Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Auszubildenden zur Rückzahlung des Förderungsbetrages - Fahrlässiges Handeln - Vertrauensschutz beim öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1978 - VI 3179/77
- BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63
öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Auszug aus BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78
Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zugrunde liegt, der auch für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch maßgeblich ist (BVerwGE 20, 295 [299 f.]); nach der Spezialregelung der § 20 Abs. 1 Nr. 2 BAföG ist das Vertrauen eines Leistungsempfängers, dem im dort beschriebenen Sinne Fahrlässigkeit zur Last fällt, aber gerade nicht schutzwürdig - eine Regelung, die angesichts der oben aufgezeigten Interessenlage im Recht der Ausbildungsförderung sinnvoll und sachgerecht ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; …
Rn. 83 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Beschl. v. 28.05.2004 - 5 B 52.04 -, juris;… Urt. v. 21.01.1987 - 5 C 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 Nr. 24; Beschl. v. 26.10.1978 - 5 B 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6). - BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 87.79
Rückwirkende Umwandlung - Zuschuß - Ausbildungsförderung - Darlehn - Allgemeine …
Mit Recht hat das Berufungsgericht für die Begriffsbestimmung fahrlässigen Verhaltens § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB herangezogen (Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6), wonach fahrlässig derjenige handelt, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt.Maßstab für die dabei zu fordernde Sorgfalt kann aber nur das Begriffs- und Erkenntnisvermögen des durchschnittlichen, mit den Einzelheiten der gesetzlichen Regelungen nicht besonders vertrauten Auszubildenden sein (Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - a.a.O.).
- BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich u.a. die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1987 - BVerwG 5 C 54.82 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Beschluss vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6).
- VG Minden, 12.12.2019 - 6 K 1441/19 Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1978 - 5 B 54.78 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 - 5 C 54.82 - juris Rn. 19.
Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 - 5 C 54.87 - juris Rn. 19 f.; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1978 - 5 B 54.78 - juris Rn. 4; VGH BW, Urteil vom 4.3.1996 - 7 S 2275/95 - juris Rn. 30.
- BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 84.77
Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden im Bewilligungszeitraum - Berechnung …
Zutreffend hat das Berufungsgericht entschieden, daß sich der Kläger gegenüber dem Rückzahlungsanspruch des Beklagten nach dem Sinn und Zweck der abschließenden Regelung in § 20 BAföG nicht auf Vertrauensschutz oder Wegfall der Bereicherung berufen kann (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 -). - BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82
Bafög - Ausbildungsförderung - Erstattungspflicht
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden (Beschluß vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - ). - VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.1221
Abänderung eines Bewilligungsbescheids zuungunsten des Auszubildenden; …
Es ist daher davon auszugehen, dass die Vorschrift des § 818 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Erstattungsanspruch nach § 53 Satz 3 BAföG i.V.m. § 50 SGB X nicht entsprechend anwendbar ist (vgl. BVerwG, B.v 26.10.1978 - 5 B 54/78 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6 zu dem in § 20 Abs. 1 BAföG normierten speziellen Erstattungsanspruch).
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