Rechtsprechung
| BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterfallen der steuerfreien Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Leibrente unter dem förderungsrechtlichen Einkommensbegriff - Einkommensteuerrechtliche Gesichtspunkte bei der Auslegung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.03.1989 - 12 B 85 A.101
- BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.11.1987 - 5 B 41.86
Ausbildungsförderung - Einkommen - Gesetzliche Unfallrente - Steuerfreiheit
Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 5 B 58.89
Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die gesetzliche Unfallrente, unabhängig davon, ob sie die Begriffsmerkmale der Leibrente erfüllt, wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit nicht als Einkommen im Sinne des § 21 BAföG gilt (Beschluß vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 -).
- BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95
Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Sie stellt zwar eine steuerfreie Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung dar (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG; Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 10 S. 1 f. und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 12 S. 3 (3 f.); Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 S. 11 (12 f.)), ist jedoch zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt und deshalb als Einkommen anzurechnen (ebenso: Nr. 14.102 WoGVwV, abgedruckt bei: Schade/Schubart/Kohlenbach, WoGG, § 14 Anm. II; OVG Hamburg, Urteil vom 27. November 1987 - OVG Bf I 49/85 - ZMR 1988, 353 ff.; Driehaus, in: Buchsbaum/Driehaus/Heise, Wohngeldrecht, WoGG, Erl. - BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87
Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit - …
Denn die gesetzliche Unfallrente (Verletztenrente) gilt unabhängig von der Beurteilung, ob sie die Begriffsmerkmale der Leibrente erfüllt, wegen ihrer Einkommensteuerfreiheit (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) nicht als Einkommen im Sinne des § 21 BAföG (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 5 B 41.86 -NJW-RR 1988, 905> und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 5 B 58.89 -).
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