Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - 5 B 599/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PolG NRW § 34a Abs. 5 S. 1
Rechtmäßigkeit eines polizeilich ausgesprochenen Rückkehrverbots; Berechtigte Annahme einer drohenden Gefahr für Leib und Leben; Abwägung zwischen dem Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung und dem öffentlichen Interesse an der weiteren ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit eines polizeilich ausgesprochenen Rückkehrverbots; Berechtigte Annahme einer drohenden Gefahr für Leib und Leben; Abwägung zwischen dem Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung und dem öffentlichen Interesse an der weiteren ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 10.05.2012 - 18 L 810/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - 5 B 599/12
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2014 - 5 E 1202/14
Voraussetzungen einer polizeilichen Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot
Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.5.2012 - 5 B 599/12 -, juris, Rn. 5. - VG Münster, 28.06.2016 - 1 L 948/16
Rechtmäßigkeit des Verweisens einer Person aus der gemeinsamen Wohnung sowie des …
Rn. 5 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 B 599/12 -, nrwe, Rn. 6.Rn. 16 Vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 B 599/12 -, nrwe, Rn. 7 ff.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG und entspricht der Streitwertpraxis des Oberverwaltungsgerichts in Verfahren der vorliegenden Art (vgl. zum Beispiel OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 5 B 599/12).
- VG Köln, 07.09.2023 - 20 K 7603/18 Rn. 38 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14.05.2012 - 5 B 599/12 -, juris, und vom 23.12.2014 - 5 E 1202/14 -, juris,.
- OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 O 6/21
Streitwertbeschwerde; Einlegung im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten; …
Hiervon ausgehend bestimmt sich der Streitwert in Bezug auf den Klageantrag zu 1) gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,- Euro (vgl. zur Wohnungsverweisung OVG Münster, Beschl. v. 14.05.2012 - 5 B 599/12 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 07.11.2011 - 5 A 1352/10 -, juris Rn. 52; VG B-Stadt, Beschl. v. 21.01.2019 - 14 E 115/19 -, juris Rn. 37; VG Köln, Beschl. v. 23.01.2014 - 20 L 118/14 -, jurisRn. - VG Köln, 26.02.2015 - 20 K 1692/14 Rn. 30 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.5.2012 - 5 B 599/12 -, juris, Rn. 5.
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