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| BVerwG, 18.05.1988 - 5 B 76.87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit des Begriffs der "ergänzenden Ausbildung" in § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 2. Alt. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1987 - 16 A 2290/86
- BVerwG, 18.05.1988 - 5 B 76.87
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - …
"In sich selbstständig" bedeutet, dass das Studium im Unterschied zu einer Vertiefungs- oder Ergänzungsausbildung darauf angelegt sein muss, im Wesentlichen alle Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses erforderlich sind (BVerwG Beschluss vom 18.5.1988 - 5 B 76/87 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 73; BVerwG Beschluss vom 10.9.1992 - 11 B 8/92 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 21 <"In-sich-Selbstständigkeit" verneint für postgraduales Masterstudium nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen>). - BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 23.92
BAföG - Abschlußprüfung
Damit sind die Merkmale erfüllt, die einen in sich selbständigen Studiengang kennzeichnen (vgl. - zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG F. 1981 - BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - BVerwG 5 B 76.87 -; s. auch - zu § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG F. 1979 bzw. 1983 - Urteil vom 12. Juni 1987 - BVerwG 5 C 2.83 - sowie Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 11 B 8.92 -). - BVerwG, 20.01.1989 - 5 B 3.89
Zweifel an der Auslegung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) durch …
In dem Beschluß des Senats vom 18. Mai 1988 - BVerwG 5 B 76.87 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 73) ist nämlich bereits ausgesprochen, daß der Begriff der in sich selbständigen Ausbildung so zu verstehen ist, wie er in Tz. 7.2.15 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 30. Juli 1986 zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (GMBl. S. 397) umschrieben ist und wie ihn auch das Berufungsgericht, ausgehend von der - wortgleichen - Regelung in Tz. 7.2.15 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 7. Juli 1982 zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (GMBl. S. 311) in der Fassung vom 12. September 1984 (GBMl. S. 330), zugrunde gelegt hat. - VG Ansbach, 26.08.2009 - AN 2 K 08.02292
Weder Ergänzung im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG noch fachliche …
Ein selbstständiger Studiengang würde im Übrigen auch nicht dadurch zu einem Ergänzungsstudium, dass ein Studierender im Hinblick auf seine Vorbildung nicht das gesamte Studium durchlaufen müsste (vgl. zu alledem z.B. BVerwG vom 18.5.1988 Az. 5 B 76/87;… Rothe/Blanke, BAföG, 5. Auflage Stand Mai 2008, RdNr. 26.3 zu § 7, m.w.N.).
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