Rechtsprechung
| VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10 HAL |
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Prof. Dr. Duncker obsiegt vor dem Verwaltungsgericht im Streit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Regelung des Nebentätigkeitsrechts von Hochschullehrern durch § 76 Landesbeamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA); Überlagerung der Wertungen des § 76 Abs. 1 LBG LSA durch § 45 Abs. 1 S. 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA); Berechtigung eines ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10 HAL
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 1 M 142/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 11 KA 4/00
Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Eignung bei …
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Die Tätigkeit als Kassenarzt stellt einen Zweitberuf dar und ist mit der Wahrnehmung einer vollen Planstelle als Hochschullehrer im Fachgebiet Augenheilkunde unvereinbar (so auch aus Sicht des Kassenarztrechts: LSG Niedersachsen, Urteil vom 26. März 2003, L 11 KA 4/00 , zitiert nach [...]).Schon die Existenz des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV (vgl. zu dessen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht: LSG Niedersachsen, Urteil vom 26. März 2003, L 11 KA 4/00 , a.a.O.) belegt, dass Beschränkungen, denen ein ärztlicher Leistungserbringer als Folge einer anderen von ihm ausgeübten Erwerbstätigkeit unterliegt, grundsätzlich geeignet sind, sich auf die gleichzeitige Tätigkeit im System des SGB V hinderlich und störend auszuwirken.
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung - …
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Dementsprechend sind nur solche Dritten gegenüber eingegangene Bindungen unschädlich, von denen keine prägende Wirkung für den Beruf als Arzt ausgeht, das heißt die nicht im Vordergrund seiner Tätigkeit stehen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2002, B 6 KA 20/01 R, zitiert nach [...]). - BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R
Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur …
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Seitdem fordert die Rechtsprechung lediglich, aber immerhin, dass er bereit und in der Lage sein müsse, die vertragsärztliche Tätigkeit - insbesondere durch Abhaltung von Sprechstunden im üblichen Umfang - auszuüben (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 1999, B 6 KA 15/99 R , zitiert nach [...]).
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen ist um so stärker und darf um so weniger zurückstehen, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973, 1 BvR 23, 155/73, 21. März 1985, 2 BvR 1642/83 , und 14. Mai 1985, 1 BvR 233, 341/81, jeweils zitiert nach [...]). - BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74
Einbuße des Ansehens der Polizei durch Nebentätigkeit eines Polizeibeamten - …
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Die Nebentätigkeit hierfür darf der Dienstherr nur untersagen, wenn zu besorgen ist, dass die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützten Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1969, II C 119.65 , und vom 17. September 1970, 2 C 2.69, jeweils zitiert nach [...]; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1976, 6 C 46.74 , a.a.O.). - BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82
Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Zum einen kommt dabei den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache maßgebliches Gewicht zu: Je größer sie sind, um so eher überwiegt das Interesse des Betroffenen, von Vollzugsmaßnahmen vor Bestandskraft verschont zu bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1982, 2 BvR 77/82 , zitiert nach [...]). - BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65
Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche …
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Die Nebentätigkeit hierfür darf der Dienstherr nur untersagen, wenn zu besorgen ist, dass die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützten Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1969, II C 119.65 , und vom 17. September 1970, 2 C 2.69, jeweils zitiert nach [...]; BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 1976, 6 C 46.74 , a.a.O.). - BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69
Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag …
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Die Nebentätigkeit hierfür darf der Dienstherr nur untersagen, wenn zu besorgen ist, dass die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützten Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1969, II C 119.65 , und vom 17. September 1970, 2 C 2.69, jeweils zitiert nach [...]; BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 1976, 6 C 46.74 , a.a.O.). - BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/73
Auszug aus VG Halle, 27.09.2010 - 5 B 86/10
Dieses Liquidationsrecht kann aber nicht zur automatischen Versagung der Nebentätigkeit führen; vielmehr ist dieses sogar als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1979, 2 BvR 513/73, 2 BvR 558/74, zitiert nach [...]).
- VG Magdeburg, 11.11.2010 - 8 B 15/10
Vorläufige Dienstenthebung des Herrn Prof. Dr. D., MLU Halle
Rn. 45 Das Verwaltungsgericht Halle gab dem vorläufigen Rechtsschutzantrag des Antragstellers gegen die unter Sofortvollzug gestellte bzw. kraft Gesetzes sofort vollziehbare Untersagung der Nebentätigkeit statt (5 B 86/10 HAL).Jedenfalls ist Regelungsgegenstand des beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsrechts auch die Verhinderung einer solchen konkurrierenden (außerdienstlichen) Tätigkeit des Beamten (dazu BVerfG, B. v. 28.09.2007, u. a. 2 BvR 1121/06, juris; a. A. wohl VG A-Stadt zu § 76 Abs. 1 Ziffer 3 LBG LSA im B. v. 27.09.2010, a. a. O.).
Rn. 100 Eine andere Beurteilung folgt auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des VG A-Stadt vom 27.09.2010 (5 B 86/10 HAL) nicht aus der Verletzung über die Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts, die von dem Grundsatz getragen werden, dass eine im Hauptamt wahrzunehmende Tätigkeit nicht als Nebentätigkeit ausgeübt werden darf (§§ 73 Abs. 3 LBS LSA, 2 Abs. 1 S. 2 HNVO LSA.
Dementsprechend verweist das Disziplinargericht auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Halle in dem Beschluss vom 27.09.2010 (5 B 86/10 HAL).
- VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 7/12
Disziplinarrecht: Verfall von Dienstbezügen
Dementsprechend verweist das Disziplinargericht auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts A-Stadt in dem Beschluss vom 27.09.2010 (5 B 86/10 HAL).
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