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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 62.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20530
BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 62.06 (https://dejure.org/2006,20530)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2006 - 5 B 62.06 (https://dejure.org/2006,20530)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 5 B 62.06 (https://dejure.org/2006,20530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von langfristigen Verbindlichkeiten für einen vor der Vertreibung liegenden Zeitpunkt ; Anforderungen an den Nachweis über das Bestehen von langfristigen Verbindlichkeiten gemäß § 3 Abs. 4 Entschädigungsgesetz (EntschG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EntschG § 3 Abs. 4 Satz 1
    Entschädigung; Beweislast; Bemessungsgrundlage; Hilfswert; Grundvermögen; Landwirtschaftsvermögen; Vermögensschädigung; Verbindlichkeit; Sicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.1973 - III B 30.72
    Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 62.06
    Für diese Auslegung spricht auch die zu der ebenfalls auf eine Nettoentschädigung gerichteten und insoweit zweckgleichen Regelung des § 12 Abs. 3 FeststellungsG (Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden - Feststellungsgesetz - vom 21. April 1952, BGBl I S. 237, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2004, BGBl I S. 1742), an die § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG auch dem Wortlaut nach anknüpft, ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 77.65 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 37; Beschluss vom 1. Februar 1973 - BVerwG 3 B 30.72 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 52), nach der die Ausgleichsbehörde die Beweislast für das Bestehen von langfristigen Verbindlichkeiten trägt.

    Rn. 5 3. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der auch insoweit vergleichbaren Bestimmung des § 12 Abs. 3 Satz 1 FeststellungsG ist weiterhin geklärt, dass die Verwaltungsgerichte von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) und im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zu entscheiden haben, ob in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt langfristige Verbindlichkeiten bestanden haben (Beschluss vom 1. Februar 1973 - BVerwG 3 B 30.72 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 52).

  • BVerwG, 06.07.1967 - III C 77.65

    Feststellung von Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem und …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 62.06
    Für diese Auslegung spricht auch die zu der ebenfalls auf eine Nettoentschädigung gerichteten und insoweit zweckgleichen Regelung des § 12 Abs. 3 FeststellungsG (Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden - Feststellungsgesetz - vom 21. April 1952, BGBl I S. 237, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2004, BGBl I S. 1742), an die § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG auch dem Wortlaut nach anknüpft, ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 3 C 77.65 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 37; Beschluss vom 1. Februar 1973 - BVerwG 3 B 30.72 - Buchholz 427.2 § 12 FG Nr. 52), nach der die Ausgleichsbehörde die Beweislast für das Bestehen von langfristigen Verbindlichkeiten trägt.
  • BVerwG, 26.01.2018 - 8 B 2.17

    Höhe der Entschädigung für bebautes Grundstück; Umfang des Ersatzeinheitswertes

    Der Wortlaut der Anrechnungsregelung des § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG knüpft an die zweckgleiche Regelung des § 12 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (FeststellungsG) vom 21. April 1952 (BGBl I S. 237), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl I S. 1742) zum 1. Juli 2006 aufgehoben (BGBl. I S. 1323) an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 5 B 62.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 17.10

    Ausgleichsleistung; Bemessungsgrundlage; landwirtschaftlicher Betrieb; …

    Die Norm verändert nicht nur die Beweislast in Bezug auf den noch offenen "valutierenden" Betrag und dient damit der Verwaltungsvereinfachung (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 5 B 62.06 - juris Rn. 3 f.; BTDrucks 12/7588 S. 7).
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