Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.04.2001 - 24 B 3461.99
- VGH Bayern, 09.04.2001 - 24 B 99.3461
- BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99
Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Die Frage, "von welchem Gewicht während des Prägungszeitraumes die Vermittlung der deutschen Sprache gewesen sein muss" , ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 -NVwZ-RR 2001, 342 = DVBl 2001, 479>) geklärt: § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG verlangt nicht eine alleinige oder jedenfalls überwiegende deutsche Sprachvermittlung; vielmehr genügt es, wenn die Eltern ihren Kindern die deutsche Sprache so beibringen und diese mit ihnen so sprechen, wie sie selbst diese beherrschen (Urteil vom 19. Oktober 2000 a.a.O. ). Das Berufungsurteil weicht nicht, wie von den Klägern geltend gemacht, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 a.a.O. ab.
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bzw. des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ). - BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Soweit die Beschwerde die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts angreift, übersieht sie, dass die Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen ist und deshalb mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden kann (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 -).
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 12. Januar 1995 ), liegt ersichtlich nicht vor. - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bzw. des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ). - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 -m.w.N.). - BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Damit kann eine Divergenzrüge nicht begründet werden (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - <NVwZ-RR 1997, 191>). - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Daraus, dass das Gericht sich nicht mit allen Gesichtspunkten des Vorbringens der Beteiligten und des festgestellten Sachverhalts in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich auseinander gesetzt hat, kann daher noch nicht geschlossen werden, es habe die fraglichen Gesichtspunkte bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 108.82 -sowie Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ), vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten vollständig und richtig zu Grunde gelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 ). - BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Soweit die Beschwerde die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts angreift, übersieht sie, dass die Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen ist und deshalb mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden kann (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 -). - BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 65.01
Eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bzw. des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 54, 43 ; 65, 293 ; 86, 133 ). - BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82
Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit - …
- OVG Sachsen, 31.05.2001 - 5 B 448/00
Erlöschen des Wohngeldanspruchs bei Umzug des Wohngeldempfänger innerhalb des …
Hierbei ist es aber nicht zwingend erforderlich, dass ein Zulassungsgrund ausdrücklich benannt wird (SächsOVG, Beschl. v. 2.2.2001 - 5 B 65/01). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2002 - 14 A 3827/01 Rn. 5 Dieser rechtliche Ansatz für die Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit der Klägerin zu 1. unter dem Gesichtspunkt des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG 1993 war jedoch unzutreffend, denn das Bundesverwaltungsgericht - vgl. Urteile vom 19. Oktober 2000 - 5 C 44.99 -, BVerwGE 112, 112 = NVwZ-RR 2001.342 = DVBl 2001, 479, und - 5 C 37.99 -, NVwZ 2001, 479; Urteil vom 7. Dezember 2000 - 5 C 38.99 - Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 36.00 - Beschluss vom 12. September 2001 - 5 B 65.01 -,.
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