Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.2003 - 5 B 66.03, 5 PKH 52.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 16 E 499/03
- BVerwG, 09.09.2003 - 5 B 66.03, 5 PKH 52.03
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.2003 - 5 PKH 52.03, 5 B 66.03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 16 E 499/03
- BVerwG, 09.09.2003 - 5 PKH 52.03, 5 B 66.03
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Rechtsprechung
| VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Die ordnungsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit knüpft an die aus der tatsächlichen Sachherrschaft und Einwirkungsmöglichkeit des Grundeigentümers hergeleitete Rechtspflicht an, dafür Sorge zu tragen, dass von dem Grundstück keine Störungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen ( BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 1998 - 1 B 178.97 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 65; BVerfG, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91, 315/99 - BVerfGE 102, 1 [17 f.).Zur Bestimmung dessen, was einem Eigentümer an Belastungen zugemutet werden darf, kann als Anhaltspunkt das Verhältnis des finanziellen Aufwands zu dem Verkehrswert nach Durchführung einer Sanierung dienen, wobei es insbesondere zumutbar sein kann, das sanierungsbedürftige Grundstück als Vermögen - etwa durch Beleihung - einzusetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Februar 2000, a.a.O.).
- BVerwG, 13.04.2004 - 5 B 55.03
Rechtsmittel
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Auf seinen Antrag vom 31. Juli 2003 hat das Gericht mit Beschluss vom 29. August 2003 (5 B 55/03) die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung wiederhergestellt und zur Begründung ausgeführt, seine Heranziehung als Verhaltensstörer stelle sich nach summarischer Prüfung als fehlerhaft dar, weil nicht zweifelsfrei feststehe, ob er die zu beseitigende Gefahr tatsächlich verursacht habe.Da aber - wie die Kammer bereits im Beschluss vom 29. August 2003 im Verfahren 5 B 55/03 festgestellt hat - nicht feststeht, ob Herr D. Handlungsstörer ist und ob möglicherweise andere Personen als Handlungsstörer in Betracht kommen, entspricht es dem Gebot der effektiven Gefahrenabwehr, nunmehr auf den Zustandsverantwortlichen zurückzugreifen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 5 A 4/96
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der …
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Bei dieser Sachlage ist eine Aufteilung in ein "ungefährliches Grundstück" und "gefährliche Behältnisse" verfehlt, denn die Gefahr geht von der Gesamtsituation aus und kann nur insgesamt bereinigt werden (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Juli 1990 - 8 S 643/90 - NuR 1992, 427; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3. Juni 1997 - 5 A 4/96 - NWVBl 1998, 64).
- BVerwG, 18.06.1998 - 1 B 178.97
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Kampfmittelräumung
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Die ordnungsrechtlichen Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit knüpft an die aus der tatsächlichen Sachherrschaft und Einwirkungsmöglichkeit des Grundeigentümers hergeleitete Rechtspflicht an, dafür Sorge zu tragen, dass von dem Grundstück keine Störungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen ( BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 1998 - 1 B 178.97 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 65; BVerfG, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91, 315/99 - BVerfGE 102, 1 [17 f.). - VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 8 S 525/95
Störerauswahl: kein Vorrang der Haftung des Verhaltensstörers vor der des …
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Maßstab bei der Ermessensbetätigung ist in erster Linie der Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr (…Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O., S. 305; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27. März 1995 - 8 S 525/95 - ESVGH 45, 258). - OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96
Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für …
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Die zunächst subsidiäre Zustandshaftung des Grundstückseigentümers wird jedenfalls dann zu einer der Verhaltenshaftung gleichwertigen Haftung, wenn ein Verhaltensstörer nicht festgestellt werden kann oder nur schwer zu ermitteln ist ( OVG Hamburg, Urteil vom 17. Mai 2000 - 5 Bf 31/96 -, juris;… BayVGH, Urt. v. 22. April 1992 - 2 B 90.1348 -, BayVBl. 1993 S. 147, 148;… Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O.). - VGH Bayern, 22.04.1992 - 2 B 90.1348
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Die zunächst subsidiäre Zustandshaftung des Grundstückseigentümers wird jedenfalls dann zu einer der Verhaltenshaftung gleichwertigen Haftung, wenn ein Verhaltensstörer nicht festgestellt werden kann oder nur schwer zu ermitteln ist ( OVG Hamburg, Urteil vom 17. Mai 2000 - 5 Bf 31/96 -, juris; BayVGH, Urt. v. 22. April 1992 - 2 B 90.1348 -, BayVBl. 1993 S. 147, 148;… Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 5 S 1806/89
Störerauswahl - Sanierung einer CKW-Verunreinigung
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Eine Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor oder neben dem Verhaltensstörer ist jedenfalls in diesen Fällen ermessensfehlerfrei (vgl. Beschluss der Kammer v. 29. August 2003; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30. Januar 1990 - 5 S 1806/89 - NVwZ-RR 1991, 27). - VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91
Sanierung von Altlasten - Störerauswahl
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Grundsätzlich kann die zuständige Behörde kumulativ sowohl den Handlungs- als auch den Zustandsstörer in Anspruch nehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. Oktober 1993 - 10 S 2045/91 - NVwZ-RR 1994, 565 [568]). - OVG Hamburg, 27.06.1991 - Bf II 38/90
Unmöglichkeit; Zustandshaftung; Gefahrenabwehr; Sachherrschaft
Auszug aus VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Die Haftung des Grundstückseigentümers ist nur so lange ausgeschlossen, wie die Sache sich tatsächlich in der Gewalt des Dritten befindet (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20. September 1988 - 7 A 22/88 - NVwZ-RR 1989, 300; OVG Hamburg, Urt. v. 27. Juni 1991 - OVG Bf II 38/90 - NJW 1992, 1909 [OVG Hamburg 27.06.1991 - Bf II 38/90] ;… VG Berlin, Urt. v. 12. Oktober 1999 - 27 A 403/98 - NJW 2000, 603). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1988 - 7 A 22/88
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.1990 - 8 S 643/90
Verfügung zur Beseitigung umweltgefährdender Chemikalien bzw zum Kostenersatz …
- VG Berlin, 12.10.1999 - 27 A 403.98
- VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Inanspruchnahme des Freistaats Thüringen als Zustandsstörer und Waldeigentümer …
Dies kann der Zustandsstörerhaftung des Waldeigentümers daher nicht im Wege stehen (vgl. auch VG Halle B. v. 19.11.2003, 5 B 66/03; [...]).Dies rechtfertigt es, den Gesamtsachverhalt einheitlich nach wasserpolizeilichen Vorgaben zu bewerten, weshalb die Entsorgung des Altölbehälters als solchem nicht gesondert auf abfallrechtlicher Grundlage erfolgen musste (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein U. v. 3.04.1998 a.a.O.; VG Halle B. v. 19.11.03 5 B 66/03; VGH B.-W. U. v. 25.07.90 NuR 1992, 427; OVG NRW U. v. 3.06.1997NVwBl.
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