Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.2017 - 5 B 76.16, 5 B 76.16 (5 C 7.17) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Personennahverkehr mit Wasserfahrzeugen als Nahverkehr im Sinne des SGB 9
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 147 Abs 1 Nr 7 SGB 9
Revisionszulassung; Personennahverkehr mit Wasserfahrzeugen als Nahverkehr im Sinne des SGB 9 - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Qualifizierung des öffentlichen Personenverkehrs mit Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr als Nahverkehr; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Bewältung des im Alltag anfallenden Verkehrs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Personennahverkehr mit Wasserfahrzeugen als Nahverkehr im Sinne des SGB 9
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Zu den Anforderungen an die Qualifizierung des öffentlichen Personenverkehrs mit Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr gemäß § 147
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 23.06.2014 - 13 A 1942/13
- OVG Niedersachsen, 31.08.2016 - 4 LC 217/14
- BVerwG, 29.05.2017 - 5 B 76.16, 5 B 76.16 (5 C 7.17)
- BVerwG, 27.09.2018 - 5 C 7.17
Wird zitiert von ...
- VG Magdeburg, 27.04.2016 - 1 B 79/16
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid, in dem das Bestehen eines …
Diese eindeutige formale Verschmelzung im Rahmen der Prüfung des Asylantrages kann - auch in Ansehung der nachfolgenden Ausführungen - nicht dadurch umgangen werden, dass die Bestandteile des internationalen Schutzes im Falle der gerichtlichen Überprüfung der Behördenentscheidung über einen Asylantrag im Hinblick auf den Eintritt der aufschiebenden Wirkung - und nur dahingehend - mit der Begründung, es liege keine nationale Regelung vor, mit der ein Antrag auf subsidiären Schutz als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden könnte, getrennt betrachtet werden (wie hier VG Halle, B. v. 08.03.2016 - 5 B 76/16 HAL -, bislang nicht veröffentlicht; a. A. VG Halle, B. v. 03.03.2016 - 1 B 54/16 HAL und B. v. 22.03.2016 - 1 B 80/16 HAL - bislang nicht veröffentlicht).
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