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| FG Berlin, 13.01.2005 - 5 B 5498/04 |
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Verfahrensgang
- FG Berlin, 13.01.2005 - 5 B 5498/04
- BFH, 08.09.2005 - V B 47/05
Wird zitiert von ...
- FG Berlin, 06.03.2006 - 9 K 2574/03
Einordnung der Tätigkeiten eines GmbH-Geschäftsführers als selbständige Tätigkeit
Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist die Frage nach dem selbständigen oder nichtselbständig Tätigwerden natürlicher Personen für die Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen (vgl. dazu nur BFH-Urteile in BStBl II 2005, 730 sowie vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534 gleicher Ansicht: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. September 2005, BStBl I 2005, 936 m. Anm. Küffner/Zugmaier, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2005, 1692). Der V. Senat des BFH hat aber in dem o.g. Urteil, mit dem er den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das zuständige FG zurückverwiesen hat eine Einordnung eines GmbH-Geschäftsführers als selbständig tätigen Nicht-Arbeitnehmer (Unternehmer) explizit für möglich erachtet, soweit eine Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse im oben genannten Sinne für eine solche Einordnung spreche (…vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 8. September 2005 V B 47/05, BFH/NV 2006, 622, FG Berlin, Beschluss vom 13. Januar 2005 5 B 5498/04, nicht veröffentlicht; Titgemeyer, Betriebs-Berater - BB - 2006, 408 ff.; Widmann, Der Betrieb - DB - 2005, 2373; Lohse/Zanzinger, DStR 2006, 725 ff., 730).
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