Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsKAG § 26 Abs. 2
- Judicialis
SächsKAG § 26 Abs 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsKAG § 26 Abs 2
Erschließungsbeiträge: Straßenausbaubeitrag, Verkehrsanlage, Verbesserung, Erneuerung, Reparaturkosten, Versorgungsleitungen, Leitungsbaumaßnahmen, Koordinierungsvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Grenzen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OVG zu den Grenzen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen - Grundsatzentscheidung: Keine "Flucht in die Verbesserung"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Frage des Ausschlusses einer beitragsfähigen Verbesserung durch mangelnden Ablauf der Nutzungsdauer der Verkehrsanlage, einem Reparaturstau oder Beschädigungen infolge von Arbeiten an Versorgungsleitungen; Unzulässigkeit der Flucht in die Verbesserung; Fall der ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 01.10.2003 - 6 K 1854/01
- OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 723 (Ls.)
- ZMR 2007, 233
- NJ 2006, 518
- DÖV 2007, 307
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- VG Leipzig, 01.10.2003 - 6 K 1854/01
Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 1. Oktober 2003 - 6 K 1854/01 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 1.10.2003 - 6 K 1854/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04
Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256). - BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04
Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04
Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256). - BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73
Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04
Da sich somit bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 30 Abs. 1 SächsKAG ergibt, dass es für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gleichgültig ist, ob die Fertigstellung der Verkehrsanlage dem In-Kraft-Treten der Satzung vorangeht oder ihr nachfolgt, kommt es nicht auf die Frage an, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entstehung von Erschließungsbeitragspflichten in Fällen der technischen Fertigstellung von Erschließungsanlagen vor dem In-Kraft-Treten einer wirksamen Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Urt. v. 14.3.1975, NJW 1975, 1426) auf das Entstehen der Beitragspflicht bei Straßenausbaumaßnahmen anzuwenden ist.
- OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Anforderungen an das …
In der Rechtsprechung ist als Verbesserung anerkannt, dass ein Gehweg und die Fahrbahn einen verstärkten, frostsicheren Unterbau erhalten (OVG Münster, Urteil vom 8.12.1995 - 15 A 2402/93 - NWVBl 1996, 144; OVG Bautzen, Urteil vom 5.4.2006 - 5 B 76/04 - zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung …
Unter Umständen kann selbst ein guter Zustand noch verbessert werden (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.5.1996 - 9 L 3193/94 - sowie Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 - Sächs. OVG, Urt. v. 5.4.2006 - 5 B 76/04 - KStZ 2006, 179;… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 309 m.w.N.). - VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13
Straßenausbaubeiträge
Freilich ist eine "Flucht in die Verbesserung" unzulässig und eine Verbesserungsmaßnahme rechtsmissbräuchlich, wenn sie nur wegen nicht fachgerechter Wiederherstellung der Verkehrsanlage durch einen Versorgungsträger erfolgt (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 05. April 2006 - 5 B 76/04 -, juris).
- OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15
Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer …
Rn. 21 Eine Verbesserung einer Verkehrsanlage ist immer dann gegeben, wenn sie in einen Zustand versetzt wird, der sich positiv von ihrem ursprünglichen Zustand abhebt (SächsOVG, Urt. v. 5. April 2006 - 5 B 76/04 -, juris Rn. 47 = … - OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage, …
Rn. 16 Hier spricht zwar für eine Verbesserung zumindest von Fahrbahn und Gehweg, dass gemäß dem Bau- und Finanzierungsbeschluss der Beklagten vom 13. Oktober 2010 die Fahrbahn anstelle einer Asphaltdecke eine Decke aus Granit-Kleinpflaster erhalten hat, was ihre Reparatur- und Frostanfälligkeit reduzieren könnte (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5. April 2006 - 5 B 76/04 -, juris Rn. 47), und der zuvor nicht einheitlich befestigte Gehweg durchgehend mit einem Granitplattenband mit Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster versehen wurde, wodurch sich Leichtigkeit und Sicherheit des Fußgängerverkehrs erhöht haben könnten. - OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 B 357/08
Straßenausbaubeitrag; Treu und Glauben
Ob in diesen Fällen Beiträge erhoben werden könnten, habe das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu dem Aktenzeichen 5 B 76/04 ausdrücklich offen gelassen. - OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
Ausbaubeitragsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Abschnittsbildung, Sanierungsgebiet, …
Unter einer Verbesserung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts ist eine Maßnahme zu verstehen, mit der die Verkehrsanlage in einen Zustand versetzt wird, der sich von ihrem ursprünglichen Zustand positiv abhebt (SächsOVG, Urt. v. 5. April 2006 - 5 B 76/04 -, … - VG Greifswald, 31.05.2012 - 3 A 759/09
Berücksichtigung von Fördermitteln bei der Erhebung eines Straßenbaubeitrags
Eine Pflasterdecke nach heutigen straßenbautechnischen Erkenntnissen ist einer - aus einer teerartigen Ware bestehenden - Bitumendecke unter dem Aspekt einer geringeren Reparatur- und Frostanfälligkeit deutlich überlegen (OVG Bautzen, Urt. v. 05.04.2006 - 5 B 76/04 - juris Rn. 47, 178). - VG München, 23.10.2012 - M 2 K 12.2388
Straßenausbaubeitrag; beitragsfähige Ausbaumaßnahme; Erneuerungsbedarf …
Straßenaufbrüche für Arbeiten an Versorgungsleitungen gehören zum normalen "Lebensschicksal" einer Straße (SächsOVG vom 05.04.2006 Az. 5 B 76/04 juris RdNr. 50;… Driehaus, a.a.O., § 32, RdNr. 30). - VG Leipzig, 18.11.2008 - 6 K 1154/05 5.4.2006, SächsVBl 2006, 169).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.09.2004 - 5 B 76.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.05.2004 - 4 LB 165/03
- BVerwG, 03.09.2004 - 5 B 76.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus BVerwG, 03.09.2004 - 5 B 76.04
Soweit die Beschwerde der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung "auch hinsichtlich der über die bisherige Rechtsprechung hinausgehende Einschränkung der Begründungspflicht in so genannten Normalfällen" beimisst, wendet sie sich, ohne eine rechtsgrundsätzlicher Klärung zugängliche oder bedürftige Frage aufzuzeigen, der Sache nach gegen die einzelfallbezogene Bewertung des Berufungsgerichts, dass der Beklagte das ihm nach § 45 SGB X eingeräumte Rücknahmeermessen erkannt und ausreichend ausgeübt habe, weil es sich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101) um einen Regelfall gehandelt habe und atypische Umstände, welche die Annahme eines Regelfalles in Frage stellen würden, nicht ersichtlich seien.Das Berufungsgericht ist vielmehr von der Notwendigkeit, dass das in § 45 SGB X eingeräumte Rücknahmeermessen auch erkennbar zu betätigen und dies zu begründen ist, ausgegangen und hat weiterhin im Einklang mit der herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 78, 101) dahin erkannt, dass bei Vorliegen eines der Sachverhalte des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 SGB X "die Ermessensbetätigung der Behörde im Normalfall zur Rückgängigmachung des Verwaltungsaktes führen wird".
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus BVerwG, 03.09.2004 - 5 B 76.04
Einer Abweichung von den - nicht näher bezeichneten - Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 1992 (BVerwGE 91, 262 ) aufgestellt hat, steht bereits entgegen, dass sich dieses Urteil zu den Anforderungen an die schriftliche Begründung der Bewertung bei schriftlichen Prüfungsarbeiten verhält.
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