben vom 5. September 2006, dem umfangreiche Anlagen beigefügt sind, macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig. - BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 1.06
Zurückweisung der als Erinnerung gegen den Kostenansatz von 50 EUR gewerteten …
Mit seinem Schreiben vom 5. September 2006, dem umfangreiche Anlagen beigefügt sind, macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig. - BVerwG, 30.09.2005 - 5 KSt 2.05
Überprüfbarkeit eines Kostenansatzes im Rahmen einer Erinnerung
Mit seinem Schreiben vom 16. September 2005 macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig, weil sie auf dem Tatbestand eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes der Wohngeldstelle und nachfolgenden Fehlentscheidungen der Gerichte aufbauten, die als schadensersatzpflichtiger vorsätzlicher Rechtsbruch und Rechtsbeugung zu werten seien mit der Folge, dass der Rechtsfall an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen und die rechtswidrig auferlegten Kosten aufzuheben seien. - BVerwG, 30.09.2005 - 5 KSt 3.05
Überprüfbarkeit eines Kostenansatzes im Rahmen einer Erinnerung
Mit seinem Schreiben vom 16. September 2005 macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig, weil sie auf dem Tatbestand eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes der Wohngeldstelle und nachfolgenden Fehlentscheidungen der Gerichte aufbauten, die als schadensersatzpflichtiger vorsätzlicher Rechtsbruch und Rechtsbeugung zu werten seien mit der Folge, dass der Rechtsfall an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen und die rechtswidrig auferlegten Kosten aufzuheben seien.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 1.06, 5 KSt 1.06 (5 B 51.05), 12 S 476.05, 12 S 657.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der als Erinnerung gegen den Kostenansatz von 50 EUR gewerteten Eingabe des Klägers
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.07.2005 - 5 B 52.05
Möglichkeit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 1.06
Mit seinem Schreiben vom 5. September 2006, dem umfangreiche Anlagen beigefügt sind, macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig. - BVerwG, 22.07.2005 - 5 B 51.05
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Beschlusses
Auszug aus BVerwG, 03.11.2006 - 5 KSt 1.06
Mit seinem Schreiben vom 5. September 2006, dem umfangreiche Anlagen beigefügt sind, macht der Kläger geltend, die in den Verfahren BVerwG 5 B 51.05 und BVerwG 5 B 52.05 angesetzten Kosten von jeweils 50 EUR seien unrechtmäßig.
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