Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 25.11.2001 - 5 B 697/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 25.07.2012 - 5 A 336/10
Notwendigkeit einer rückwirkenden Aufhebung eines mangels sachlicher und …
Da der neugegründete Zweckverband gemäß § 27 Abs. 1 der Verbandssatzung des Beklagten vom 29. März 2001 die vom bisherigen Zweckverband begründeten Rechte und Pflichten unabhängig vom Rechtsstatus des bisherigen Zweckverbandes übernommen hat, ist der Bescheid vom 3. August 1994 dem Beklagten als Rechtsnachfolger des aufgelösten Zweckverbandes zurechenbar (SächsOVG, Urt. v. 25. November 2001 - 5 B 697/00 -, juris Leitsatz Nr. 5). - OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03
Satzungskompetenz, In-Kraft-Treten, Abwasserzweckverband
Auch für den Fall einer gänzlich unterbliebenen Rückwirkungsanordnung kann eine Satzung ab dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides bewirken (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1983, 8 B 152/82 - zitiert nach juris; SächsOVG, Urt. v. 15.11.2001 - 5 B 697/00 - VG Dresden, Urt. v. 4.5.2000, SächsVBl 2000, 274). - OVG Sachsen, 17.05.2010 - 4 A 79/08
Zweckverband, Sicherheitsneugründung
Dabei bedürfen die Fragen, ob es für die Übertragung der Vermögenswerte und etwaiger durch den Altverband bereits begründeter Rechte und Pflichten tatsächlich einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Altverband und dem Beklagten bzw. einer Abwicklung des Altverbandes und Neueinbringung der Vermögenswerte in den Beklagten bedurfte (…verneinend: SächsOVG, Urt. v. 12.9.2007, LKV 2008, 429) und ob § 31 Abs. 2 der Verbandssatzung einen entsprechenden Rechtsübergang beinhaltet (zu einer vergleichbaren Satzungsbestimmung: SächsOVG, Urt. v. 15.11.2001 - 5 B 697/00 -), keiner Beantwortung.
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