Rechtsprechung
| BVerwG, 13.09.2005 - 5 B 73.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Aufnahmefindens von Abkömmlingen Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit - Wirkung der Regelung § 4 Abs. 3 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz / BVFG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 3.03
Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2005 - 5 B 73.05
Der Prozessbevollmächtigte ist der Auffassung, dass für in den Aussiedlungsgebieten verbliebene Abkömmlinge von Vertriebenen die Regelung des § 4 Abs. 3 BVFG auch bei Zugrundelegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 3.03 - (BVerwGE 120, 292 f.) keine statusausschließende Wirkung entfalten könne, sie vielmehr Vertrauensschutz dahingehend genössen, dass eine bei Ausreise der Eltern bestehende rechtliche Möglichkeit des Aufnahmefindens ihnen auch für die Zukunft erhalten bleiben müsse.Der Senat hat es in dem angefochtenen Beschluss (S. 2 - 5) unter Bezugnahme auf die Urteile des 1. Senats vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - (BVerwGE 114, 332) und vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 3.03 - (…a.a.O.) als rechtsgrundsätzlich geklärt angesehen, dass die Voraussetzungen des "Aufnahmefindens" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG seit In-Kraft-Treten der durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) geänderten Fassung des Bundesvertriebenengesetzes abschließend nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu beurteilen sind, und die Rechtsauffassung des Prozessbevollmächtigten zurückgewiesen, wonach Abkömmlinge von Vertriebenen auch weiterhin nach Maßgabe des alten Rechts Aufnahme finden können, weil der Gesetzgeber ihren einmal begründeten Status als Abkömmlinge von Vertriebenen nicht geändert habe (S. 4 des Beschlusses).
- BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung; …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2005 - 5 B 73.05
Der Senat hat es in dem angefochtenen Beschluss (S. 2 - 5) unter Bezugnahme auf die Urteile des 1. Senats vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - (BVerwGE 114, 332) und vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 3.03 - (…a.a.O.) als rechtsgrundsätzlich geklärt angesehen, dass die Voraussetzungen des "Aufnahmefindens" im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG seit In-Kraft-Treten der durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2094) geänderten Fassung des Bundesvertriebenengesetzes abschließend nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu beurteilen sind, und die Rechtsauffassung des Prozessbevollmächtigten zurückgewiesen, wonach Abkömmlinge von Vertriebenen auch weiterhin nach Maßgabe des alten Rechts Aufnahme finden können, weil der Gesetzgeber ihren einmal begründeten Status als Abkömmlinge von Vertriebenen nicht geändert habe (S. 4 des Beschlusses). - BVerwG, 08.07.2005 - 5 B 3.05
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Voraussetzungen der Aufnahme einer …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2005 - 5 B 73.05
Rn. 1 Die Gehörsrüge gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2005 - BVerwG 5 B 3.05 - hat keinen Erfolg.
- BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05
Fristversäumnis; Anspruch auf rechtliches Gehör
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2005 - BVerwG 5 B 73.05 (5 B 3.05) -, b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2005 - BVerwG 5 B 3.05 -, c) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juli 2004 - 5 B 02.1224 - . - VGH Bayern, 11.02.2008 - 5 ZB 07.1094
Staatsangehörigkeit; Sammeleinbürgerung; Statusdeutscher; Vertriebener deutscher …
Daraus ergibt sich ohne weiteres, das die Kläger nur dann noch als Abkömmlinge ihres im Juni 1992 nach Deutschland eingereisten Vaters bzw. Großvaters Aufnahme finden könnten, wenn dieser Spätaussiedler wäre (so für eine vergleichbare Fallgestaltung ausdrücklich die dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bekannten Beschlüsse des BVerwG vom 8.7.2005 - 5 B 3.05 und 13.9.2005 - 5 B 73.05).
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