Rechtsprechung
| BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die erforderliche Sorgfalt im Rahmen des § 45 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (SGB X); Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2004 - 7 S 826/02
- BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass die Jahresfrist auch des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X - wie das Bundesverwaltungsgericht für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - beginnt, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (s. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 -, BVerwGE 100, 199; Urteil vom 5. August 1996 - BVerwG 5 C 6.95 -, FEVS 47, 385). - BVerwG, 05.08.1996 - 5 C 6.95
Verwaltungsrverfahrensrecht - Rücknahme rechtswidriger begünstigender …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass die Jahresfrist auch des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X - wie das Bundesverwaltungsgericht für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat - beginnt, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (s. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 -, BVerwGE 100, 199; Urteil vom 5. August 1996 - BVerwG 5 C 6.95 -, FEVS 47, 385). - BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82
Bafög - Ausbildungsförderung - Erstattungspflicht
Auszug aus BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich u.a. die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1987 - BVerwG 5 C 54.82 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Beschluss vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6). - BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78
Verpflichtung des Auszubildenden zur Rückzahlung des Förderungsbetrages - …
Auszug aus BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich u.a. die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1987 - BVerwG 5 C 54.82 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Beschluss vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6).
- BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
Diese Frist beginnt, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Beschluss vom 28. Mai 2004 - BVerwG 5 B 52.04 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; …
Rn. 83 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Beschl. v. 28.05.2004 - 5 B 52.04 -, juris;… Urt. v. 21.01.1987 - 5 C 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 Nr. 24; Beschl. v. 26.10.1978 - 5 B 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6).Ergeben sich Zweifel, ist der Auszubildende zudem gehalten, sich durch Rücksprache Klarheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.05.2004, a.a.O.;… VGH Mannheim, Urt. v. 11.06.2003, a. a. O.;… OVG des Saarlandes, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 12 S 2493/06
Ausbildungsförderung; Zweckschenkung; Bereicherungsanspruch; vermögensmindernde …
Maßgebend ist dabei kein objektiver, abstrakter Sorgfaltsmaßstab, sondern es kommt auf die jeweilige persönliche Einsichtsfähigkeit des Auszubildenden unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles an (…vgl. Rothe/Blanke, a.a.O., § 20 RdNr. 5.3;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Komm., 4. Aufl., § 20 Anhang;… von Wulffen, SGB X, Komm., 6. Aufl., § 45 RdNr. 48 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28.05.2004 - 5 B 52.04 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2003 - 7 S 1697/02 -, juris, und Urteil vom 04.03.1996 - 7 S 2275/95 -, FamRZ 1996, 1243).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2006 - 1 L 510/05
Zur teilweisen Rücknahme eines Beihilfebescheides über die Erstattung von …
"Grob fahrlässig" im Sinne von § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 VwVfG bedeutet, dass der Betreffende die Rechtswidrigkeit eines Bescheides deswegen nicht kannte, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2004 - Az.: 5 B 52.04 -, zitiert nach juris.web).Die Frist beginnt demgemäß zu laufen, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme des Verwaltungsakts zu entscheiden (…so ausdrücklich: BVerwG, a. a. O.; siehe auch: Beschluss vom 28. Mai 2004 - Az.: 5 B 52.04 -, zitiert nach juris.web).
- BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09
Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen …
In Bezug auf diese rechtsgrundsätzlich klärungsfähigen, indes bereits geklärten Maßstäbe macht die Beschwerde weiteren oder zusätzlichen Klärungsbedarf nicht geltend (s.a. Beschluss vom 28. Mai 2004 - BVerwG 5 B 52.04 - juris, Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2012 - 1 L 166/11
Aufhebung eines Zuwendungsbescheids
Die Frist beginnt demgemäß zu laufen, wenn die Behörde ohne weitere Sachaufklärung objektiv in der Lage ist, unter sachgerechter Ausübung ihres Ermessens über die Rücknahme des Verwaltungsakts zu entscheiden (…so ausdrücklich: BVerwG, a. a. O.; siehe auch: Beschluss vom 28. Mai 2004 - 5 B 52.04 -, juris). - VG Aachen, 05.07.2005 - 5 K 3571/04 Rn. 62 Vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 5 B 52/04 -, Juris, mit weiteren Nachweisen.
- VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
BAföG; rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides
Rn. 54 Die Jahresfrist beginnt, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 5 B 52/04 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 30.08.2007 - 5 E 153/07
Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Übertragung; Vermögenszurechnung; …
Daraus ergibt sich u. a. die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.5.2004 - 5 B 52.04 -, zitiert nach juris). - VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen verschwiegenen Vermögens - Wechsel …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28.05.2004 - 5 B 52/04 -, zitiert nach juris; zu § 48 VwVfG: Großer Senat, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84 und 2/84; BVerwGE 70, 356), der sich die Kammer anschließt, beginnt sie zu laufen, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.Hierzu gehören auch alle Tatsachen, die im Falle des § 48 Abs. 2 VwVfG ein Vertrauen des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsakts entweder nicht rechtfertigen oder ein bestehendes Vertrauen als nicht schutzwürdig erscheinen lassen, sowie die für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände. - VG Münster, 26.04.2012 - 6 K 2055/10
Rücknahme der Bewilligungsbescheide für eine Ausbildungsförderung bei …
- VG Aachen, 04.07.2005 - 5 K 3571/04
Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Rechtsmissbrauch und Verstoß …
- VG Aachen, 16.12.2014 - 2 K 1603/12
Keine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken nach Aufhebung einer …
- VGH Bayern, 10.03.2010 - 12 ZB 08.3003
Ausbildungsförderung; Vermögen; Forderungen; angesparte Ausbildungsförderung; …
- VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 1 K 287/06
Ausbildungsförderung; Anerkennung von Vermögen; Treuhand; Darlehen; Schulden
- OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13
Ausbildungsförderung: Nachweis des Abschlusses eines vermögensmindernden …
- VG Göttingen, 22.09.2009 - 2 A 254/07
Vermögensanrechnung im Ausbildungsförderungsrecht
- VG Göttingen, 22.09.2009 - 2 A 261/07
Rückforderung zuviel gewährter Ausbildungsförderung
- VG Kassel, 04.11.2005 - 5 E 2631/04
Rückforderung von BAföG rechtmäßig
- VG Aachen, 08.03.2005 - 5 K 3060/03
Rückforderung von überzahlten Ausbildungsförderungsleistungen; Anrechnung von …
- VG Saarlouis, 29.04.2011 - 3 K 105/10
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VG Saarlouis, 29.04.2011 - 3 K 308/10
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen rechtsmissbräuchlicher …
- VG Aachen, 09.09.2010 - 5 K 1829/09
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über Ausbildungsförderung für den …
- VG Schleswig, 21.01.2008 - 15 A 42/07
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".