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| BVerwG, 31.01.1978 - 5 B 87.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Armenrecht - Voraussetzungen für die Bewilligung des Armenrechts - Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts - Bestimmung der Frist zur Vorlegung des Mittellosigkeitszeugnisses - Wiedereinsetzung in den ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.07.1974 - V ER 208.74
Antrag auf Bewilligung des Armenrechts und Beiordnung eines Rechtsanwalts - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1978 - 5 B 87.77
Dem Kläger ist aus Verfahren betreffend die Bewilligung des Armenrechts, die er gerade vor dem Bundesverwaltungsgericht wiederholt in eigener Sache betrieben hat (siehe BVerwG 5 ER 208.74 und BVerwG V CB 54.75/BVerwG V ER 217.75), bekannt, daß das nach § 118 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorzulegende Mittellosigkeitszeugnis innerhalb der Fristen vorzulegen ist, die für Rechtsmittel gegen die Entscheidung laufen, die der Kläger anfechten will.
- BVerwG, 09.01.1980 - 5 B 128.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klage auf Wiederaufnahme des …
Diese Urteile wurden mit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1978 (BVerwG 5 B 87.77) rechtskräftig. - BVerwG, 09.01.1980 - 5 B 129.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem …
Das Bundesverwaltungsgericht verwarf mit Beschluß vom 31. Januar 1978 (BVerwG 5 B 87.77) die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Berufungsgerichts vom 1. November 1977 (Az.: OVG II BA 71/76).
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