Rechtsprechung
| BVerwG, 19.07.1994 - 5 B 54.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NW), der Verfahrenstrennung anordnet und den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ablehnt - Entscheidung über die Unzulässigkeit der Beschwerde ungeachtet des ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1994 - 8 B 982/94
- BVerwG, 19.07.1994 - 5 B 54.94
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16
Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über …
Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (…vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.;… ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist"). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum
Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (…vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.;… ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist").
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