Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision durch das Flurbereinigungsgericht - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.04.1989 - 13 A 86.02472
- BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Der Beschwerdevortrag erfüllt deshalb insoweit schon nicht die Darlegungserfordernisse des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Soweit die Beklagte weiter geltend macht, das Flurbereinigungsgericht habe die Ackerfähigkeit der aufgegebenen Einlageflurstücke 438, 441 und 442 nicht untersucht, die bei den Klägern entstandenen Zusammenlegungsvorteile nicht richtig ermittelt, eine Verringerung der Durchschnittsentfernung von 481 m auf 311 m nicht berücksichtigt und eingetretene Einsparungen an Betriebskosten nicht aufgeklärt, handelt es sich um Vorbringen, das, soweit es nicht revisionsrechtlich unbeachtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts enthält, den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (zu ihnen s. mit Blick auf die Aufklärungsrüge BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]) nicht genügt. - BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82
Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Das Erfordernis der einheitlichen Entscheidung auch einem Dritten gegenüber, von dem die vorbezeichnete Vorschrift die notwendige Beiladung abhängig macht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung des Gerichts (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 -NJW 1984, 2903/2905>) nicht ergehen, kann, ohne unmittelbar und zwangsläufig in die Rechte des Dritten einzugreifen (BVerwGE 51, 268 [BVerwG 04.11.1976 - V c 73/74]; 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 35/73]; Senatsbeschluß vom 11. September 1986 - BVerwG 5 B 138.84 - ).
- BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88
Divergenz - Abweichung
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Darauf kann eine nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erhobene Beschwerde jedoch nicht gestutzt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - ). - BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74
Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Das Erfordernis der einheitlichen Entscheidung auch einem Dritten gegenüber, von dem die vorbezeichnete Vorschrift die notwendige Beiladung abhängig macht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung des Gerichts (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 -NJW 1984, 2903/2905>) nicht ergehen, kann, ohne unmittelbar und zwangsläufig in die Rechte des Dritten einzugreifen (BVerwGE 51, 268 [BVerwG 04.11.1976 - V c 73/74]; 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 35/73]; Senatsbeschluß vom 11. September 1986 - BVerwG 5 B 138.84 - ). - BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Das Erfordernis der einheitlichen Entscheidung auch einem Dritten gegenüber, von dem die vorbezeichnete Vorschrift die notwendige Beiladung abhängig macht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung des Gerichts (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 -NJW 1984, 2903/2905>) nicht ergehen, kann, ohne unmittelbar und zwangsläufig in die Rechte des Dritten einzugreifen (BVerwGE 51, 268 [BVerwG 04.11.1976 - V c 73/74]; 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 35/73]; Senatsbeschluß vom 11. September 1986 - BVerwG 5 B 138.84 - ). - BVerwG, 08.09.1988 - 5 C 8.85
Landeskultur - Landentwicklung - Förderung - Zweitflurbereinigung - Vereinfachte …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Dieses Vorgehen steht im Einklang damit, daß nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats von einer Planänderung schon im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren dann abgesehen werden kann, wenn diese Änderung dem Flurbereinigungsgericht im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint (BVerwGE 80, 193 [BVerwG 08.09.1988 - 5 C 8/85]). - BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58
Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Die Frage der Wertgleichheit ist deshalb nicht für jedes einzelne Grundstück zu entscheiden (s. auch BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240/241>), bezieht sich vielmehr auf die Abfindung des Teilnehmers als Ganzes. - BVerwG, 25.10.1977 - I C 35.73
IHK - Festsetzung des Grundbeitrages - Genehmigung der Aufsichtsbehörde - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Das Erfordernis der einheitlichen Entscheidung auch einem Dritten gegenüber, von dem die vorbezeichnete Vorschrift die notwendige Beiladung abhängig macht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung des Gerichts (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 -NJW 1984, 2903/2905>) nicht ergehen, kann, ohne unmittelbar und zwangsläufig in die Rechte des Dritten einzugreifen (BVerwGE 51, 268 [BVerwG 04.11.1976 - V c 73/74]; 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 35/73]; Senatsbeschluß vom 11. September 1986 - BVerwG 5 B 138.84 - ). - BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74
Abfindungszahlungen auf Grund von Flurbereinigungsmaßnahmen - Änderung einer …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 79.89
Das Flurbereinigungsgericht hat den in den Urteilen vom 12. Juli 1962 - BVerwG 1 C 89.61 - (RdL 1962, 328) und 17. April 1975 - BVerwG 5 C 38.74 - (BVerwGE 48, 160 [BVerwG 17.04.1975 - V C 38/74] = RdL 1975, 242 ) entwickelten Rechtssatz, daß flurbereinigungsgerichtliche Verfahren, wenn eben möglich, zu einem sachlichen Abschluß gebracht werden müssen und eine Zurückverweisung der Sache an die Behörde nur gerechtfertigt ist, wenn dem Gericht eine Planänderung im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, nicht in Frage gestellt, sondern einen Ausnahmefall im Sinne dieser Rechtsprechung für sich in Anspruch genommen. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
- BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57
Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …
- BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59
Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …
- BVerwG, 12.07.1962 - I C 89.61
Flurbereinigungsgericht/Zurückverweisung; …
- BVerwG, 11.09.1986 - 5 B 138.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wertgleichheit von Einlage und …
- BVerwG, 05.10.1965 - IV C 22.65
Zuteilung einer Hopfenfläche - Anforderungen an die Zuteilung einer Hopfenanlage …
- BVerwG, 11.01.1989 - 5 B 123.87
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit einer bei …
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92
Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland
Nur dort, wo es ihm im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit des zu Veranlassenden unzumutbar erscheint, solche Änderungen im gerichtlichen Verfahren herbeizuführen, ist es deshalb gerechtfertigt, nach § 144 Satz 1 2. Alternative FlurbG die Sache unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides an die Widerspruchsbehörde zurückzuverweisen (vgl. BVerwGE 48, 160 ; 80, 193 ; Beschluß vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 79.89 - ). - BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 57.92
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in einem solchen Fall die Zurückverweisung an die Widerspruchsbehörde rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwGE 48, 160 <166 [BVerwG 17.04.1975 - V C 38/74] letzter Satz>; 80, 193 ; Beschluß vom 21. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 79.89 - ).
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- BVerwG, 28.04.1992 - 3 C 51.90
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