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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.05.2016 - 5 B 603/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11961
VGH Hessen, 03.05.2016 - 5 B 603/16 (https://dejure.org/2016,11961)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.05.2016 - 5 B 603/16 (https://dejure.org/2016,11961)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 5 B 603/16 (https://dejure.org/2016,11961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG - § 61
    Feuerwehrgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABGABE; ALLGEMEINE HILFE; GEBÜHR; GEBÜHRENFREIHEIT; GEBÜHRENPFLICHT; KATASTROPHE; KOSTENERSTATTUNGSANSPRUCH; LEGALDEFINITION; NATUREREIGNIS; RECHTSMITTEL; SATZUNG; SOFORTIGE VOLLZIEHBARKEIT; SUSPENSIVEFFEKT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feuerwehrgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 696
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 07.11.1991 - 5 TH 2973/90

    Feuerwehrgebühren sind öffentliche Abgaben im Sinne des VwGO § 80 Abs 2 Nr 1

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2016 - 5 B 603/16
    Unter den Begriff der öffentlichen Abgaben fallen u. a. Gebühren, das heißt öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (Senatsbeschluss vom 7. November 1991 - 5 TH 2973/90 -, HSGZ 1992, 406).

    § 61 Abs. 3 Satz 1 HBKG ermächtigt also dazu, die in allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen begründeten Kostenerstattungsansprüche im Rahmen der Satzungsgewalt der Gebietskörperschaft als eigenständigen öffentlich-rechtlichen Anspruch in einer Gebührensatzung zu konkretisieren (Senatsbeschluss vom 7. November 1991 - 5 TH 2973/90 -, a.a.O., zur Vorgängervorschrift des § 42 Abs. 3 Satz 1 Brandschutzhilfeleistungsgesetz - BrSHG -).

  • VGH Bayern, 18.08.2011 - 4 CS 11.504

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Geltendmachung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2016 - 5 B 603/16
    Zwar werden nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2014 7 - B 11.346/13 -, Juris, und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. August 2011 - 4 CS 11.504 -, und vom 26. Februar 2009 - 4 CS 08.3123 -, beide veröffentlicht in Juris) die Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der technischen Unfallhilfe der Feuerwehr weder als öffentliche Abgaben noch als öffentliche Kosten dem Tatbestand des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zugeordnet, da es sich insoweit um einen Aufwendungsersatzanspruch handele.
  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 4 CS 08.3123

    Aufschiebende Wirkung; Feuerwehr; Aufwendungsersatz; Ermessen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2016 - 5 B 603/16
    Zwar werden nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2014 7 - B 11.346/13 -, Juris, und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. August 2011 - 4 CS 11.504 -, und vom 26. Februar 2009 - 4 CS 08.3123 -, beide veröffentlicht in Juris) die Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der technischen Unfallhilfe der Feuerwehr weder als öffentliche Abgaben noch als öffentliche Kosten dem Tatbestand des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zugeordnet, da es sich insoweit um einen Aufwendungsersatzanspruch handele.
  • VG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 5 L 5723/15

    KOSTENERSATZ DER FEUERWEHREN BEI STURMEINSATZ

    Auszug aus VGH Hessen, 03.05.2016 - 5 B 603/16
    {ABSCHNITT:Tenor:} Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Februar 2016 - 5 L 5723/15.F - abgeändert.
  • VG Lüneburg, 29.03.2021 - 3 B 3/21

    Abgaben, öffentliche; Gebühr, Feuerwehr

    Gebühren für Leistungen der Feuerwehr sind damit öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (VG Lüneburg, Beschl. v. 11.5.2016 - 5 B 73/16 -, V. n. b.;… Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, Stand: Oktober 2020, § 5 Rn. 1179; so auch für Kostenerstattungsansprüche nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz Hess. VGH, Beschl. v. 3.5.2016 - 5 B 603/16 -, juris Rn. 3;… a. A. für das jeweilige Landesrecht Thüringisches OVG, Beschl. v. 14.2.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 3 ff.;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.2.2014 - 7 B 11346/13 -, juris Rn. 5 ff. ;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.8.2011 - 4 CS 11.504 -, juris Rn. 7 ff.; offengelassen für das niedersächsische Landesrecht vom Nds. OVG, Beschl. v. 6.7.2018 - 11 ME 191/18 -, V. n. b.).
  • VG Frankfurt/Main, 04.08.2020 - 5 K 1670/19

    Zur Kostenpflichtigkeit eines Feuerwehreinsatzes bei abgebrochener Baumkrone

    Die durch einen möglichen Abbruch der Baumkrone drohende Gefahr betraf aber weder die Allgemeinheit oder eine Vielzahl von Personen noch erhebliche Sachwerte in dem genannten Sinne (vgl. HessVGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 5 B 603/16 , juris Rn. 4 ; OVG S-A…, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 L 177/06, juris Rn. 7; VG Magdeburg, Urteil vom 14. Mai 2013 - 7 A 83/11, juris).
  • VG Braunschweig, 06.02.2025 - 4 B 321/24

    Aufschiebende Wirkung; Feuerwehrkosten; öffentliche Abgaben und Kosten

    Zwar spräche für eine Einordnung der Feuerwehrkosten als "öffentliche Abgabe" i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO grundsätzlich die im niedersächsischen Landesrecht gewählte Ausgestaltung, wonach die Kommunen Feuerwehrkosten als Gebühren und Auslagen auf Grundlage von § 29 Abs. 2 und Abs. 3 Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben und die Kommunen hierfür entsprechende Gebührensatzungen erlassen (so VG Lüneburg…, Beschluss vom 29.03.2021 - 3 B 3/21 -, juris Rn. 3; für das ähnlich ausgestaltete hessische Landesrecht Hess. VGH, Beschluss vom 03.05.2016 - 5 B 603/16 -, juris Rn. 3, im Ergebnis ohne weitere Begründung auch Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rn. 589; VG Hannover, Beschluss vom 11.10.2022 - 10 B 3902/22 -, n.v.; VG Braunschweig, Beschluss vom 10.11.2010 - 1 B 175/20 -, n.v., die sämtlich von einer Einordnung als "öffentliche Abgabe" und damit einem Wegfall der aufschiebenden Wirkung ausgehen; offengelassen für das niedersächsische Landesrecht vom Nds. OVG, Beschluss vom 06.07.2018 - 11 ME 191/18 -, n.v.).
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