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| BVerwG, 29.09.1978 - 5 B 7.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Anspruch auf Zuweisung von Masseland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.08.1975 - 125 XIII 75
- VGH Bayern, 29.08.1975 - 125 XIII 75
- BVerwG, 29.09.1978 - 5 B 7.76
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.09.1978 - 5 B 7.76
Hierfür ist erforderlich, daß die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezeichnet wird, von der das Gericht abgewichen ist, und daß weiterhin kenntlich gemacht wird, inwiefern das Urteil der Vorinstanz nach Ansicht des Beschwerdeführers von der zu bezeichnenden Entscheidung abweiche (Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG 8 B 159.60 - [DVBl. 1961, 382]). - BVerwG, 13.02.1956 - I B 57.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.09.1978 - 5 B 7.76
Diese Regelung räumt, wie des Flurbereinigungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 13. Februar 1956 - BVerwG 1 B 57.55 - [RdL 1956, 158] - dort allerdings noch zu dem mit § 54 Abs. 2 FlurbG inhaltsgleichen § 50 Abs. 2 RUO) ausgeführt hat, keinem Teilnehmer einen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Masseland ein, vielmehr liegt dessen Verteilung im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde, die hierüber in dem Flurbereinigungsplan eine Bestimmung trifft.
- BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 109.79
Beanspruchung der Zuteilung eines zur Abfindung der Teilnehmer eines …
Die dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende Frage, ob ein Teilnehmer die Zuteilung eines zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Grundstücks beanspruchen kann, ist durch die Rechtsprechung dahin gehend geklärt, daß keinem Teilnehmer außerhalb seines Abfindungsanspruchs ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Masseland zusteht (Beschlüsse vom 13. Februar 1956 - BVerwG 1 B 57.55 - [RdL 1956, 158] und vom 29. September 1978 - BVerwG 5 B 7.76 - [Buchholz 424.01, § 54 FlurbG Nr. 2]). - BVerwG, 04.04.1984 - 5 B 133.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Denn nur in diesem Fall könnte sich die Frage stellen, ob die Flurbereinigungsbehörde bei ihrer nach § 54 Abs. 2 FlurbG zu treffenden Ermessensentscheidung (dazu siehe BVerwG, Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 5 B 7.76 - [Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 2]) die vom Kläger geltend gemachte Teilnehmereigenschaft und im Zusammenhang damit die Tatsache zu berücksichtigen hätte, daß das vom Kläger begehrte Land von ihm selbst in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht worden ist. - VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 7 S 1428/06
Selbstbindung der Verwaltung; Masseland/Verwertung; Masseland/Vergabeverfahren; …
Das bedeutet, dass das übrig gebliebene Land nach pflichtgemäßem Ermessen an interessierte Bewerber so zu verteilen ist, dass die Zuteilung den in § 1 und § 37 Abs. 1 FlurbG umschriebenen Zielsetzungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.9.1978 - V B 7.76 -, Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 2). - BVerwG, 19.07.1985 - 5 B 43.83
Änderung eines Flurbereinigungsplanes durch die Aufnahme einer Verteilung des so …
Da kein Teilnehmer einen Rechtsanspruch auf sogenanntes Masseland hat, es vielmehr der Flurbereinigungsbehörde obliegt, im Wege des Auswahlermessens über dessen Verteilung unter mehreren erwerbswilligen Beteiligten zu befinden (BVerwG, Beschlüsse vom 29. September 1978 - BVerwG 5 B 7.76 - und 2. Dezember 1980 - BVerwG 5 B 109.79 - ; zur Verwendung von Masseland vgl. auch BVerwGE 42, 87 [BVerwG 15.03.1973 - V C 4/72]), kann sich der Kläger auch insoweit mit seinem Begehren nicht auf einen flurbereinigungsrechtlichen Anspruch berufen.
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