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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 539/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20580
OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 539/03 (https://dejure.org/2004,20580)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.08.2004 - 5 B 539/03 (https://dejure.org/2004,20580)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. August 2004 - 5 B 539/03 (https://dejure.org/2004,20580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AbfGS 1998 § 4 Abs. 1; ; AbfGS 1998 § 4 Abs. 2; ; SächsABG § 3 a Abs. 3 Satz 1; ; AbfWS 1998 § 16 Abs. 5 Satz 1; ; AbfWS 1996 § 18 Abs. 3 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung kommunaler Abfallentsorgungsgebühren; Bewertungsmaßstäbe für die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren durch eine kommunale Gebietskörperschaft ; Anfechtung eines Abfallgebührenbescheides ; Rechtswirksamkeit einer kommunalen Gebührensatzung ; Grundsatz der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 12.11.2003 - 5 D 46/00

    Beitragsmaßstab, Grundbeitrag, Nutzungsflächenmaßstab, Vorteilsprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 539/03
    Es liegt deshalb auf der Hand, dass die Auswirkungen dieses Fehlers auf die insoweit maßgebliche Gebührenhöhe (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.11.22003, 5 D 46/00, m.w.N.) bei deutlich über 10 % liegen, was eine Unbeachtlichkeit des Satzungsmangels nach der vorgenannten Rechtsprechung des Senats ausschließt.
  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 40/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 539/03
    § 3a Abs. 3 Satz 1 SächsABG beinhaltet nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 11.12.2002, SächsVBl 2003, 117 = NVwZ-RR 2003, 887;… Urt. v. 17.10.2002, 5 B 515/98) die Verpflichtung des Satzungsgebers, durch Einräumung finanzieller Anreize die Nachfrage nach abfallwirtschaftlichen Entsorgungsleistungen zu verringern.
  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 13/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 539/03
    Insoweit ist der Umstand, dass die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung unterschiedlich ist, im Hinblick auf den Gleichheitssatz dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Einrichtung Vorhaltekosten verursacht, die durch eine geringere Inanspruchnahme der Einrichtung durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnimmt (SächsOVG, Urt. v. 11.12.2002, SächsVBl 2003, 114 = NVwZ-RR 2003, 890 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 28.04.2004 - 5 D 31/02

    Beiträge

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 539/03
    Damit fehlt es aber für den Senat an einer nachvollziehbaren Grundlage, um die Auswirkungen dieses Satzungsmangels auf die streitgegenständliche Abgabe zu überprüfen und eine etwaige Unbeachtlichkeit des Mangels wegen einer unter 10 % liegenden Auswirkung auf den Gebührensatz festzustellen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28.4.2004, 5 D 31/02; Beschl. v. 26.4.2004, 5 BS 329/03; jeweils mit m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 598/15

    Abfallgebühr; Verwertungsgebühr; Restabfallbehältervolumenmaßstab; Gebührensatz; …

    Der gewählte Maßstab muss dem unterschiedlichen Ausmaß der erbrachten Leistung - lediglich - Rechnung tragen, um eine verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern zu wahren (SächsOVG, Urt. v. 4. August 2004 - 5 B 539/03 -, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Auch der Personenmaßstab wäre zulässig für die Erhebung der Verwertungsgebühr (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. August 2004 - 5 B 539/03 -, juris Rn. 39;… SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 112).

  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

    Die bei maximaler Anstrengung bei der Müllvermeidung ansetzbare Menge beträgt hingegen 5 - 7 Liter pro Woche und Person (vgl. SächsOVG, Urteil vom 04.08.2004 - 5 B 539/03 - zit. nach juris Rdnr. 46).
  • VG Dessau, 26.09.2006 - 3 A 178/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Abfallgebühren auf Grund einer …

    Gegenstand einer Grundgebühr in diesem Sinne ist die Abgeltung des durch die Inanspruchnahme der Lieferungs- und Betriebsbereitschaft der kommunalen Abfallwirtschaft eintretenden Vorteils (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 04. August 2004 - 5 B 539/03 -, Juris, S. 13).

    Dies begegnet keinen Bedenken, da es jedenfalls unverhältnismäßig aufwändig wäre, die tatsächliche Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtung etwa nach Menge, Gewicht und Behandlungsbedürftigkeit der von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Abfallgebührensatzung 2000 erfassten Abfälle zu ermitteln (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 04. August 2004, 5 B 591/03 a.a.O., S. 7, Urt. v. 04. August 2004 -5 B 539/03 - a.a.O., S. 8;… OVG Münster, Urt. v. 02. Februar 2000 - 9 A 3915/98 -, NVwZ-RR 2001, 122 f.).

  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08

    Typengerechtigkeit; Sperrmüll, Restmüll; Abfallgebühr; Pauschalgebühr; …

    cc) Soweit die Urteile des Senats vom 4.8.2004 - 5 B 591/03 und 5 B 539/03 - im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit zu Missverständnissen Anlass gegeben haben sollten, weist der Senat klarstellend auf Folgendes hin: .
  • OVG Sachsen, 04.08.2004 - 5 B 591/03

    Grundgebühr, Festgebühr, Degression, Abfallvermeidung

    Nach den im Parallelverfahren - 5 B 539/03 - vom Beklagten vorgelegten Unterlagen beträgt schon der Anteil der Ein- bis Zweipersonengrundstücke im Satzungsgebiet 10, 64 %.
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