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| BVerwG, 24.03.1969 - V B 68.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage zu einer Auslegung des Erfordernisses der ständigen Wartung und Pflege
Verfahrensgang
- VG Hannover, 12.02.1968 - III A 35/68
- BVerwG, 24.03.1969 - V B 68.68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.07.1958 - IV B 135.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.03.1969 - V B 68.68
Bereits in dem Beschluß vom 25. Juli 1958 - BVerwG IV B 135.58 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 267 LAG Nr. 33) hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Berufung auf frühere Entscheidungen zu der Frage, welche Anforderungen an eine Pflegeperson zu stellen sind, ausgeführt, daß Personen, die lediglich Aufräumungs- und Reinigungsarbeiten verrichten, keine Pflegepersonen im Sinne des Gesetzes sind.
- BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine …
Aus der früheren Rechtsprechung des - heute in lastenausgleichsrechtlichen Verfahren einschließlich der Kriegsschadenrente nicht mehr zuständigen - 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 24. März 1969 - BVerwG 5 B 68.68 - und vom 25. Juli 1969 - BVerwG 5 B 74.68 - sowie im Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG 5 C 104.68 - ergeben sich keine Anhaltspunkte für die gegenteilige Auffassung, daß ein bloßes Angewiesensein auf Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen bereits Pflegebedürftigkeit begründet.
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