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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24065
OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04 (https://dejure.org/2006,24065)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2006 - 5 B 798/04 (https://dejure.org/2006,24065)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2006 - 5 B 798/04 (https://dejure.org/2006,24065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Wichtiger oder unabweisbarer Grund für einen Fachrichtungswechsel oder Studienwechsel; Unverzüglicher Studienabbruch und Fachrichtungswechsel nach einem Neigungswandel; Rückstufung innerhalb des ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Abgesehen davon, dass eine solche Argumentation bereits Zweifel am Vorliegen eines Neigungswandels oder Eignungsmangels aufkommen lassen kann, weil der Kläger das Studium der Allgemeinen Informatik fortgesetzt hat, nachdem er nicht in seinen Wunschstudiengang wechseln konnte, können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen, die den Auszubildenden an der Aufnahme eines seiner Neigung am meisten entsprechenden Studiums hindern, die Aufnahme eines anderen, weniger neigungsgerechten Studiums förderungsrechtlich grundsätzlich nur dann rechtfertigen, wenn der Auszubildende dieses Studium zielstrebig als Alternative zum Wunschstudium mit dem Willen betreibt, es für den Fall eines Scheiterns seiner Bemühungen, zum Wunschstudium zugelassen zu werden, berufsqualifizierend abzuschließen (BVerwG, Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [164 f.] m.w.N.).

    Fehlt es an einem solchen Willen zum berufsqualifizierenden Abschluss in dem anstelle des Wunschstudiums aufgenommenen Studium, beabsichtigt der Auszubildende vielmehr lediglich, die Wartezeit bis zur Zulassung zum Wunschstudium zu überbrücken, dann ist bereits deshalb ein wichtiger Grund für den späteren Fachrichtungswechsel nicht anzuerkennen (BVerwG, Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [165]).

    In diesem Fall helfen dem Kläger auch die zum so genannten Parkstudium entwickelten Grundsätze nicht weiter, nach denen einem Auszubildenden, der wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zu dem von ihm erstrebten Studium zunächst nicht zugelassen worden ist, zugebilligt wird, ein weniger neigungsgerechtes Studium zu beginnen und bis zum Ablauf des vierten Parkstudiensemesters - förderungsunschädlich - die Fachrichtung durch Übergang in das Wunschstudium zu wechseln (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [166 f.]).

    Zwar wird auch hier im Ergebnis die nutzlose Inanspruchnahme von Ausbildungskapazitäten in Kauf genommen; gerechtfertigt ist dies jedoch dadurch, dass der Auszubildende das Parkstudium als ernsthaftes Alternativstudium mit dem Willen zum berufsqualifizierenden Abschluss betreibt für den Fall, dass er zum Wunschstudium nicht oder zu spät zugelassen werde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [199]; Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [165]).

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Als wichtiger Grund ist allgemein anerkannt, wenn dem Auszubildenden eine Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [196];… Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 27/87 - BVerwGE 82, 156 [158];… Urt. v. 15.5.1986 - 5 C 138/83 -, FamRZ 1986, 932).

    Auch hier können hochschulrechtliche Zulassungsbeschränkungen für das (neue) Wunschstudium die Fortführung des alten förderungsrechtlich nur unter der Voraussetzung rechtfertigen, dass der Auszubildende das alte Studium berufsqualifizierend abschließen will, falls er zum (neuen) Wunschstudium nicht zugelassen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [197]).

    Zwar wird auch hier im Ergebnis die nutzlose Inanspruchnahme von Ausbildungskapazitäten in Kauf genommen; gerechtfertigt ist dies jedoch dadurch, dass der Auszubildende das Parkstudium als ernsthaftes Alternativstudium mit dem Willen zum berufsqualifizierenden Abschluss betreibt für den Fall, dass er zum Wunschstudium nicht oder zu spät zugelassen werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [199];… Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 42/88 -, BVerwGE 82, 163 [165]).

  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 94.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Fehlende Eignung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Allerdings obliegt dem Auszubildenden die verantwortungsbewusste, vorausschauende und umsichtige Planung sowie die zügige und zielstrebige Durchführung seiner Ausbildung (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1983 - 5 C 94.80 -, FamRZ 1986, 954;… Urt. v. 12.2.1976 - 5 C 86.74 -, BVerwGE 50, 161).

    Daraus folgt, dass der Auszubildende unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern die begonnene Ausbildung abbrechen oder einen Fachrichtungswechsel vornehmen muss, sobald er feststellt, dass das gewählte Studium seiner Neigung nicht entspricht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, [194]; Urt. v. 10.2.1983 - 5 C 94/80 -, FamRZ 1983, 954).

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97

    Ausbildungsförderung bei Eignungsnachweis nach § 48 BAföG; Eignungsbescheinigung, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Ob tatsächlich studiert wurde, ist dagegen unerheblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 39/97 -, BVerwGE 108, 40 [44]; vgl. auch Tz 48.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG - VwV -).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 111.79
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Die in derselben Fachrichtung absolvierten Semester werden fortlaufend gezählt, und zwar ohne Rücksicht auf die tatsächliche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und dem erzielten Studienfortschritt, insbesondere darauf, ob Semester wiederholt werden mussten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1981 - 5 C 98/79 -, FamRz 1982, 544;… Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Kommentar, 5. Aufl., Stand: Januar 2006, § 48 RdNr. 5.3.1; vgl. auch Tz 48.1.5 Abs. 2 VwV).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79

    Ausbildungsförderung - Überleitung - Förderungshöchstdauer

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Die in derselben Fachrichtung absolvierten Semester werden fortlaufend gezählt, und zwar ohne Rücksicht auf die tatsächliche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und dem erzielten Studienfortschritt, insbesondere darauf, ob Semester wiederholt werden mussten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1981 - 5 C 98/79 -, FamRz 1982, 544;… Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Kommentar, 5. Aufl., Stand: Januar 2006, § 48 RdNr. 5.3.1; vgl. auch Tz 48.1.5 Abs. 2 VwV).
  • BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Gleichwohl ist diese Norm verfassungskonform so zu verstehen, dass ein Wechsel des Studienganges auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ausbildungsförderungsunschädlich erfolgen kann, wenn er unter Berücksichtigung der Anrechnung in der bisherigen Fachrichtung absolvierter Fachsemester in der neuen Fachrichtung die maßgebliche Zeitschwelle nicht überschreitet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.8.2005 - 1 BvR 309/03 -, FamRZ 2005, 1895).
  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Allerdings obliegt dem Auszubildenden die verantwortungsbewusste, vorausschauende und umsichtige Planung sowie die zügige und zielstrebige Durchführung seiner Ausbildung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1983 - 5 C 94.80 -, FamRZ 1986, 954; Urt. v. 12.2.1976 - 5 C 86.74 -, BVerwGE 50, 161).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 138.83

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Als wichtiger Grund ist allgemein anerkannt, wenn dem Auszubildenden eine Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [196];… Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 27/87 - BVerwGE 82, 156 [158]; Urt. v. 15.5.1986 - 5 C 138/83 -, FamRZ 1986, 932).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 27.87

    Parkstudium - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Wunschstudium - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04
    Als wichtiger Grund ist allgemein anerkannt, wenn dem Auszubildenden eine Fortsetzung seiner bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194 [196]; Urt. v. 22.6.1989 - 5 C 27/87 - BVerwGE 82, 156 [158];… Urt. v. 15.5.1986 - 5 C 138/83 -, FamRZ 1986, 932).
  • BVerwG, 26.03.2004 - 5 B 28.04

    Begriff des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 …

  • VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22

    Ausbildungsförderung; Förderanspruch nach Wechsel des Studiengangs; Verlängerung …

    Maßgebend ist für die Zählung der Fachsemester somit im Grundsatz allein die Immatrikulation für ein bestimmtes Studienfach (Sächsisches OVG, Beschluss vom 14.8.2009 - 1 D 96/09 - und Urt. v. 29.11.2006 - 5 B 798/04 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.6.2015 - OVG 6 N 55.13 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2019 - 4 ME 206/19

    Fachrichtungswechsel; Fachsemester; Grund, unabweisbarer; Grund, wichtiger; …

    Maßgebend ist für die Zählung der Fachsemester somit im Grundsatz allein die Immatrikulation für ein bestimmtes Studienfach (Sächsisches OVG, Beschl. v. 14.8.2009 - 1 D 96/09 - und Urt. v. 29.11.2006 - 5 B 798/04 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.6.2015 - OVG 6 N 55.13 -).
  • OVG Sachsen, 07.07.2009 - 1 A 381/08

    Fachrichtungswechsel; Parkstudium; Wunschstudium

    Nach den Grundsätzen zum "Parkstudium" wird einem Auszubildenden, der wegen hochschulrechtlicher Zulassungsbeschränkungen zu dem von ihm erstrebten Studium zunächst nicht zugelassen worden ist, zugebilligt, ein weniger neigungsgerechtes Studium zu beginnen und bis zum Ablauf des vierten Parkstudiensemesters förderungsunschädlich in sein Wunschstudium zu wechseln (SächsOVG, Urt. v. 29.11.2006, 5 B 798/04, Rn. 33;… BVerwG, Urt. v. 22.6.1989, BVerwGE 82, 163, 166 ff.).
  • VG Potsdam, 20.02.2020 - 7 L 985/19
    Maßgebend ist für die Zählung der Fachsemester somit im Grundsatz allein die Immatrikulation für ein bestimmtes Studienfach (OVG Bautzen, Urteil vom 29. November 2006 - 5 B 798/04 -, juris, Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 6 N 55.13 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 14.08.2009 - 1 D 96/09

    PKH-Beschwerde; Studienabbruch; unabweisbarer Grund

    Ob sie tatsächlich an Lehrveranstaltungen teilgenommen und Lernerfolge erzielt hat, ist unerheblich (vgl. SächsOVG, Urt. v. 29.11.2006 - 5 B 798/04 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.02.2014 - 1 A 790/12

    Masterstudiengang

    Rn. 19 Mit Blick darauf ist deshalb in der Regel nicht von Bedeutung, ob ein Student tatsächlich an Lehrveranstaltungen teilnimmt oder Lernerfolge erzielt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 29. November 2006 - 5 B 798/04 -, juris Rn. 25 m. w. N. …und Beschl. v. 14. August 2009 - 1 D 96/09 -, juris Rn. 5).
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