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| BVerwG, 19.07.2001 - 5 PKH 27.01, 5 B 53.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 22.05.2001 - 6 SN 60.01
- BVerwG, 19.07.2001 - 5 PKH 27.01, 5 B 53.01
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2006 - L 5 B 1/06
Rentenversicherung
Nachdem keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit dem vorliegenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Hauptsache ganz oder teilweise vorweggenommen werden könnte, war dieser Betrag unter Berücksichtigung des vorläufigen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzbegehrens auf 1/2 des Nachforderungsbetrages (so bereits der erkennende Senat, Beschluss vom 25.3.2002, L 5 B 53/01 KR; dem folgend der 16. Senat: Beschluss vom 11.04.2002, L 16 B 54/01 KR) und damit auf einen Betrag von 137.100,- EUR festzusetzen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 5 (3) B 10/06
Rentenversicherung
Da es sich hier um ein Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes handelt, war die Hälfte des Betrages anzusetzen (so bereits der erkennende Senat, Beschluss vom 25.3.2002, L 5 B 53/01 KR; dem folgend der 16. Senat: Beschluss vom 11.04.2002, L 16 B 54/01 KR). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2002 - L 16 B 54/01
Krankenversicherung
Rn. 5 Mit Beschluss vom 25.03.2002 - Az.: L 5 B 53/01 KR - hat der 5. Senat des LSG NRW zwischenzeitig die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 9 KR 273/98 erfolgte Gegenstandswertfestsetzung des Sozialgerichts für die anwaltliche Tätigkeit des vorherigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin geändert und auf 81.806,70 Euro festgesetzt.
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