Rechtsprechung
| BVerwG, 29.03.2006 - 5 B 78.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Rechtswidrigkeit der Einbürgerung allein auf Grund einer strafbaren Doppelehe - Unwirksamkeit der Eheschließung in Pakistan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG München, 25.01.1999 - M 25 K 98.86
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
- BVerwG, 29.03.2006 - 5 B 78.05
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 30.10.2008 - 5 CS 08.2608
Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Fristversäumnis; Belegung des …
Mit dem Verwaltungsgericht ist bei summarischer Prüfung davon auszugehen, dass die Hauptsacheklage voraussichtlich abzuweisen sein wird, weil die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Einbürgerung vorliegen und die behördliche Ermessensausübung nicht zu beanstanden ist (zur Rücknahme einer Einbürgerung wegen Doppelehe bei "Kinderehe" nach pakistanischem Recht auch BayVGH, U.v. 4.5.2005 - 5 B 03.1371 und nachfolgend BVerwG, B.v. 29.3.2006 - 5 B 78.05). - VGH Bayern, 29.09.2009 - 5 ZB 09.1137
Erschlichene Einbürgerung; zeitnahe Rücknahme der Einbürgerung; Doppelehe
Indes sind die deutschen Lebensverhältnisse, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, geprägt durch das Prinzip der Einehe, so dass die Einbürgerungsvoraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StAG regelmäßig nicht erfüllt, wer eine Doppelehe führt (BayVGH vom 4.5.2005 Az. 5 B 03.1371 und nachfolgend BVerwG vom 29.3.2006 Az. 5 B 78.05; ebenso Marx, in: GK-StAR, RdNr. 64 zu § 9 StAG).
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