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| BVerwG, 25.07.1969 - V B 74.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Pflegezulage bei Pflege durch die Eltern - Sinn und Zweck der Pflegezulage - Anforderungen an die Annahme der Pflegebedürftigkeit einer Person - Zulassung der Revison bei Angriffen gegen die Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- VG München, 03.11.1967 - 6118/66
- BVerwG, 25.07.1969 - V B 74.68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67
Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - V B 74.68
Das Verfahren ist nicht schon deshalb mit einem Mangel behaftet, weil das Verwaltungsgericht über einen vom Prozeßbevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vorsorglich gestellten Beweisantrag nicht vor Erlaß des angefochtenen Urteils durch begründeten Beschluß entschieden hat; denn ein nur vorsorglich gestellter Beweisantrag löst die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1968 [BVerwGE 30, 57]). - BVerwG, 09.12.1955 - IV C 82.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - V B 74.68
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß "fremde" Wartung und Pflege im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 LAG nicht etwa eine von fernstehenden Personen als Gegensatz zu Familienangehörigen geleistete bedeutet (Urteil vom 9. Dezember 1955 - BVerwG IV C 82.54 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 269 LAG Nr. 9 = NJW 1956, 842 = ZLA 1956, 121]). - BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64
Erfordernis der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten zu einer Beweiserhebung bzw. …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - V B 74.68
Aus der Einlassung der in der mündlichen Verhandlung persönlich anwesenden Klägerin und der Bekundung ihres Vaters hat das Gericht von dem Gesundheitszustand der Klägerin einen unmittelbaren Eindruck erhalten, der eine nochmalige ärztliche Untersuchung entbehrlich machen konnte (vgl. Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG IV C 153.64 - [ZLA 1965, 62]). - BVerwG, 17.04.1962 - III C 246.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.07.1969 - V B 74.68
Entgegen der Ansicht der Klägerin weicht das angefochtene Urteil auch nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 17. April 1962 - BVerwG III C 246.60 - (ZLA 1962, 317) ab.
- BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine …
Aus der früheren Rechtsprechung des - heute in lastenausgleichsrechtlichen Verfahren einschließlich der Kriegsschadenrente nicht mehr zuständigen - 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 24. März 1969 - BVerwG 5 B 68.68 - und vom 25. Juli 1969 - BVerwG 5 B 74.68 - sowie im Urteil vom 8. Oktober 1969 - BVerwG 5 C 104.68 - ergeben sich keine Anhaltspunkte für die gegenteilige Auffassung, daß ein bloßes Angewiesensein auf Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen bereits Pflegebedürftigkeit begründet.
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