Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1761
BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78 (https://dejure.org/1978,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1978 - 5 B 54.78 (https://dejure.org/1978,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 5 B 54.78 (https://dejure.org/1978,1761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Auszubildenden zur Rückzahlung des Förderungsbetrages - Fahrlässiges Handeln - Vertrauensschutz beim öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1978 - 5 B 54.78
    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zugrunde liegt, der auch für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch maßgeblich ist (BVerwGE 20, 295 [299 f.]); nach der Spezialregelung der § 20 Abs. 1 Nr. 2 BAföG ist das Vertrauen eines Leistungsempfängers, dem im dort beschriebenen Sinne Fahrlässigkeit zur Last fällt, aber gerade nicht schutzwürdig - eine Regelung, die angesichts der oben aufgezeigten Interessenlage im Recht der Ausbildungsförderung sinnvoll und sachgerecht ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; …

    Rn. 83 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Beschl. v. 28.05.2004 - 5 B 52.04 -, juris;… Urt. v. 21.01.1987 - 5 C 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 Nr. 24; Beschl. v. 26.10.1978 - 5 B 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 87.79

    Rückwirkende Umwandlung - Zuschuß - Ausbildungsförderung - Darlehn - Allgemeine …

    Mit Recht hat das Berufungsgericht für die Begriffsbestimmung fahrlässigen Verhaltens § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB herangezogen (Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6), wonach fahrlässig derjenige handelt, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt.

    Maßstab für die dabei zu fordernde Sorgfalt kann aber nur das Begriffs- und Erkenntnisvermögen des durchschnittlichen, mit den Einzelheiten der gesetzlichen Regelungen nicht besonders vertrauten Auszubildenden sein (Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden; daraus ergibt sich u.a. die Verpflichtung, Bewilligungsbescheide zu prüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1987 - BVerwG 5 C 54.82 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Beschluss vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 -, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6).
  • VG Minden, 12.12.2019 - 6 K 1441/19
    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.1978 - 5 B 54.78 - juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 - 5 C 54.82 - juris Rn. 19.

    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 - 5 C 54.87 - juris Rn. 19 f.; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1978 - 5 B 54.78 - juris Rn. 4; VGH BW, Urteil vom 4.3.1996 - 7 S 2275/95 - juris Rn. 30.

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 84.77

    Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden im Bewilligungszeitraum - Berechnung …

    Zutreffend hat das Berufungsgericht entschieden, daß sich der Kläger gegenüber dem Rückzahlungsanspruch des Beklagten nach dem Sinn und Zweck der abschließenden Regelung in § 20 BAföG nicht auf Vertrauensschutz oder Wegfall der Bereicherung berufen kann (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 -).
  • BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erstattungspflicht

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Auszubildende gehalten ist, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistungen von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden (Beschluß vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 54.78 - ).
  • VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.1221

    Abänderung eines Bewilligungsbescheids zuungunsten des Auszubildenden; …

    Es ist daher davon auszugehen, dass die Vorschrift des § 818 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Erstattungsanspruch nach § 53 Satz 3 BAföG i.V.m. § 50 SGB X nicht entsprechend anwendbar ist (vgl. BVerwG, B.v 26.10.1978 - 5 B 54/78 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 6 zu dem in § 20 Abs. 1 BAföG normierten speziellen Erstattungsanspruch).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht