Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1983 - 5 B 81.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.03.1983 - 6 B 130.80
- BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 81.83
- BVerwG, 05.10.1983 - 5 B 81.83
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 81.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erstattung von Aufwendungen zugunsten einer verstorbenen Hilfesuchenden
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.03.1983 - 6 B 130.80
- BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 81.83
- BVerwG, 05.10.1983 - 5 B 81.83
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77
Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 81.83
Zum zweiten: § 121 Satz 1 BSHG gibt keine Rechtsgrundlage dafür her, den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 58, 68 mit weiteren Nachweisen) bestehenden Ausschluß von der Rechtsnachfolge (durch Erbgang) in ein im Rechtsmittelverfahren streitig gewesenes, jedoch vor dem Ableben des Hilfesuchenden nicht mehr endgültig beschiedenes Hilfebegehren zu "unterlaufen". - BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 55.79
Nachrang der Sozialhilfe hinter Unterhaltsleistungen Dritter - Bestehen einer …
Auszug aus BVerwG, 01.08.1983 - 5 B 81.83
Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht habe gegen § 144 Abs. 6 VwGO verstoßen, weil es unter mehreren Aspekten seiner Entscheidung nicht die rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt habe, die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 1980 - BVerwG 5 C 55.79 - ergibt, kann schon deshalb die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, weil die erwähnte Revisionsentscheidung in dem damals ausschließlich zwischen der mittlerweile verstorbenen Hilfesuchenden, der Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1, und dem Beklagten anhängig gewesenen Rechtsstreit ergangen ist.
- BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84
Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger - …
Andernfalls bestünde, wie das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 5 B 81.83 - ausgeführt hat, bezogen auf die Hilfegewährung für einen Zeitabschnitt, gegen den Träger der Sozialhilfe eine Mehrheit von Ansprüchen: der Anspruch des Hilfebedürftigen gemäß § 5 BSHG und der Anspruch des "jemand" aus § 121 Satz 1 BSHG, ohne daß dem Gesetz zu entnehmen wäre, in welchem Verhältnis diese Ansprüche zueinander stünden, daß z.B. mit der Leistung des "jemand" der Anspruch des Hilfebedürftigen auf jenen überginge. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95
Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine …
BVerwG, Urteil vom 1.8.1983 - BVerwG 5 B 81.83 - Urteil vom 2.4.1987 - BVerwG 5 C 67.84 -, BVerwGE 77, 181 (186) m.w.N.
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