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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7461
BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89 (https://dejure.org/1989,7461)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1989 - 5 B 58.89 (https://dejure.org/1989,7461)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1989 - 5 B 58.89 (https://dejure.org/1989,7461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterfallen der steuerfreien Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Leibrente unter dem förderungsrechtlichen Einkommensbegriff - Einkommensteuerrechtliche Gesichtspunkte bei der Auslegung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.11.1987 - 5 B 41.86

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Gesetzliche Unfallrente - Steuerfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die gesetzliche Unfallrente, unabhängig davon, ob sie die Begriffsmerkmale der Leibrente erfüllt, wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit nicht als Einkommen im Sinne des § 21 BAföG gilt (Beschluß vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 - ).
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …

    Sie stellt zwar eine steuerfreie Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung dar (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG; Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 10 S. 1 f. und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 12 S. 3 (3 f.); Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 S. 11 (12 f.)), ist jedoch zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt und deshalb als Einkommen anzurechnen (ebenso: Nr. 14.102 WoGVwV, abgedruckt bei: Schade/Schubart/Kohlenbach, WoGG, § 14 Anm. II; OVG Hamburg, Urteil vom 27. November 1987 - OVG Bf I 49/85 - ZMR 1988, 353 ff.; Driehaus, in: Buchsbaum/Driehaus/Heise, Wohngeldrecht, WoGG, Erl.
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87

    Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit - …

    Denn die gesetzliche Unfallrente (Verletztenrente) gilt unabhängig von der Beurteilung, ob sie die Begriffsmerkmale der Leibrente erfüllt, wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) nicht als Einkommen im Sinne des § 21 BAföG (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 - NJW-RR 1988, 905> und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 -).
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