Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.03.2003 - 5 B 61/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SächsVwKG § 6, § 8; 2.SächsKVZ Nr. 93; UIG § 10; Umweltinformationsrichtlinie (90/313/EWG) Art 5
- Judicialis
SächsVwKG § 6; ; SächsVwKG 8; ; 2. SächsKVZ Nr. 93; ; UIG § 10; ; Umweltinformationsrichtlinie Art. 5 (90/313/EWG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostendeckung, Äquivalenzprinzip, Umweltinformation, Personalkosten
- rechtsportal.de
Kostendeckung, Äquivalenzprinzip, Umweltinformation, Personalkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 58 (Leitsatz)
§§ 6, 8 SächsVwKG; 2.SächsKVZ Nr. 93; § 10 UIG; UmweltinformationsRL (90/313/EWG) Art. 5
Umweltinformation - Gebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Sach-/Personalkosten bei Gebührenfestsetzung; Begriff der Übermittlung der Information; Abschreckende Wirkung einer Gebühr; Vereinbarkeit des Maßstabs der Gebührenfestsetzung mit höherrangigem Recht
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 08.10.2001 - 6 K 1225/98
- OVG Sachsen, 28.03.2003 - 5 B 61/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 551
- NJ 2003, 664 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2003 - 5 B 61/02
Dieses Verbot folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in der besonderen Ausformung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips die Herstellung einer angemessenen, d.h. nicht unangemessenen Relation zwischen der in der Amtshandlung liegenden Leistung und der durch die Gebühr bewirkten Gegenleistung fordert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.1966, BVerfGE 20, 257 [270]; Beschl. v. 7.2.1991, BVerfGE 83, 363 [392]; BVerwG, Urt. v. 24.3.1961, BVerwGE 12, 162 [166];… Urt. v. 14.4.1967, BVerwGE 26, 305 [308 ff.];… SächsOVG, Urt. v. 6.9.1995, JbSächsOVG, 3, 250 [255]) Der Kostendeckungsgrundsatz wird derart durch das Äquivalenzprinzip relativiert.Das ist etwa dann nicht mehr der Fall, wenn die Höhe der Gebühr geeignet ist, den Einzelnen davon abzuhalten, die gebührenpflichtige Amtshandlung zu beantragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961, aaO, S. 169 f.).
- BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 25.98
Umweltinformationen; Gebühr; Personalkosten; Heraussuchen und Zusammenstellen von …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2003 - 5 B 61/02
Dem Begriff der Übermittlung kommt lediglich insofern eine begrenzende Funktion zu, als er klarstellt, dass nur der mit der positiven Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang, nicht aber mit dessen Ablehnung verbundene Verwaltungsaufwand gebührenpflichtig ist (…vgl. EuGH, aaO, S. 5122; BVerwG, Urt. v. 27.3.2000, NVwZ 2000, 913 [914];… Röger, aaO, RdNr 12 ff.).Mit diesen sind allerdings nicht die durch die Bearbeitung des Antrags unmittelbar verursachten Personalkosten gemeint, da der Gerichtshof die Heranziehung zu Gebühren, deren Festlegung auch aufwendige Maßnahmen zur Zusammenstellung und Aussonderung von Unterlagen berücksichtigt, grundsätzlich gebilligt hat (…EuGH, aaO, S. 5120; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.3.2000, aaO, S. 913 f.).
- BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84
Krankenhausumlage
Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2003 - 5 B 61/02
Dieses Verbot folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in der besonderen Ausformung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips die Herstellung einer angemessenen, d.h. nicht unangemessenen Relation zwischen der in der Amtshandlung liegenden Leistung und der durch die Gebühr bewirkten Gegenleistung fordert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.1966, BVerfGE 20, 257 [270]; Beschl. v. 7.2.1991, BVerfGE 83, 363 [392];… BVerwG, Urt. v. 24.3.1961, BVerwGE 12, 162 [166];… Urt. v. 14.4.1967, BVerwGE 26, 305 [308 ff.];… SächsOVG, Urt. v. 6.9.1995, JbSächsOVG, 3, 250 [255]) Der Kostendeckungsgrundsatz wird derart durch das Äquivalenzprinzip relativiert. - BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2003 - 5 B 61/02
Dieses Verbot folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in der besonderen Ausformung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips die Herstellung einer angemessenen, d.h. nicht unangemessenen Relation zwischen der in der Amtshandlung liegenden Leistung und der durch die Gebühr bewirkten Gegenleistung fordert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.1966, BVerfGE 20, 257 [270]; Beschl. v. 7.2.1991, BVerfGE 83, 363 [392];… BVerwG, Urt. v. 24.3.1961, BVerwGE 12, 162 [166]; Urt. v. 14.4.1967, BVerwGE 26, 305 [308 ff.];… SächsOVG, Urt. v. 6.9.1995, JbSächsOVG, 3, 250 [255]) Der Kostendeckungsgrundsatz wird derart durch das Äquivalenzprinzip relativiert. - BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64
Bundesrecht in Berlin
Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2003 - 5 B 61/02
Dieses Verbot folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in der besonderen Ausformung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips die Herstellung einer angemessenen, d.h. nicht unangemessenen Relation zwischen der in der Amtshandlung liegenden Leistung und der durch die Gebühr bewirkten Gegenleistung fordert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.1966, BVerfGE 20, 257 [270]; Beschl. v. 7.2.1991, BVerfGE 83, 363 [392];… BVerwG, Urt. v. 24.3.1961, BVerwGE 12, 162 [166];… Urt. v. 14.4.1967, BVerwGE 26, 305 [308 ff.];… SächsOVG, Urt. v. 6.9.1995, JbSächsOVG, 3, 250 [255]) Der Kostendeckungsgrundsatz wird derart durch das Äquivalenzprinzip relativiert.
- VG Dresden, 04.10.2007 - 13 K 2088/04 Aus Gründen der Systemgerechtigkeit gilt dies dann auch für die Gewährung des Zugangs zu einer damit in Zusammenhang stehenden Information nach dem UIG (vgl. SächsOVG, NuR 2004, 180, 181).
In dieser Regelung kommt zum einen der allgemein anerkannte Kostendeckungsgrundsatz zum Ausdruck, wonach die Gebühr lediglich zur Begleichung des für die Amtshandlung angefallenen Sach- und Personalaufwandes und nicht zur Gewinnerzielung dienen darf (vgl. SächsOVG, Beschl. vom 28.3.2003, SächsVBl. 2003, 239 = NuR 2004, 180, 181;… Schomerus, in: Schomerus/Schrader/Wegener, HK-UIG, 2. Aufl., § 27 Rn. 25 ff.).
So darf die Gebühr nicht den vollen Verwaltungsaufwand decken, wenn sie im konkreten Fall eine abschreckende Wirkung entfaltet und so den Einzelnen von der Geltendmachung seines Informationsanspruches abhält (vgl. BVerwG…, Urt. vom 24.3.1961, E 12, 162, 166; SächsOVG, Beschl. vom 28.3.2003, a.a.O.; VG Braunschweig…, Urt. vom 5.2.1997, NVwZ-RR 1998, 413f.).
Zusätzlich sind auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners zu berücksichtigen (SächsOVG, Beschl. vom 28.3.2003, a.a.O.).
- VG Karlsruhe, 30.09.2021 - 14 K 2520/20
Auskunftsanspruch bezüglich Lage und Größe aller städtischen Grundstücke auf …
Maßgeblich sei somit, in welchem Fachbereich der Informationsanspruch geltend gemacht werde (unter Verweis auf Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.03.2003 - 5 B 61/02 -). - VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11
Gebühr für Umweltinformation
Bei deren Konkretisierung sind neben dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, in der besonderen Ausformung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.03.2003 - 5 B 61/02 - ;… VG Saarland, Urt. v. 21.11.2013 - 6 K 518/12 - ;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.03.2012, aaO).
- VG Düsseldorf, 24.04.2026 - 16 K 9592/24 Rn. 230 vgl. hierzu: EuGH, Beschluss vom 7. Februar 2022 - C-460/21 -, juris Rn. 38, wonach der Grundsatz der Äquivalenz nur in Bezug auf einen Verstoß gegen Unionsvorschriften in Gestalt von EU-Sekundärrecht zur Anwendung gebracht wird; vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 28. März 2003 - 5 B 61/02 -, juris Rn. 6 f., welches das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip lediglich bei entsprechender Normierung durch EU-Sekundärrechtsakte prüft,.
- VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 910/11
Anerkannte Naturschutzverbände als Dritte i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 4 SächsVwKG; …
Das Gericht hat lediglich zu prüfen, ob die Behörde bei der Gebührenfestsetzung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO; SächsOVG, Urt. V. 23.11.2010, NVwZ-RR 2011, 307; Beschl. v. 28.3.2003, SächsVBl. 2003, 239). - VG Dresden, 22.10.2013 - 7 K 681/13
Erforderlichkeit des Anbaus eines Balkons an ein Baudenkmal zur sinnvollen …
Das Gericht hat lediglich zu prüfen, ob die Behörde bei der Gebührenfestsetzung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat ( § 114 Satz 1 VwGO ; SächsOVG, Urt. V. 23.11.2010, NVwZ-RR 2011, 307, Beschl. v. 28.3.2003, SächsVBl. 2003, 239). - VG Frankfurt/Main, 25.06.2003 - 4 E 4498/02
Gebühr für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WoEigG
Zudem ist in der Rechtsprechung geklärt, dass in der wechselseitigen Beziehung des Grundsatzes der Kostendeckung und der Orientierung an der Bedeutung der Angelegenheit dem letztgenannten, auf den individuellen Nutzen abstellenden Grundsatz ein stärkeres Gewicht zukommt (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 28.03.2003 - 5 B 61/02). - VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 25-IV-03 Die am 9. Mai 2003 eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den dem Beschwerdeführer am 9. April 2003 zugegangenen Beschluß des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. März 2003 (5 B 61/02 - …
- VG München, 27.04.2010 - M 1 K 09.6122
Kostendeckungsprinzip; Angemessenheit der Gebührenhöhe; Personalkosten
Zu den mittelbaren Kosten, deren Zugrundelegung zu einer unangemessen hohen Gebühr führen würde, gehören vielmehr solche Positionen, die keinen spezifischen Bezug zu der konkret erbetenen Information aufweisen, wie etwa Aufwendungen der Behörde im Rahmen ihrer allgemeinen, antragsunabhängigen Aufgabenerfüllung in Form der Ausgaben für die Sammlung und Systematisierung von Daten oder für die räumliche Unterbringung (OVG Sachsen v. 28.3.2003, Az. 5 B 61/02, juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.2002 - 5 B 61.02, 5 PKH 41.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 21.03.2002 - 12 MB 52/02
- BVerwG, 15.07.2002 - 5 B 61.02, 5 PKH 41.02
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