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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.2004 - 5 B 58.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19867
BVerwG, 23.07.2004 - 5 B 58.03 (https://dejure.org/2004,19867)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2004 - 5 B 58.03 (https://dejure.org/2004,19867)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 5 B 58.03 (https://dejure.org/2004,19867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anerkennung eines Flüchtlings als Aussiedler - Annahme einer Situation von besonderer Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2004 - 5 B 58.03
    Im Übrigen hat der Senat durch Urteil vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - (BVerwGE 110, 99 ) - wenn auch in Bezug auf "Umstände, die eine Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in hohem Maße unzumutbar machen" - entschieden, dass "auch Raum für die Berücksichtigung nach dem Verlassen des Vertreibungsgebietes eingetretener Umstände (verbleibe)", und in seinem Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - an der Rechtsprechung, soweit ihr entnommen werden könnte, es komme bei Klagen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 2 BVFG entgegen den für Verpflichtungsklagen sonst geltenden Grundsätzen auf eine zu einem früheren Zeitpunkt als den der mündlichen (Berufungs-)Verhandlung bestehende Rechtslage an, nicht festgehalten.
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2004 - 5 B 58.03
    Im Übrigen hat der Senat durch Urteil vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - (BVerwGE 110, 99 ) - wenn auch in Bezug auf "Umstände, die eine Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in hohem Maße unzumutbar machen" - entschieden, dass "auch Raum für die Berücksichtigung nach dem Verlassen des Vertreibungsgebietes eingetretener Umstände (verbleibe)", und in seinem Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - an der Rechtsprechung, soweit ihr entnommen werden könnte, es komme bei Klagen auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 2 BVFG entgegen den für Verpflichtungsklagen sonst geltenden Grundsätzen auf eine zu einem früheren Zeitpunkt als den der mündlichen (Berufungs-)Verhandlung bestehende Rechtslage an, nicht festgehalten.
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2004 - 5 B 58.03
    Hier kann offen bleiben, ob die Beschwerde sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - (DVBl 1994, 938), wonach die Frage, ob eine besondere Härte vorliegt, sich nach dem Zeitpunkt des Verlassens des Aussiedlungsgebietes richte, nach dem Ergehen des genannten Urteils vom 22. November 2001 noch berufen kann; denn der die Berufungsentscheidung tragende rechtliche Gesichtspunkt, dass zwischen dem Härtegrund und der Stellung eines Aufnahmeantrags nach Verlassen des Herkunftsgebietes ein gewisser (auch) zeitlicher Zusammenhang bestehen muss, hindert nicht, für die Frage, ob eine "besondere Härte" im Sinne des Gesetzes vorliegt, generell auf den Zeitpunkt der Ausreise aus dem Herkunftsgebiet abzustellen, sondern trifft eine (daran anknüpfende, weitergehende) Aussage darüber, unter welchen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Ausreise bestehende Härtegründe rechtsunbeachtlich werden können.
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 31.00

    Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - als Ehegatte oder Abkömmling; Bezugsperson, …

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2004 - 5 B 58.03
    Es kann dahinstehen, ob diese Frage nicht schon durch das Urteil des Senats vom 22. November 2001 - BVerwG 5 C 31.00 - (BVerwGE 115, 249 ) - in einem dem Rechtsstandpunkt der Beschwerde entgegengesetzten Sinne - geklärt ist, wonach nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes eingetretene Umstände "wie z.B. der Wegfall des Härtegrundes" nicht unberücksichtigt zu bleiben haben, "wenn die Erteilung des Aufnahmebescheides ... bis dahin nicht erfolgt ist".
  • BVerwG, 04.01.2005 - 5 B 132.04

    Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision gestützt auf einen Verfahrensfehler und …

    In der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11; s.a. Beschluss vom 23. Juli 2004 - BVerwG 5 B 58.03 -) ist geklärt, dass bei Entscheidungen über die nachträgliche Erteilung von Aufnahmebescheiden in Fällen besonderer Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG auf die Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt abzustellen ist, und zwar auch in Bezug auf die Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit (s.a. BVerwGE 115, 249 , wonach nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes eingetretene Umstände "wie z.B. der Wegfall des Härtegrundes" nicht unberücksichtigt zu bleiben haben, "wenn die Erteilung des Aufnahmebescheides bzw. eine Einbeziehung bis dahin nicht erfolgt ist").
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