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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 522/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24083
OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 522/00 (https://dejure.org/2001,24083)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.08.2001 - 5 B 522/00 (https://dejure.org/2001,24083)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. August 2001 - 5 B 522/00 (https://dejure.org/2001,24083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung; Anforderungen an die Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes; Rechtmäßigkeit des Verteilungsmaßstabes; Anforderungen an die Staffelung des Nutzungsfaktors im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03

    Verkehrsanlage, Teile von Verkehrsanlagen, endgültige Herstellung, Abnahme

    Für die Abschnittsbildung ist nach § 28 Abs. 1 SächsGemO der Gemeinderat zuständig, weil es sich dabei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO) handelt, für deren Erledigung der Oberbürgermeister originär zuständig wäre (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.9.2001 - 5 B 522/00 -).

    Die Entscheidung über die Abschnittsbildung war im hier maßgeblichen Zeitpunkt auch nicht dem Oberbürgermeister durch den Gemeinderat übertragen worden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.9.2001, aaO).

    Die Kostenspaltung ist ebenfalls kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO mit der Folge, dass für die Vornahme der Kostenspaltung gemäß § 28 Abs. 1 SächsGemO der Gemeinderat zuständig ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.9.2001, aaO).

  • VG Greifswald, 21.06.2006 - 3 A 561/04
    Zwar hält das VG Leipzig (…Urt. v. 26.11.2001 - 6 K 271/00) im Gegensatz zum OVG Bautzen (…Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99 , VwRR MO 2000, 91 ; Beschl. v. 22.08.2001 - 5 B 522/00 , DWW 2002, 131) die Normierung einer solchen "Kappungsgrenze" für zulässig und führt dazu aus, dass "ab einem bestimmten Vollgeschoss der Vorteil allein wegen der höheren Anzahl der Vollgeschosse nicht mehr (zunehme)".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02

    Keine "Hinterlieger-Situation", wenn Gemeindegrundstück als Teil der …

    Alle diese Regelungen halten sich im Rahmen des der Gemeinde eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - BVerwG 4 C 84.75 -, BVerwGE 57, 240; a. A. SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001 - 5 B 501/01 -, DWW 2002, 131).
  • OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06

    Vorausleistungsbescheid für einen Straßenausbaubeitrag; Anordnung der …

    Dem entspricht auch die stetige Rechtsprechung des Senats, wonach es für das Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht eines Gemeinderatsbeschlusses über eine Abschnittsbildung oder eine Kostenspaltung bedarf, wenn es sich bei der der Beitragserhebung zugrunde liegenden und vom Bauprogramm ausschließlich erfassten Straße nicht um eine eigenständige Verkehrsanlage handelt (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris; Urt. v. 22.8.2001 - 5 B 522/00 -, DWW 2002, 131).
  • VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07

    Erlass eines Duldungsbescheides für Kanalbaubeitrag

    Auch die in § 4 Abschn. I Abs. 2 lit. l KBS normierte Kappungsgrenze", wonach der Faktor 1, 90 auch bei mehr als zwölf Vollgeschossen gilt und nicht mehr ansteigt, ist unter Vorteilsgesichtspunkten nicht zu beanstanden (…vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: VG Leipzig, Urt. v. 26.11.2001 - 6 K 271/00;… a.A.: OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99, VwRR MO 2000, 91 ; Beschl. v. 22.08.2001 - 5 B 522/00, DWW 2002, 131).
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